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Gentechnikgesetz im Vermittlungsausschuss - Deutscher Bauernverband erneuert seine Vorschläge zur Verbesserung
Berlin, Germany
April 28, 2005

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat die heutige Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat beim zweiten Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikgesetzes begrüßt. Die Bundesländer haben damit der Bundesregierung erneut die Möglichkeit eröffnet, das Gesetz für die Grüne Gentechnik anwendbar und praktikabel zu gestalten. Hierzu gehört nach Ansicht des DBV vordringlich die Haftungsregelung zu revidieren und damit Chancen für Investitionen und Arbeitsplätze in Forschung und Praxis zu schaffen. Nach Überzeugung des DBV wird die wichtige Koexistenzfrage nur durch eine verschuldensabhängige Haftungsregelung erreicht. Die möglicherweise entstehende Haftungslücke sollte durch einen Haftungsfonds geschlossen werden, den in erster Linie die unmittelbar wirtschaftlich Beteiligten, vor allem die Pflanzenzüchter, finanzieren müssen. In den Niederlanden, in denen die Haftungsfrage als beispielgebend gilt, wurde sogar eine staatliche Beteiligung in Aussicht gestellt.

Nach Ansicht des DBV müsste in einer Neuordnung des Gentechnikgesetzes auch das Standortregister so ausgestaltet werden, dass die Interessen der Anbauer und ihrer Nachbarn gewahrt werden. Der DBV fordert die Errichtung eines Bundesregisters, Landesregister und Länderauskünfte sind dagegen überflüssig. Eine Meldefrist von drei Wochen, so der DBV, sei zu kurz, damit sich Nachbarn informieren und gegebenenfalls reagieren können. Der DBV hält auch eine Verordnung der guten fachlichen Praxis für unbedingt erforderlich.

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