Berlin, Germany
September 13, 2004
Das deutsche Gentechnikgesetz ist
mit EU-Recht vereinbar. Dies ist, so der Staatssekretär im
Bundesverbraucherministerium, Alexander Müller, das Ergebnis
einer Stellungnahme, die die Bundesregierung jetzt der
EU-Kommission auf entsprechende Anfragen zur Verfügung gestellt
hat. „Insbesondere die Koexistenz-Regelungen und die damit
verbundene Haftungsregelung kann gar nicht gegen EU-Recht
verstoßen, weil sich die EU-Kommission entgegen unserem Drängen
entschieden hat, hierfür keine EU-einheitliche Regelung zu
erlassen“, so Müller.
Die EU-Kommission
habe immer nachdrücklich die Auffassung vertreten,
Haftungsregelungen dürften nur im Rahmen des jeweiligen
nationalen Rechts entwickelt werden. Genau das leiste das
Gentechnikgesetz, und zwar vergleichbar zu bereits im
Nachbarschaftsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestehenden
Regelungen, sagte der Staatssekretär. Auch für die anderen
Koexistenzfragen habe die EU-Kommission lediglich unverbindliche
Leitlinien vorgelegt: „Und im Rahmen dieser Leitlinien bewegt
sich unser Gesetz.“
Der Staatssekretär
wies darauf hin, dass die ausführliche Stellungnahme der
Bundesregierung zu allen Fragen der EU-Kommission detailliert
Auskunft gebe und belege, dass die entsprechenden Regelungen
EU-konform seien. „Wir sehen der Reaktion der EU-Kommission mit
großer Zuversicht entgegen und erwarten von den unionsgeführten
Ländern und den Oppositionsfraktionen im Bundestag, ihre
Blockadehaltung gegen das Gentechnikgesetz aufzugeben. Die jetzt
von der EU-Kommission beschlossene EU-weite Zulassung von
gentechnisch veränderten Maissorten zeigt, wie dringend wir die
Regelungen des Gentechnik-Gesetzes brauchen“, sagte Müller. |