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Verschuldensabhängige Haftung für Gentechnik-Anbau unverzichtbar - Deutscher Bauernverband kritisiert praxisfernen Versuchsanbau von Ministerin Künast
Berlin, Germany
April 12, 2005

Die Haftung für eventuelle technisch unvermeidbare gentechnische Verunreinigungen lastet nach wie vor auf dem Rücken der Landwirte. Das betonte der Deutsche Bauernverband (DBV) anlässlich der heutigen Anhörung im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum geplanten Gentechnik-Forschungsprogramm des Ministeriums. Noch immer sei das Haftungsrisiko für Landwirte, die an einem Erprobungsanbau teilnehmen, aufgrund der im Gentechnikgesetz verankerten verschuldensunabhängigen gesamtschuldnerischen Haftung unkalkulierbar und nicht versicherbar. So sei es auch bedauerlich, dass die Regierungskoalition den Schritt seitens des Landes Sachsen-Anhalt quasi erzwungen habe, Verfassungsklage gegen das Gentechnikgesetz zu erheben, statt von Anfang an eine ausgewogene Gesamtregelung zu verankern. Vor diesem Hintergrund müsse der DBV die Landwirte darauf hinweisen, dass bei einer Teilnahme an einem Erprobungsanbau weiterhin jeder Landwirt einzelbetrieblich prüfen müsse, ob er unter seinen Anbaubedingungen ohne Haftungsfreistellung Haftungsrisiken ausgesetzt ist.

Den Bundesrat forderte der DBV auf, in seiner anstehenden Beratung zum zweiten Gentechnikgesetz beziehungsweise nach Anrufung des Vermittlungsausschusses auf eine verschuldensabhängige Haftung im ersten Gentechnik-Gesetz hinzuwirken. Ebenso sei es unverzichtbar, so der DBV, die möglicherweise entstehende Haftungslücke durch einen Haftungsfonds zu schließen. Die Finanzierung des Haftungsfonds müsse in erster Linie durch die unmittelbar wirtschaftlich interessierten Kreise, vor allem die Pflanzenzüchter, erfolgen. Gleichzeitig mahnte der DBV erneut eine klare Definition der guten fachlichen Praxis des GVO-Anbaus über den Verordnungsweg an. Diese sei erforderlich, um eine verschuldensabhängige Haftung in der Praxis zu verankern.

Begrüßt wird nach Aussage des DBV die jetzt vorhandene grundsätzliche Bereitschaft, den bereits aus dem Erprobungsanbau 2004 gewonnenen Erfahrungshorizont mit gentechnisch verändertem Mais durch Fortführung des Erprobungsanbaus 2005 zu erweitern. Es könne aber nicht angehen, dass der Versuchsansatz des Bundeslandswirtschaftsministeriums auf praxisfernen Gegebenheiten aufbauen solle. Ein Erfahrungszuwachs zur Definition der guten fachlichen Praxis sei schließlich nur aus praxisnahen Versuchsbedingungen zu erwarten. Weiterhin müssen nach Ansicht des DBV im Forschungsprogramm des Bundeslandwirtschaftsministeriums auch die Möglichkeiten der Verschleppung von Gentechnik in der Vermarktungskette aufgegriffen werden. 

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