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Deutsche Bundesministerin Künast: Beobachtung der Gentechnik beschlossen
February 2, 2005

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den von der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft vorgelegten Entwurf einer Verordnung über die Beobachtung von Produkten, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten, beschlossen.

„Damit hat die Wirtschaft die Pflicht, die von Ihnen vertriebenen Produkte zu beobachten und eventuell schädliche Wirkungen frühzeitig zu melden“, sagte Künast heute in Berlin.

Die beschlossene Gentechnik-Beobachtungsverordnung dient wie das im letzten Jahr beschlossene Gentechnikrecht-Neuordnungsgesetz der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben im Bereich des Gentechnikrechts. Die Verordnung konkretisiert die im neuen Gentechnikgesetz – tritt am 3. Februar 2005 mit Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft - vorgesehene Pflicht von Genehmigungsinhabern, Produkte, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus ihnen bestehen, auch nach dem erstmaligen Inverkehrbringen weiterhin zu beobachten. Diese marktbegleitende Beobachtung dient dem Zweck, unvorhergesehene schädliche Auswirkun­gen von gentechnisch veränderten Organismen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt frühzeitig feststellen zu können.

Mit der Verabschiedung der Verordnung wird die bereits in der Koalitionsvereinbarung enthaltene Zusage einlöst, ein „effizientes Monitoring“ für gentechnisch veränderte Organismen einzuführen.

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