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Deutsche Obst- und Gemüsebauern erörterten Reform der Marktordnung
Berlin, Germany
November 4, 2004

Bundesausschusses Obst und Gemüse tagte in Straelen

Der Bundesausschuss Obst und Gemüse, das oberste berufsständische Gremium für Obst und Gemüse der Trägerverbände Deutscher Bauernverband (DBV), Zentralverband Gartenbau und Deutscher Raiffeisenverband tagte am 27. und 28. Oktober 2004 in Straelen-Herongen unter der Leitung des Vorsitzenden Gerhard Schulz. Der Bundesaus-schuss verwies auf die diesjährige negative Preissituation auf den Obst- und Gemüsemärkten durch die gute mengenmäßige Ertragssituation in ganz Europa, die Verbrauchszurückhaltung in den Sommermonaten durch das nasskalte Wetter und der Preiskampf im Lebensmitteleinzelhandel. Angesichts der bestehenden Wettbewerbsverzerrungen bei den Energiesteuern sprach sich der Bundesausschuss für eine unveränderte Beibehaltung der Agrardieselsteuer und die Fortführung der teilweisen Rückerstattung der Mineralölsteurer für die Unterglasbetriebe aus.

Mit Vertretern des Bundeslandwirtschaftsministeriums erörterte der Ausschuss die Umsetzung der EU-Agrarreform mit den zu erwartenden negativen Auswirkungen auf den Obst und Gemüsebau. Der Bundesausschuss wertet die Möglichkeit der betriebsindividuellen Festlegung des 10-monatigen Verfügungszeitraumes bei Inanspruchnahme der Prämie als positiv, da damit insbesondere für die im Gemüsebau äußerst wichtigen Wechselflächen für etwa vier Monate eine deutliche Verbesserung im Beratungsverfahren durchgesetzt werden kann. Dennoch seien die Nachteile insgesamt wesentlich größer als die Vorteile. So seien aus Gründen der Prämienoptimierung in 2005 nach wie vor große Unsicherheiten über die Verfügbarkeit von Pachtflächen vorhanden. Zudem seien durch die Kontingentierung der Prämienrechte auf das Jahr 2003 dem expandierenden Obst und Gemüsebau ein viel zu enges Korsett angelegt worden. Es gelte also, in Brüssel umgehend sowohl die Kontingentierungsregelung der Prämienrechte für Obst und G emüse abzuschaffen als auch den 10-monatigen Verfügungszeitraum zu verkürzen und alle Obst und Gemüseflä-chen in die Prämienberechtigung einzubeziehen.

Hinsichtlich der Fortentwicklung der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse (GMO) sprach sich der Ausschuss für die grundsätzliche Beibehaltung der GMO aus, wohl aber gelte es Vereinfachungen und Verbesserungen einzuarbeiten. Nötig seien flexiblere Regelungen sowohl bei der Andienungspflicht als auch bei Verkäufen an die Verarbeitungsindustrie, einheitliche Richtlinien der EU für den integrierten Anbau, eine Erweiterung des Geltungsbereichs der GMO um Zuckermais und frische Küchenkräuter und eine stärkere Förderung von Kooperationen und Zusammenschlüssen von Erzeugerorganisationen.

Bezüglich der Vermarktungsnorm für Tafeläpfel sprach sich der Ausschuss erneut dafür aus, dass die europäischen Mindestgrößen für Tafeläpfel ab dem 1. August 2005 für großfruchtige Sorten der Klassen Extra und I nicht um 5 mm abgesenkt werden dürften. Die gesamte europäische Apfelwirtschaft hat sich gegen diese Absenkung ausgesprochen, weil damit der Markt mit kleineren Äpfeln belastet wird.

Zum Qualitätssicherungssystem für Obst und Gemüse wurde festgestellt, dass sich bis heute beim QS-System etwa 2.000 Erzeugerbetriebe, 30 Erzeugerorganisationen und weitere Großhandelsunternehmen aktiv im QS-System beteiligen. Die Auditierungen beim Lebensmitteleinzelhandel seien angelaufen und die QS-Fachgesellschaft für Obst, Gemüse und Kartoffeln wurde gegründet. Der Fachausschuss unterstrich die Relevanz, das berufsständisch getragene QS-System weiter nach vorne zu bringen.

Beim Themenkomplex Pflanzenschutzmittel betonte der Bundesausschuss, dass der Verordnungsentwurf für einheitliche europäische Rückstandshöchstmengen vorliegt. Im Rat, im Europäischen Parlament, aber auch in der Bundesregierung bestehe Einvernehmen darüber, diese so schnell wie möglich zu verabschieden. Realistischer Weise sei allerdings nicht vor 2008 von praktikablen europäischen Rückstandshöchstmengen auszugehen.

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