Berlin, Germany
November 4, 2004
Bundesausschusses Obst und
Gemüse tagte in Straelen
Der Bundesausschuss Obst und Gemüse, das oberste
berufsständische Gremium für Obst und Gemüse der Trägerverbände
Deutscher Bauernverband
(DBV), Zentralverband Gartenbau und Deutscher Raiffeisenverband
tagte am 27. und 28. Oktober 2004 in Straelen-Herongen unter der
Leitung des Vorsitzenden Gerhard Schulz. Der Bundesaus-schuss
verwies auf die diesjährige negative Preissituation auf den
Obst- und Gemüsemärkten durch die gute mengenmäßige
Ertragssituation in ganz Europa, die Verbrauchszurückhaltung in
den Sommermonaten durch das nasskalte Wetter und der Preiskampf
im Lebensmitteleinzelhandel. Angesichts der bestehenden
Wettbewerbsverzerrungen bei den Energiesteuern sprach sich der
Bundesausschuss für eine unveränderte Beibehaltung der
Agrardieselsteuer und die Fortführung der teilweisen
Rückerstattung der Mineralölsteurer für die Unterglasbetriebe
aus.
Mit Vertretern des Bundeslandwirtschaftsministeriums erörterte
der Ausschuss die Umsetzung der EU-Agrarreform mit den zu
erwartenden negativen Auswirkungen auf den Obst und Gemüsebau.
Der Bundesausschuss wertet die Möglichkeit der
betriebsindividuellen Festlegung des 10-monatigen
Verfügungszeitraumes bei Inanspruchnahme der Prämie als positiv,
da damit insbesondere für die im Gemüsebau äußerst wichtigen
Wechselflächen für etwa vier Monate eine deutliche Verbesserung
im Beratungsverfahren durchgesetzt werden kann. Dennoch seien
die Nachteile insgesamt wesentlich größer als die Vorteile. So
seien aus Gründen der Prämienoptimierung in 2005 nach wie vor
große Unsicherheiten über die Verfügbarkeit von Pachtflächen
vorhanden. Zudem seien durch die Kontingentierung der
Prämienrechte auf das Jahr 2003 dem expandierenden Obst und
Gemüsebau ein viel zu enges Korsett angelegt worden. Es gelte
also, in Brüssel umgehend sowohl die Kontingentierungsregelung
der Prämienrechte für Obst und G emüse abzuschaffen als auch den
10-monatigen Verfügungszeitraum zu verkürzen und alle Obst und
Gemüseflä-chen in die Prämienberechtigung einzubeziehen.
Hinsichtlich der Fortentwicklung der gemeinsamen
Marktorganisation für Obst und Gemüse (GMO) sprach sich der
Ausschuss für die grundsätzliche Beibehaltung der GMO aus, wohl
aber gelte es Vereinfachungen und Verbesserungen einzuarbeiten.
Nötig seien flexiblere Regelungen sowohl bei der
Andienungspflicht als auch bei Verkäufen an die
Verarbeitungsindustrie, einheitliche Richtlinien der EU für den
integrierten Anbau, eine Erweiterung des Geltungsbereichs der
GMO um Zuckermais und frische Küchenkräuter und eine stärkere
Förderung von Kooperationen und Zusammenschlüssen von
Erzeugerorganisationen.
Bezüglich der Vermarktungsnorm für Tafeläpfel sprach sich der
Ausschuss erneut dafür aus, dass die europäischen Mindestgrößen
für Tafeläpfel ab dem 1. August 2005 für großfruchtige Sorten
der Klassen Extra und I nicht um 5 mm abgesenkt werden dürften.
Die gesamte europäische Apfelwirtschaft hat sich gegen diese
Absenkung ausgesprochen, weil damit der Markt mit kleineren
Äpfeln belastet wird.
Zum Qualitätssicherungssystem für Obst und Gemüse wurde
festgestellt, dass sich bis heute beim QS-System etwa 2.000
Erzeugerbetriebe, 30 Erzeugerorganisationen und weitere
Großhandelsunternehmen aktiv im QS-System beteiligen. Die
Auditierungen beim Lebensmitteleinzelhandel seien angelaufen und
die QS-Fachgesellschaft für Obst, Gemüse und Kartoffeln wurde
gegründet. Der Fachausschuss unterstrich die Relevanz, das
berufsständisch getragene QS-System weiter nach vorne zu
bringen.
Beim Themenkomplex Pflanzenschutzmittel betonte der
Bundesausschuss, dass der Verordnungsentwurf für einheitliche
europäische Rückstandshöchstmengen vorliegt. Im Rat, im
Europäischen Parlament, aber auch in der Bundesregierung bestehe
Einvernehmen darüber, diese so schnell wie möglich zu
verabschieden. Realistischer Weise sei allerdings nicht vor 2008
von praktikablen europäischen Rückstandshöchstmengen auszugehen.
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