Berlin, Germany
April 28, 2005
Der
Deutsche Bauernverband (DBV) hat die heutige Anrufung des
Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat beim zweiten Gesetz
zur Neuordnung des Gentechnikgesetzes begrüßt. Die Bundesländer
haben damit der Bundesregierung erneut die Möglichkeit eröffnet,
das Gesetz für die Grüne Gentechnik anwendbar und praktikabel zu
gestalten. Hierzu gehört nach Ansicht des DBV vordringlich die
Haftungsregelung zu revidieren und damit Chancen für
Investitionen und Arbeitsplätze in Forschung und Praxis zu
schaffen. Nach Überzeugung des DBV wird die wichtige
Koexistenzfrage nur durch eine verschuldensabhängige
Haftungsregelung erreicht. Die möglicherweise entstehende
Haftungslücke sollte durch einen Haftungsfonds geschlossen
werden, den in erster Linie die unmittelbar wirtschaftlich
Beteiligten, vor allem die Pflanzenzüchter, finanzieren müssen.
In den Niederlanden, in denen die Haftungsfrage als
beispielgebend gilt, wurde sogar eine staatliche Beteiligung in
Aussicht gestellt.
Nach Ansicht des DBV müsste in einer Neuordnung des
Gentechnikgesetzes auch das Standortregister so ausgestaltet
werden, dass die Interessen der Anbauer und ihrer Nachbarn
gewahrt werden. Der DBV fordert die Errichtung eines
Bundesregisters, Landesregister und Länderauskünfte sind dagegen
überflüssig. Eine Meldefrist von drei Wochen, so der DBV, sei zu
kurz, damit sich Nachbarn informieren und gegebenenfalls
reagieren können. Der DBV hält auch eine Verordnung der guten
fachlichen Praxis für unbedingt erforderlich. |