Berlin, Germany
November 24, 2004
Die heutige Vorstellung erster
Ergebnisse des Erprobungsanbaus mit gentechnisch verändertem
Mais hat nach Ansicht des
Deutschen Bauernverbandes (DBV) bewiesen, wie hilfreich eine
Einbeziehung aller wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Gruppen beim Erprobungsanbau gewesen wäre. Nur so wäre eine
breite Akzeptanz erreichbar gewesen, von der man jetzt aufgrund
der generellen Kritik der Umweltorganisationen weit entfernt
ist. Der DBV forderte, den Erprobungsanbau fortzusetzen und auf
die gesamte Kette der Verarbeitung auszudehnen. Dies sei
notwendig, um nachhaltig die Koexistenz zu erreichen und die
Wahlfreiheit von Landwirten und Verbrauchern zu sichern. Die
Ergebnisse des Erprobungsanbaus wurden heute in Berlin durch die
Landesregierung von Sachsen-Anhalt und den Verein InnoPlanta
vorgestellt. Bei dem in sieben Bundesländern durchgeführten
Programm wurde der nachbarschaftliche Anbau von gentechnisch
veränderten und konventionellen Maissorten unter
Praxisbedingungen getestet.
Nachgewiesen wurde, dass der Anteil von gentechnisch veränderten
Organismen mit wachsender Distanz sehr schnell zurückgeht. Ein
Trennstreifen von konventionellem Mais von 20 Metern Breite
würde ausreichen, um „wesentliche Einträge von gentechnisch
veränderten Pflanzen in Nachbarfeldern auszuschließen“, so die
Untersuchungen.
Im Hinblick auf die Entscheidung des Deutschen Bundestages am
kommenden Freitag (26.11.2004) zur Novelle des
Gentechnikgesetzes, hat DBV-Präsident Gerd Sonnleitner sich in
einem Brief an die Abgeordneten des Bundestages gewandt und noch
einmal die Besorgnisse der deutschen Bauernfamilien vorgetragen.
Der Bundesrat hatte das Gesetz unter anderem wegen der
Haftungsfrage abgelehnt, jedoch kann es der Bundestag mit
Kanzlermehrheit endgültig verabschieden. Sonnleitner verwies auf
die vorbildlichen Lösungen für das Miteinander verschiedener
Anbauverfahren in den Niederlanden und in Dänemark. Der dort
erreichte äußerst pragmatische Ansatz einer Koexistenz wäre auch
für Deutschland gut geeignet, die emotionsgeladenen Diskussionen
um den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu
entschärfen. In Dänemark und den Niederlanden hatten sich
Gesetzgeber, landwirtschaftliche Praxis und Umweltorganisationen
auf Kriterien der guten fachlichen Praxis für den Anbau
gentechnisch veränderter
Pflanzen verständigt. Zugleich wurde festgelegt, dass ein
Landwirt, der diese gute fachliche Praxis nicht einhält, einer
verschuldensabhängigen Haftung unterliegt. Kommt es trotz aller
Vorkehrungen zu einer Auskreuzung von gentechnisch veränderten
Organismen, tritt ein gemeinsam von Pflanzenzüchtern und
Landwirtschaft getragener Haftungsfonds ein.
Mit der im deutschen Gesetzentwurf vorgesehenen
verschuldensabhängigen und gesamtschuldnerischen Haftung sei es
hingegen zurzeit keinem Landwirt zuzumuten, sich - auch nur
versuchsweise - an einem Erprobungsanbau zu beteiligen, schrieb
der DBV-Präsident. Damit werde eine innovationsorientierte
Politik völlig lahm gelegt. Unabhängig davon sei noch zu klären,
ob ein Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen tatsächlich
vom Markt gewünscht werde. Bleibe es bei der ablehnenden
Grundhaltung der deutschen Verbraucher, werde es auch keinen
umfangreicheren Anbau mit gentechnisch veränderten Pflanzen
durch die deutschen Bauern geben, betonte Sonnleitner. |