Berlin, Germany
November 26, 2004
Der Deutsche Bundestag hat heute
den Einspruch des Bundesrates gegen die Novelle des
Gentechnikgesetzes überstimmt. Damit wird dieses Gesetz mit
einer gesamtschuldnerischen verschuldensunabhängigen
Haftungsregelung für den Landwirt, der gentechnisch veränderte
Pflanzen anbaut, in Deutschland in Kraft treten.
Der Deutsche Bauernverband
(DBV) bedauert dies sehr, da mit diesem Gesetz die Vorgabe
Brüssels, eine Koexistenz zu ermöglichen, regelrecht
konterkariert wird.
Der DBV bleibt bei seiner Beurteilung, dass vor allem die
überzogene Haftungsregelung jeden Landwirten davon abhalten
sollte, gentechnisch veränderte Pflanzen anzubauen - selbst in
einem Erprobungsanbau. Die Konsequenz des Gentechnikgesetzes
wird sein, dass auch Forschungs- und Entwicklungsarbeiten
unterbleiben, die notwendig sind, um die Chancen und Risiken
dieser grünen Gentechnologie vorurteilsfrei zu prüfen.
Dabei hätte es auch andere Möglichkeiten der Gesetzgebung geben
können. Dies beweisen die EU-Länder Dänemark und die
Niederlande. Dort hat man - auch im Diskurs mit sehr kritisch
eingestellten Umwelt- und Verbraucherorganisationen -
Abstandsregelungen und Verhaltensvorgaben, also die gute
fachliche Praxis der grünen Gentechnologie, definiert, die mit
einer verursachungsbezogenen Haftungsregelung verknüpft werden.
Darüber hinausgehende wirtschaftliche Schäden, ausgelöst etwa
durch überregionalen Pollenflug, werden durch einen Fonds
abgedeckt, der von der Pflanzenzüchtung und Landwirten, die die
Gentechnik nutzen, gespeist wird. Dieses ist vor allem für
ökologisch wie konventionell wirtschaftende Bauern wichtig, die
keine gentechnisch veränderten Kulturen anbauen, da sie einen
sofort umsetzbaren Schadensausgleich erhalten können.
Der Deutsche Bauernverband wird weiterhin dafür werben, eine
derartige innovationsfreundliche Lösung auch in Deutschland zu
ermöglichen. Der DBV unterstreicht aber erneut, dass es in
Deutschland einen umfänglicheren Anbau von gentechnisch
veränderten Kulturen nur dann geben wird, wenn die
Verbraucherakzeptanz gegeben ist. Sollte es bei einer
ablehnenden Grundhaltung bleiben, wird es in Deutschland auch
keinen solchen Anbau geben. |