Berlin, Germany
November 4, 2004
Praktikable Schwellenwerte und
systematische Untersuchungsmethoden notwendig
Die Verabschiedung von praktikablen Schwellenwerten auf
europäischer Ebene bei der Beimischung von gentechnisch
veränderten Organismen (GVO) ist dringlich erforderlich. Darüber
hinaus ist die Festlegung verbindlicher systematischer
Vorschriften für die Probenahme- und Untersuchungsmethoden
hinsichtlich der Überprüfung auf GVO-Beimischungen
unverzichtbar. Dies betonte die Union zur Förderung von Oel- und
Proteinpflanzen (UFOP). Vor dem Hintergrund verstärkter
Beprobungen im Saatgutbereich sei dies wichtig, um das Risiko
von „falsch positiven“ GVO-Besatzwerten aufgrund von
methodischen Fehlern oder Kontaminationen im
Untersuchungsverfahren zu minimieren. Nur durch solche Maßnahmen
könne man in Zukunft das Risiko eines „blinden Alarms“
minimieren, was im Hinblick auf einen vorbeugenden
Verbraucherschutz eine große Rolle spiele, äußerte sich dazu
der Deutsche Bauernverband
(DBV).
Alle Vermehrungs- und Vermarktungspartien bei Winter- und
Sommerraps werden in den Saatgutunternehmen im Rahmen von
Qualitätssicherungssystemen auf etwaige GVO-Beimischungen
untersucht. So waren bei Routinebeprobungen im Saarland und in
Sachsen-Anhalt, die von den Behörden im Zusammenhang mit der
Winterrapsaussaat 2004 durchgeführt wurden, in zwei
Saatgutpartien vermeintliche geringfügige Beimischungen mit
gentechnisch veränderten Organismen festgestellt worden. Diese
behördlicherseits beobachteten Spuren von GVO, die noch weit
unterhalb des derzeit europaweit für Rapssaatgut diskutierten
Schwellenwertes von 0,3 Prozent lag, konnte aber weder in den
routinemäßigen noch in den zusätzlich veranlassten weiteren
Untersuchungen bestätigt werden. Der Verdacht einer
GVO-Beimischung in Rapssaatgut stellte sich als unbegründet
heraus. Die aktuellen Vorgänge machen aber erneut deutlich, dass
es verbindlicher Schwellenwerte bedarf, um Rechtssicherheit beim
Auftreten unbeabsichtigter Ver unreinigungen von konventionellem
Saatgut mit GVO zu schaffen, betonte der DBV.
Rundschreiben
IV/471/2004
Verdachtsfälle von GVO-Beimischungen in
Rapssaatgut unbegründet
In Kürze:
Behördliche Nachbeprobung der unter dem Verdacht
der GVO-Beimengung stehenden Rapssaatgut-Partien in
Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein erbrachte negatives
Ergebnis, d.h. kein Vorhandensein von GVO. Die Vorgänge in
Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sind damit
eingestellt. Die Klärung der Angelegenheit im Saarland steht
noch aus. Das betroffene Züchterhaus und die zuständigen
Behörden befinden sich nach wie vor im Gespräch.
Bei im Zusammenhang mit der Winterrapsaussaat
2004 durchgeführten Routinebeprobungen im Saarland und in
Sachsen-Anhalt wurden durch die Behörden in zwei Saatgutpartien
vermeintlich geringfügige Beimengungen mit gentechnisch
veränderten Organismen weit unterhalb des derzeit europaweit für
Rapssaatgut diskutierten Schwellenwertes von 0,3 % festgestellt.
Die von den Behörden mitgeteilten GVO-Besatzwerte konnten von
den betroffenen Züchterhäusern weder im Rahmen von
Routineuntersuchungen noch in den zusätzlich veranlassten
weiteren Untersuchungen bestätigt werden.
Davon unabhängig haben die zuständigen
Ministerien in Nordrhein-Westfalen und in Schleswig-Holstein
eine amtliche Nachbeprobung der unter dem Verdachtsfall der
GVO-Beimischungen stehenden Rapssaatgutpartien veranlasst. Beide
Bundesländer teilten vor wenigen Tagen mit, dass diese amtlichen
Nachuntersuchungen ein negatives Ergebnis, d.h. kein
Vorhandensein von GVO, erbracht haben. Da mit diesem Resultat
der GVO-Verdacht der entsprechenden Rapssaatgut-Partien
entkräftet werden konnten, haben Nordrhein-Westfalen und
Schleswig-Holstein die Vorgänge eingestellt.
Lediglich im Saarland konnte noch keine Klärung
des Sachverhaltes erreicht werden, hier steht nach wie vor das
betroffene Züchterhaus im entsprechenden Kontakt mit den
Behörden.
Deutscher Bauernverband
Adalbert
Kienle
Dr. Norbert Heim |