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Deutscher Bundesrat lehnt Gentechnikgesetz nur mit einfacher Mehrheit ab
November 5, 2004

Deutscher Bauernverband: Niederländischer Weg einer breiten Verständigung zur Koexistenz beispielhaft

Der Bundesrat konnte sich heute nicht zu einem überzeugenden Votum für eine tragfähige Zukunftslösung bei der Nutzung der Grünen Gentechnik durchringen. Zwar hat er mit der einfachen Mehrheit der unionsregierten Bundesländer Einspruch gegen das Gentechnikgesetz erhoben. Doch wäre zur Veränderung des Gesetzes eine Zweitdrittelmehrheit notwendig gewesen, da der Einspruch des Bundesrates vom Bundestag jetzt mit rot-grüner Mehrheit zurückgewiesen werden kann.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisierte, dass damit die Chance vertan wurde, die Frage der Koexistenz auf eine breite politische und gesellschaftliche Basis zu stellen. Die nunmehr zu erwartende verschuldensunabhängige gesamtschuldnerische Gefährdungshaftung für Landwirte, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen, sei nicht kalkulierbar und nicht versicherbar. Selbst Landwirte, die die gute fachliche Praxis einhalten und nicht für mögliche Einträge von gentechnisch veränderten Pflanzen auf einem Nachbarfeld verantwortlich sind, würden wegen der gesamtschuldnerischen Haftungsregelung für diese Schäden haften müssen. In seiner Verantwortung gegenüber den Landwirten könne der Berufsstand daher jedem Landwirt nur generell vom Anbau mit gentechnisch veränderten Pflanzen abraten, sofern nicht weitere gesetzliche oder vertragliche Haftungsbeschränkungen erlassen werden.

Für den DBV bleibt die Sicherung der Koexistenz, also das Nebeneinander des Anbaus mit und ohne gentechnisch veränderte Pflanzen, ein zentrales Anliegen. Wer in der deutschen Landwirtschaft auf die Verwendung von gentechnisch veränderten Pflanzen verzichten will, müsse ebenso eine dauerhafte Perspektive erhalten wie diejenigen, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen. Deswegen dürfe die Koexistenz, wie im vorliegenden Gentechnikgesetz, sich nicht als Einbahnstraße für eine bestimmte Form des Anbaus entwickeln, betonte der DBV.

Der Bauernverband wies auf die jüngsten Abstimmungsprozesse in den Niederlanden hin, die in den entscheidenden Punkten auch für die Umsetzung der Koexistenz in Deutschland Beispielswirkung haben könnte. Im Rahmen des sog. „Van-Dijk-Komitee“ haben die betroffenen Dachorganisationen der Landwirte, der Ökoverbände, der Verbraucherschützer und der Pflanzenzüchter gemeinsam einen Konsens zur Koexistenzfrage erarbeitet, unter anderem mit Empfehlungen zu den wichtigen Bereichen der Sicherheitsabstände, der Registerführung und der Haftungsfragen. So wurde Übereinstimmung zu einem ausgewogenen Haftungssystem erzielt, wonach der Landwirt, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut, für Einträge auf Nachbarfeldern verschuldensabhängig zu haften hat. Dies bedeutet, eine Haftung tritt nur dann ein, wenn gegen die gute fachliche Praxis verstoßen wird. Darüber hinaus wird ein Haftungsfonds zum Ausgleich der Schäden gefordert, der von Pflanzenzüchtern und Landwirten gespeist werden soll.

Auch der Deutsche Bauernverband hatte sich in der politischen Diskussion mit Bundesregierung, Bundestag und den Bundesländern für eine solche klassische verschuldensabhängige Haftungsregelung ergänzt um eine Fondslösung eingesetzt. Mitgliedstaaten wie Dänemark und die Niederlande hätten verdeutlicht, dass dies eine reale Alternative für eine allseitige Koexistenz der Grünen Gentechnik sein könne.


Source: Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Bundesverbraucherministerin Künast: Keine Blockademehrheit gegen Gentechnikgesetz

Der Bundesrat hat heute mit einfacher Mehrheit einen Einspruch gegen das Gentechnikgesetz beschlossen. Um das Gesetz blockieren zu können, wäre eine 2/3-Mehrheit nötig gewesen. Bundesverbraucherministerin Renate Künast zeigte sich nach der Abstimmung zufrieden: „Es ist nicht gelungen, eine Blockademehrheit aufzubauen. Wenn der Bundestag die Einsprüche des Bundesrates abweist, ist Rechtsklarheit bei der Agro-Gentechnik hergestellt“, erklärte Künast.

Das Gentechnik-Gesetz sei ein Erfolg für den Verbraucherschutz und die Landwirte, die weiterhin ohne Gentechnik arbeiten wollten, so Künast. „Das Gentechnikgesetz fügt sich ein in eine Reihe von Regelungen, die wir treffen, um die Existenz von gentechnikfreier Landwirtschaft und gentechnikfreien Lebensmitteln dauerhaft zu sichern“, erklärte die Ministerin. „Nachdem die EU-Kommission das de facto-Moratorium für das Inverkehrbringen von GVO in der EU aufgehoben hat, brauchen wir dringend Regelungen, um die gentechnikfreie Landwirtschaft vor wesentlichen Beeinträchtigungen durch Auskreuzungen, Beimischungen und sonstige Einträge von GVO zu schützen. Genau dies leistet das neue Gentechnikgesetz.“

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