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EU bereitet de facto Importstopp für Mais aus den USA vor
Bundesministerin Künast begrüßt EU- Entscheidung zu illegalem Bt 10- Mais
Berlin, Germany
April 15, 2005

DBV: Transparenz beim Einsatz der Gentechnik dringend notwendig

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt, dass die EU-Mitgliedstaaten den Vorschlag der EU-Kommission akzeptieren, künftig alle Partien von Mais und Maisprodukten, die aus den USA in die EU eingeführt werden, mit einem Zertifikat zu versehen. Dieses Zertifikat muss bestätigen, dass gentechnisch veränderter Bt10-Mais in den Partien nicht enthalten ist. Damit wird für Landwirte und Futtermittelwirtschaft Klarheit geschaffen.

Allerdings ist es der Wissenschaft gegenwärtig noch nicht möglich, Routinekontrollen auf BT10-Mais vorzunehmen. Damit kommt diese Entscheidung einem de-facto-Importstopp für Mais und Maisprodukte aus den USA gleich. Durch die Vorgehensweise der EU dürfte vermutlich kein amerikanisches Corngluten (verarbeiteter Mais aus der Ethanolproduktion) in der Tierfütterung mehr eingesetzt werden. Diese Mengen sind zwar durch einheimische Mengen ersetzbar. Es ist aber jetzt schon absehbar, dass sich durch diese Entscheidung ein neuer Handelskonflikt zwischen Europa und der USA zusammenbraut.

Der DBV weist darauf hin, dass nach derzeitigem Erkenntnisstand kein BT10-Mais als Urprodukt nach Deutschland importiert worden ist. Deutschland führte ca. 400.000 Tonnen Maisprodukte aus den USA ein. Davon könnten ca. 200.000 Tonnen mit dem Bt10-Mais-Konstrukt in Berührung gekommen sein.


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Bundesministerin Künast begrüßt EU- Entscheidung zu illegalem Bt 10- Mais

„Ich freue mich, dass die Kommission unseren Forderungen nachgekommen ist. Das europäische Gentechnikrecht hat seine erste bedeutende Bewährungsprobe bestanden.“, sagte Bundesministerin Künast heute zu der Entscheidung des Kommission zum Import von illegalem Bt 10- Mais.

Danach dürfen künftig Futtermittel (Maiskleber und Biertreber), bei denen eine Verunreinigung mit Bt-10 Mais zu vermuten ist, nur dann aus den USA in die Europäsche Union eingeführt werden, wenn nachgewiesen worden ist, dass sie keinen Bt 10- Mais enthalten. Dies darf nur durch ein zugelassenes Labor mit einer geeigneten validierten Methode geschehen. Eine solche Methode ist bislang jedoch noch nicht verfügbar.

„Die Europäische Union macht mit dieser Entscheidung deutlich, dass sie das Prinzip, wonach nur genehmigte gentechnisch veränderte Organismen in Lebens- und Futtermitteln eingesetzt werden dürfen konsequent verteidigen wird“ sagte Künast weiter.

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