February 2, 2005
Das
Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den von der
Bundesministerin
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
vorgelegten Entwurf einer Verordnung über die Beobachtung von
Produkten, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen
oder solche enthalten, beschlossen.
„Damit hat die Wirtschaft die Pflicht, die von Ihnen
vertriebenen Produkte zu beobachten und eventuell schädliche
Wirkungen frühzeitig zu melden“, sagte Künast heute in Berlin.
Die
beschlossene Gentechnik-Beobachtungsverordnung dient wie das im
letzten Jahr beschlossene Gentechnikrecht-Neuordnungsgesetz der
Umsetzung europarechtlicher Vorgaben im Bereich des
Gentechnikrechts. Die Verordnung konkretisiert die im neuen
Gentechnikgesetz – tritt am 3. Februar 2005 mit Verkündung im
Bundesgesetzblatt in Kraft - vorgesehene Pflicht von
Genehmigungsinhabern, Produkte, die gentechnisch veränderte
Organismen enthalten oder aus ihnen bestehen, auch nach dem
erstmaligen Inverkehrbringen weiterhin zu beobachten. Diese
marktbegleitende Beobachtung dient dem Zweck, unvorhergesehene
schädliche Auswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen
auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt frühzeitig
feststellen zu können.
Mit
der Verabschiedung der Verordnung wird die bereits in der
Koalitionsvereinbarung enthaltene Zusage einlöst, ein
„effizientes Monitoring“ für gentechnisch veränderte Organismen
einzuführen. |