Berlin, Germany
April 12, 2005
Die Haftung für eventuelle
technisch unvermeidbare gentechnische Verunreinigungen lastet
nach wie vor auf dem Rücken der Landwirte. Das betonte
der Deutsche Bauernverband
(DBV) anlässlich der heutigen Anhörung im Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum geplanten
Gentechnik-Forschungsprogramm des Ministeriums. Noch immer sei
das Haftungsrisiko für Landwirte, die an einem Erprobungsanbau
teilnehmen, aufgrund der im Gentechnikgesetz verankerten
verschuldensunabhängigen gesamtschuldnerischen Haftung
unkalkulierbar und nicht versicherbar. So sei es auch
bedauerlich, dass die Regierungskoalition den Schritt seitens
des Landes Sachsen-Anhalt quasi erzwungen habe, Verfassungsklage
gegen das Gentechnikgesetz zu erheben, statt von Anfang an eine
ausgewogene Gesamtregelung zu verankern. Vor diesem Hintergrund
müsse der DBV die Landwirte darauf hinweisen, dass bei einer
Teilnahme an einem Erprobungsanbau weiterhin jeder Landwirt
einzelbetrieblich prüfen müsse, ob er unter seinen
Anbaubedingungen ohne Haftungsfreistellung Haftungsrisiken
ausgesetzt ist.
Den Bundesrat forderte der DBV auf, in seiner anstehenden
Beratung zum zweiten Gentechnikgesetz beziehungsweise nach
Anrufung des Vermittlungsausschusses auf eine
verschuldensabhängige Haftung im ersten Gentechnik-Gesetz
hinzuwirken. Ebenso sei es unverzichtbar, so der DBV, die
möglicherweise entstehende Haftungslücke durch einen
Haftungsfonds zu schließen. Die Finanzierung des Haftungsfonds
müsse in erster Linie durch die unmittelbar wirtschaftlich
interessierten Kreise, vor allem die Pflanzenzüchter, erfolgen.
Gleichzeitig mahnte der DBV erneut eine klare Definition der
guten fachlichen Praxis des GVO-Anbaus über den Verordnungsweg
an. Diese sei erforderlich, um eine verschuldensabhängige
Haftung in der Praxis zu verankern.
Begrüßt wird nach Aussage des DBV die jetzt vorhandene
grundsätzliche Bereitschaft, den bereits aus dem Erprobungsanbau
2004 gewonnenen Erfahrungshorizont mit gentechnisch verändertem
Mais durch Fortführung des Erprobungsanbaus 2005 zu erweitern.
Es könne aber nicht angehen, dass der Versuchsansatz des
Bundeslandswirtschaftsministeriums auf praxisfernen
Gegebenheiten aufbauen solle. Ein Erfahrungszuwachs zur
Definition der guten fachlichen Praxis sei schließlich nur aus
praxisnahen Versuchsbedingungen zu erwarten. Weiterhin müssen
nach Ansicht des DBV im Forschungsprogramm des
Bundeslandwirtschaftsministeriums auch die Möglichkeiten der
Verschleppung von Gentechnik in der Vermarktungskette
aufgegriffen werden. |