Berlin, Germany
February 10, 2005
Die Union zur Förderung von Oel-
und Proteinpflanzen (UFOP) fordert nachdrücklich auf
europäischer Ebene die Verabschiedung von praktikablen
Schwellenwerten für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in
konventionellem Saatgut. Darüber hinaus ist die Festlegung und
Validierung verbindlicher systematischer Vorschriften für die
Probenahme- und Untersuchungsmethoden hinsichtlich der
Überprüfung auf GVO-Beimischungen unverzichtbar, gab
der Deutsche Bauernverband
(DBV) bekannt.
Hintergrund der erneuten Bekräftigung dieser Forderung zur
Schaffung von Rechtssicherheit beim Auftreten unbeabsichtigter
Beimischungen von GVO in konventionellem Saatgut stellen die
Vorgänge im Saarland um Rapssaatgut dar. Im August 2004 hatte
das Umweltministerium im Saarland vermeintlich geringfügige
Spuren von gentechnisch verändertem Raps gefunden. Durch eine
sehr aufwändige Feldbeprobung von 12.560 Rapspflanzen konnte das
Ministerium Ende Januar nachweisen, dass die angeblich
verunreinigte Saatgutpartie nicht verunreinigt war.
Die Ergebnisse der Feldbeprobung bestätigten die Negativbefunde
der internen Qualitätskontrolle des Rapszüchters, die seit
Bekanntwerden des Verdachtsfalles dem Umweltministerium im
Saarland vorlagen. Das Angebot des Züchterhauses, eine weitere
Saatgutbeprobung original verschlossener Saatgutware
vorzunehmen, wurde von diesem Ministerium abgelehnt. In der
Folge entwickelte das molekularbiologische Labor des Landesamtes
eine Feldbeprobungsmethode für Pflanzenmaterial, die extrem
aufwändig ist. So wurde die Probefläche auf einem 3,88 Hektar
großen Rapsschlag exakt eingemessen, um manuell 12.560 Blättchen
an vorher festgelegten Standorten einzusammeln. In die
Probenahme, die Aufbereitung und Analyse sowie notwendigen
Nebenarbeiten waren 25 Mitarbeiter der Landesverwaltung über
mehrere Wochen eingebunden. Dem vorausgegangen war eine
Abstimmung mit Statistikern der Universität des Saarlandes zur
Vorgehensweise.
Angesichts des immensen Aufwandes
der Feldbeprobung im Saarland sowie der monatelangen
Unsicherheiten aller Beteiligten in der landwirtschaftlichen
Produktionskette einschließlich der Kontrollbehörden ist die
Verabschiedung von praktikablen Schwellenwerten sowie
verbindlicher systematischer Vorschriften für die Probenahme-
und Untersuchungsmethoden hinsichtlich der Überprüfung auf
GVO-Beimischungen dringend erforderlich. Nur so kann das Risiko
von „falsch positiven“ GVO-Besatzwerten – wie im Saarland
zunächst festgestellt – aufgrund von methodischen Fehlern oder
Kontaminationen im Untersuchungsverfahren minimiert werden.
Darüber hinaus sollten Regeln vereinbart werden, wie mit
vermeintlich positiven GVO-Besatzwerten im Bereich der
Nachweisgrenze umgegangen wird. |