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Verdachtsfälle von GVO-Verunreinigungen in Rapssaatgut im Saarland und Sachsen-Anhalt
Berlin, Germany
October 28, 2004

Deutscher Bauernverband - Rundschreiben IV/458/2004

In Kürze: Bei Routineuntersuchungen im Saarland und Sachsen-Anhalt wurden vermeintliche geringfügige GVO-Spuren in Rapssaatgut weit unterhalb des auf EU-Ebene diskutierten Schwellenwertes von 0,3 % festgestellt. Die betroffenen Züchterhäuser stehen mit den Behörden in Kontakt, um eine Klärung des Sachverhaltes herbeizuführen.

Bei im Zusammenhang mit der Winterrapsaussaat 2004 durchgeführten Routinebeprobungen im Saarland und in Sachsen-Anhalt wurden durch die Behörden in Saatgutpartien vermeintliche geringfügige Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen festgestellt. Diese liegen weit unterhalb des derzeit europaweit für Rapssaatgut diskutierten Schwellenwertes von 0,3 %. Die betroffenen Rapszüchter wurden von den amtlichen Stellen über den Sachverhalt informiert.

Im Rahmen von züchtereigenen Qualitätssicherungssystemen werden alle Vermehrungs- und Vermarktungspartien bei Winter- und Sommerraps auf GVO-Verunreinigungen untersucht. Laut schriftlicher Mitteilung der betroffenen Rapszüchter konnten sowohl in den routinemäßigen als auch in den zusätzlich veranlassten weiteren Untersuchungen der entsprechenden Saatgutpartien keine Spuren von GVO festgestellt werden. Die von den Behörden mitgeteilten geringfügig positiven Besatzwerte sind demnach durch die Züchterhäuser nicht bestätigt worden.

Derzeit stehen die Züchterhäuser mit den Behörden in Kontakt, um eine Klärung des Sachverhaltes herbeizuführen.

Die aktuellen Vorgänge machen erneut deutlich, dass die fehlende Rechtssicherheit beim Auftreten unbeabsichtigter Verunreinigungen von konventionellem Saatgut mit GVO einen untragbaren Zustand darstellt. Der Deutsche Bauernverband hat bereits in seiner Entschließung zur Mitgliederversammlung vom 5. Juli 2001 die Einführung von entsprechenden Schwellenwerten gefordert. Das Festhalten von Bundesministerin Künast an ihrer bisherigen Auffassung von einer einzuhaltenden Nulltoleranz ist als unerreichbar abzulehnen. Darüber hinaus sind verbindliche systematische Vorschriften für die Probenahme- und Untersuchungsmethoden hinsichtlich der Überprüfung auf GVO-Beimischungen einzufordern. Dies erscheint vor dem Hintergrund verstärkter Beprobungen im Saatgutbereich um so dringlicher, um das Risiko von „falsch positiven“ GVO-Besatzwerten aufgrund von methodischen Fehlern zu minimieren.

Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren. Gleichzeitig bitten wir die Landesbauernverbände um Mitteilung über eventuelle behördliche Maßnahmen.

Dr. Helmut Born
Dr. Norbert Heim
Deutscher Bauernverband
Deutscher Bauernverband - Rundschreiben IV/458/2004

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