Berlin, Germany
April 15, 2005
DBV: Transparenz beim Einsatz
der Gentechnik dringend notwendig
Der Deutsche Bauernverband
(DBV) begrüßt, dass die EU-Mitgliedstaaten den Vorschlag der
EU-Kommission akzeptieren, künftig alle Partien von Mais und
Maisprodukten, die aus den USA in die EU eingeführt werden, mit
einem Zertifikat zu versehen. Dieses Zertifikat muss bestätigen,
dass gentechnisch veränderter Bt10-Mais in den Partien nicht
enthalten ist. Damit wird für Landwirte und
Futtermittelwirtschaft Klarheit geschaffen.
Allerdings ist es der Wissenschaft gegenwärtig noch nicht
möglich, Routinekontrollen auf BT10-Mais vorzunehmen. Damit
kommt diese Entscheidung einem de-facto-Importstopp für Mais und
Maisprodukte aus den USA gleich. Durch die Vorgehensweise der EU
dürfte vermutlich kein amerikanisches Corngluten (verarbeiteter
Mais aus der Ethanolproduktion) in der Tierfütterung mehr
eingesetzt werden. Diese Mengen sind zwar durch einheimische
Mengen ersetzbar. Es ist aber jetzt schon absehbar, dass sich
durch diese Entscheidung ein neuer Handelskonflikt zwischen
Europa und der USA zusammenbraut.
Der DBV weist darauf hin, dass nach derzeitigem Erkenntnisstand
kein BT10-Mais als Urprodukt nach Deutschland importiert worden
ist. Deutschland führte ca. 400.000 Tonnen Maisprodukte aus den
USA ein. Davon könnten ca. 200.000 Tonnen mit dem
Bt10-Mais-Konstrukt in Berührung gekommen sein.
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Bundesministerin Künast begrüßt
EU- Entscheidung zu illegalem Bt 10- Mais
„Ich freue mich,
dass die Kommission unseren Forderungen nachgekommen ist. Das
europäische Gentechnikrecht hat seine erste bedeutende
Bewährungsprobe bestanden.“, sagte
Bundesministerin
Künast heute zu der Entscheidung des Kommission zum Import
von illegalem Bt 10- Mais.
Danach dürfen
künftig Futtermittel (Maiskleber und Biertreber), bei denen eine
Verunreinigung mit Bt-10 Mais zu vermuten ist, nur dann aus den
USA in die Europäsche Union eingeführt werden, wenn nachgewiesen
worden ist, dass sie keinen Bt 10- Mais enthalten. Dies darf nur
durch ein zugelassenes Labor mit einer geeigneten validierten
Methode geschehen. Eine solche Methode ist bislang jedoch noch
nicht verfügbar.
„Die Europäische
Union macht mit dieser Entscheidung deutlich, dass sie das
Prinzip, wonach nur genehmigte gentechnisch veränderte
Organismen in Lebens- und Futtermitteln eingesetzt werden dürfen
konsequent verteidigen wird“ sagte Künast weiter. |