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Haftungsfrage im Deutschen Gentechnikgesetz muss geklärt werden
Berlin, Germany
November 24, 2004

Die heutige Vorstellung erster Ergebnisse des Erprobungsanbaus mit gentechnisch verändertem Mais hat nach Ansicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) bewiesen, wie hilfreich eine Einbeziehung aller wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gruppen beim Erprobungsanbau gewesen wäre. Nur so wäre eine breite Akzeptanz erreichbar gewesen, von der man jetzt aufgrund der generellen Kritik der Umweltorganisationen weit entfernt ist. Der DBV forderte, den Erprobungsanbau fortzusetzen und auf die gesamte Kette der Verarbeitung auszudehnen. Dies sei notwendig, um nachhaltig die Koexistenz zu erreichen und die Wahlfreiheit von Landwirten und Verbrauchern zu sichern. Die Ergebnisse des Erprobungsanbaus wurden heute in Berlin durch die Landesregierung von Sachsen-Anhalt und den Verein InnoPlanta vorgestellt. Bei dem in sieben Bundesländern durchgeführten Programm wurde der nachbarschaftliche Anbau von gentechnisch veränderten und konventionellen Maissorten unter Praxisbedingungen getestet.
Nachgewiesen wurde, dass der Anteil von gentechnisch veränderten Organismen mit wachsender Distanz sehr schnell zurückgeht. Ein Trennstreifen von konventionellem Mais von 20 Metern Breite würde ausreichen, um „wesentliche Einträge von gentechnisch veränderten Pflanzen in Nachbarfeldern auszuschließen“, so die Untersuchungen.

Im Hinblick auf die Entscheidung des Deutschen Bundestages am kommenden Freitag (26.11.2004) zur Novelle des Gentechnikgesetzes, hat DBV-Präsident Gerd Sonnleitner sich in einem Brief an die Abgeordneten des Bundestages gewandt und noch einmal die Besorgnisse der deutschen Bauernfamilien vorgetragen. Der Bundesrat hatte das Gesetz unter anderem wegen der Haftungsfrage abgelehnt, jedoch kann es der Bundestag mit Kanzlermehrheit endgültig verabschieden. Sonnleitner verwies auf die vorbildlichen Lösungen für das Miteinander verschiedener Anbauverfahren in den Niederlanden und in Dänemark. Der dort erreichte äußerst pragmatische Ansatz einer Koexistenz wäre auch für Deutschland gut geeignet, die emotionsgeladenen Diskussionen um den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu entschärfen. In Dänemark und den Niederlanden hatten sich Gesetzgeber, landwirtschaftliche Praxis und Umweltorganisationen auf Kriterien der guten fachlichen Praxis für den Anbau gentechnisch veränderter
Pflanzen verständigt. Zugleich wurde festgelegt, dass ein Landwirt, der diese gute fachliche Praxis nicht einhält, einer verschuldensabhängigen Haftung unterliegt. Kommt es trotz aller Vorkehrungen zu einer Auskreuzung von gentechnisch veränderten Organismen, tritt ein gemeinsam von Pflanzenzüchtern und Landwirtschaft getragener Haftungsfonds ein.

Mit der im deutschen Gesetzentwurf vorgesehenen verschuldensabhängigen und gesamtschuldnerischen Haftung sei es hingegen zurzeit keinem Landwirt zuzumuten, sich - auch nur versuchsweise - an einem Erprobungsanbau zu beteiligen, schrieb der DBV-Präsident. Damit werde eine innovationsorientierte Politik völlig lahm gelegt. Unabhängig davon sei noch zu klären, ob ein Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen tatsächlich vom Markt gewünscht werde. Bleibe es bei der ablehnenden Grundhaltung der deutschen Verbraucher, werde es auch keinen umfangreicheren Anbau mit gentechnisch veränderten Pflanzen durch die deutschen Bauern geben, betonte Sonnleitner.

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