Berlin, Germany
October 28, 2004
Deutscher Bauernverband
- Rundschreiben IV/458/2004
In
Kürze: Bei Routineuntersuchungen im Saarland und Sachsen-Anhalt
wurden vermeintliche geringfügige GVO-Spuren in Rapssaatgut weit
unterhalb des auf EU-Ebene diskutierten Schwellenwertes von 0,3
% festgestellt. Die betroffenen Züchterhäuser stehen mit den
Behörden in Kontakt, um eine Klärung des Sachverhaltes
herbeizuführen.
Bei
im Zusammenhang mit der Winterrapsaussaat 2004 durchgeführten
Routinebeprobungen im Saarland und in Sachsen-Anhalt wurden
durch die Behörden in Saatgutpartien vermeintliche geringfügige
Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen
festgestellt. Diese liegen weit unterhalb des derzeit europaweit
für Rapssaatgut diskutierten Schwellenwertes von 0,3 %. Die
betroffenen Rapszüchter wurden von den amtlichen Stellen über
den Sachverhalt informiert.
Im
Rahmen von züchtereigenen Qualitätssicherungssystemen werden
alle Vermehrungs- und Vermarktungspartien bei Winter- und
Sommerraps auf GVO-Verunreinigungen untersucht. Laut
schriftlicher Mitteilung der betroffenen Rapszüchter konnten
sowohl in den routinemäßigen als auch in den zusätzlich
veranlassten weiteren Untersuchungen der entsprechenden
Saatgutpartien keine Spuren von GVO festgestellt werden. Die von
den Behörden mitgeteilten geringfügig positiven Besatzwerte sind
demnach durch die Züchterhäuser nicht bestätigt worden.
Derzeit stehen die Züchterhäuser mit den Behörden in Kontakt, um
eine Klärung des Sachverhaltes herbeizuführen.
Die aktuellen Vorgänge machen erneut deutlich,
dass die fehlende Rechtssicherheit beim Auftreten
unbeabsichtigter Verunreinigungen von konventionellem Saatgut
mit GVO einen untragbaren Zustand darstellt. Der Deutsche
Bauernverband hat bereits in seiner Entschließung zur
Mitgliederversammlung vom 5. Juli 2001 die Einführung von
entsprechenden Schwellenwerten gefordert. Das Festhalten von
Bundesministerin Künast an ihrer bisherigen Auffassung von einer
einzuhaltenden Nulltoleranz ist als unerreichbar abzulehnen.
Darüber hinaus sind verbindliche systematische Vorschriften für
die Probenahme- und Untersuchungsmethoden hinsichtlich der
Überprüfung auf GVO-Beimischungen einzufordern. Dies erscheint
vor dem Hintergrund verstärkter Beprobungen im Saatgutbereich um
so dringlicher, um das Risiko von „falsch positiven“
GVO-Besatzwerten aufgrund von methodischen Fehlern zu
minimieren.
Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir Sie umgehend
informieren. Gleichzeitig bitten wir die Landesbauernverbände um
Mitteilung über eventuelle behördliche Maßnahmen.
Dr.
Helmut Born
Dr. Norbert Heim
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