Einbeck, Germany
February 8, 2005
Am
4. Februar 2005 ist in Deutschland das neue Gentechnikgesetz in
Kraft getreten. Bereits im November 2004 hatte das zuständige
Bundesministerium
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL)
angekündigt, die Praktikabilität dieses Gesetzes nach spätestens
zwei Jahren auf den Prüfstand zu stellen. Aus Sicht des
KWS-Kuratoriums für Gentechnik
in der Pflanzenzüchtung sind dafür nun die vom BMVEL
angekündigten eigenen Untersuchungen mit gentechnisch
veränderten Pflanzen zum Nebeneinander verschiedener Anbauformen
(Koexistenz) dringend erforderlich. Dabei muss wie zugesagt auf
den Erprobungsanbau der Bundesländer im Jahr 2004 aufgesetzt
werden.
Der
kommerzielle Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen geht ins
zehnte Jahr; die weltweite Anbaufläche gentechnisch veränderter
Pflanzen beträgt mittlerweile 81 Mio ha. In die
Sicherheitsforschung wurde allein in der EU in dieser Zeit ein
Budgetvolumen von weit über 100 Mio Euro investiert. „Die Fragen
zu potenziellen Risiken dieser Pflanzen für Umwelt und
Verbraucher sind über ein Jahrzehnt lang in umfangreichen
Analysen bearbeitet worden“, resümierte das Kuratorium. Was in
Deutschland fehlt, sind „praktikable Rahmenbedingungen zur
Koexistenz in der Landwirtschaft, die mit dem nun in Kraft
getretenen novellierten Gentechnikgesetz noch nicht gegeben
sind“.
Die
vom BMVEL in diesem Zusammenhang angekündigten Versuche mit
gentechnisch verändertem Mais sollten nun aktiv vorangetrieben
werden, damit die Ergebnisse in das für 2006 angekündigte
neuerliche Gesetzgebungs- verfahren und die in Vorbereitung
befindliche Verordnung zur Guten Fachlichen Praxis einfließen
können. Die Planungen einzelner Bundesländer, den 2004
begonnenen Erprobungsanbau fortzusetzen, werden ausdrücklich vom
KWS-Kuratorium begrüßt.
Das
KWS Kuratorium Gentechnik in der Pflanzenzüchtung besteht seit
1991, ist mit unabhängigen Experten unterschiedlicher
Fachrichtungen besetzt und berät KWS in Fragen der Grünen
Gentechnik. |