Berlin, Germany
February 16, 2005
DBV fordert Bund und Länder zum
Handeln auf
Der Deutsche Bauernverband
(DBV) hat seine Ablehnung des jetzt in Kraft getretenen Gesetzes
zur Neuordnung des Gentechnikrechts in Deutschland erneut
unterstrichen und dringenden Lösungsbedarf für Problembereiche
angemahnt. Vor allem die im Gesetz verankerte
verschuldensunabhängige und gesamtschuldnerische Haftung mache
selbst den dringend notwendigen Versuchsanbau in Deutschland zu
einem hohen Risiko für teilnehmende Landwirte, heißt es in einer
Erklärung. Damit fehlen auf absehbare Zeit praxistaugliche
Erfahrungswerte zur Regelung der Koexistenz verschiedener
Anbauverfahren. Die Bundesregierung ihrerseits habe bis heute
keinen Entwurf zur guten fachlichen Praxis für die Koexistenz
vorgelegt.
Angesichts dieser völlig unbefriedigenden Situation und erster
Anbaumeldungen für die Vegetationsperiode 2005 fordert der DBV
Bund und Länder dringend zum Handeln auf. Insbesondere auf drei
Problemgebieten sieht der DBV dringenden Handlungsbedarf. So sei
ein völlig transparenter Erprobungsanbau unter Einbeziehung
aller Beteiligten erforderlich, um auf dieser Grundlage die gute
fachliche Praxis zu regeln. Sowohl der GVO-anbauende Landwirt
als auch der benachbarte konventionelle oder ökologisch
wirtschaftende Landwirt benötigten dringend Vorgaben, um
notwendige Vorsorgemaßnahmen zur Sicherung der Koexistenz
zielgerecht durchführen zu können, stellt der DBV fest.
Auf europäischer Ebene sei es notwendig, nach langer Diskussion
endlich Schwellenwerte für zufällige oder technisch
unvermeidbare gentechnisch veränderte Bestandteile beim Saatgut
festzulegen, die auch zwingend Inhalt der Beschaffenheit eines
mangelfreien Saatguts sein müssten. Die Bundesregierung müsse
dafür Sorge tragen, dass diese Schwellenwerte die Grenzwerte bei
Lebens- und Futtermitteln sicherstellten.
Für die Beprobung von Saatgut ebenso wie bei Lebens- und
Futtermitteln auf gentechnisch-veränderte Bestandteile fordert
der DBV verbindliche und einheitliche Vorgaben für die
Beprobungs- und Analysemethoden. Bund und Länder müssten sich
auf eine einheitliche Vorgehensweise auch bei der Interpretation
von Analyseergebnissen und den daraus resultierenden Maßnahmen
verständigen. Untersuchungen seien bereits bei der
Saatgutanerkennung durchzuführen, deren Ergebnisse müssten vor
der Aussaat durch die Landwirte verfügbar sein.
Umbruchsverfügungen bei ungeklärter Sach- und Rechtsfrage seien
für die deutschen Bauern nicht hinnehmbar, erklärte der DBV. |