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Praktikable Schwellenwerte dringend erforderlich - Deutscher Bauernverband fordert verbindliche Vorschriften und Rechtssicherheit
Berlin, Germany
February 10, 2005

Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) fordert nachdrücklich auf europäischer Ebene die Verabschiedung von praktikablen Schwellenwerten für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in konventionellem Saatgut. Darüber hinaus ist die Festlegung und Validierung verbindlicher systematischer Vorschriften für die Probenahme- und Untersuchungsmethoden hinsichtlich der Überprüfung auf GVO-Beimischungen unverzichtbar, gab der Deutsche Bauernverband (DBV) bekannt.

Hintergrund der erneuten Bekräftigung dieser Forderung zur Schaffung von Rechtssicherheit beim Auftreten unbeabsichtigter Beimischungen von GVO in konventionellem Saatgut stellen die Vorgänge im Saarland um Rapssaatgut dar. Im August 2004 hatte das Umweltministerium im Saarland vermeintlich geringfügige Spuren von gentechnisch verändertem Raps gefunden. Durch eine sehr aufwändige Feldbeprobung von 12.560 Rapspflanzen konnte das Ministerium Ende Januar nachweisen, dass die angeblich verunreinigte Saatgutpartie nicht verunreinigt war.

Die Ergebnisse der Feldbeprobung bestätigten die Negativbefunde der internen Qualitätskontrolle des Rapszüchters, die seit Bekanntwerden des Verdachtsfalles dem Umweltministerium im Saarland vorlagen. Das Angebot des Züchterhauses, eine weitere Saatgutbeprobung original verschlossener Saatgutware vorzunehmen, wurde von diesem Ministerium abgelehnt. In der Folge entwickelte das molekularbiologische Labor des Landesamtes eine Feldbeprobungsmethode für Pflanzenmaterial, die extrem aufwändig ist. So wurde die Probefläche auf einem 3,88 Hektar großen Rapsschlag exakt eingemessen, um manuell 12.560 Blättchen an vorher festgelegten Standorten einzusammeln. In die Probenahme, die Aufbereitung und Analyse sowie notwendigen Nebenarbeiten waren 25 Mitarbeiter der Landesverwaltung über mehrere Wochen eingebunden. Dem vorausgegangen war eine Abstimmung mit Statistikern der Universität des Saarlandes zur Vorgehensweise.

Angesichts des immensen Aufwandes der Feldbeprobung im Saarland sowie der monatelangen Unsicherheiten aller Beteiligten in der landwirtschaftlichen Produktionskette einschließlich der Kontrollbehörden ist die Verabschiedung von praktikablen Schwellenwerten sowie verbindlicher systematischer Vorschriften für die Probenahme- und Untersuchungsmethoden hinsichtlich der Überprüfung auf GVO-Beimischungen dringend erforderlich. Nur so kann das Risiko von „falsch positiven“ GVO-Besatzwerten – wie im Saarland zunächst festgestellt – aufgrund von methodischen Fehlern oder Kontaminationen im Untersuchungsverfahren minimiert werden. Darüber hinaus sollten Regeln vereinbart werden, wie mit vermeintlich positiven GVO-Besatzwerten im Bereich der Nachweisgrenze umgegangen wird.

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