Berlin, Germany
February 17, 2005
Bei der Expertenanhörung des
Bundestagsausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft zur Vereinfachung des Saatgutrechts bestätigte
sich die Auffassung des
Deutschen Bauernverbandes (DBV), dass eine weitgehende
Liberalisierung des Saatgutrechtes eine gravierende Gefährdung
des Verbraucherschutzes zur Folge hätte.
Alle beteiligten Experten waren
sich einig darin, dass die Verfahrensabläufe im Rahmen der
Saatgutanerkennung und Sortenprüfung deutlich gestrafft werden
müssen. Vorgeschlagen wurde, die Saatgutanerkennung möglichst
durch eine zentrale Stelle zu koordinieren, so dass der
bürokratische Aufwand für alle Beteiligten sinkt.
Große Einigkeit bestand unter den
Experten, dass die im Bericht der Bundesregierung vorgeschlagene
Maßnahme der Herabsetzung der Normen für Saatgut kontraproduktiv
im Sinne eines verlässlichen Verbraucherschutzes sei.
Landwirte benötigten verlässliche
Mindestnormen. Zu dem müsse die Position des Landwirts im Rahmen
der vertraglichen Produkthaftung gestärkt werden. Der
Haftungsanspruch für bestimmte Qualitätsparameter dürfe nicht
über den Umweg der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ausgeschlossen werden.
Gerade durch die zukünftige Zulassung von GVO-Saatgut kommt nach
Ansicht des Deutschen Bauernverbandes dem Saatgutrecht eine
zentrale Bedeutung zu. So forderte der DBV nochmals die
Bundesregierung auf, sich in Brüssel für praktikable
Saatgutschwellenwerte einzusetzen.
Nur wenn diese dann im Rahmen des
Anerkennungsverfahrens geprüft werden, könne der Landwirt
verlässlich Saatgut einkaufen und auf die Erfordernisse des
Marktes reagieren. |