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Kein Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum Deutschen Gentechnik-Gesetz
Berlin, Germany
November 2, 2004

Auch der Vermittlungsausschuss konnte sich in seiner Sitzung am 27. Oktober 2004 nicht auf ein Ergebnis zum Gentechnik-Gesetz verständigen. Damit kann der Bundesrat einen Einspruch nur noch mit einfacher Mehrheit einlegen, der vom Bundestag mit rot–grüner-Mehrheit zurückgewiesen werden kann.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert, dass Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast hierdurch Lösungen auf breiter politischer und gesellschaftlicher Basis letztendlich verhindert hat. Ernsthafte Bedenken und Alternativvorschläge aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft wurden ignoriert. Für den DBV ist die Sicherung der Koexistenz, also das Nebeneinander des Anbaus mit und ohne gentechnisch veränderter Pflanzen, das zentrale Anliegen. Wer in der deutschen Landwirtschaft auf die Verwendung von gentechnisch veränderten Pflanzen verzichten wolle, müsse ebenso eine dauerhafte Perspektive erhalten wie diejenigen, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen wollten. Deswegen dürfe die Koexistenz nicht als Einbahnstraße für eine bestimmte Form des Anbaus betrachtet werden, betont der DBV.

Der DBV begrüßt die Erklärung des Bundeslandwirtschaftsministeriums, Freisetzungs¬versuche und den Erprobungsanbau nunmehr staatlich unterstützen zu wollen. Dies hat der Berufsstand lange gefordert. Doch werden in der Erklärung keine belastbaren Wege angezeigt, um kurzfristig für einen kommerziellen GVO-Anbau die Haftungsrisiken nach dem Gentechnikgesetz zu entschärfen.

So begründet die verschuldensunabhängige gesamtschuldnerische Gefährdungshaftung für GVO-anbauende Landwirte Risiken für Bauernfamilien, die nicht kalkulierbar und nach gegenwärtigem Stand nicht versicherbar sind. In seiner Verantwortung gegenüber jedem Landwirt müsste der Berufsstand ohne weitere gesetzliche oder vertragliche Haftungsbeschränkungen jedem Landwirt generell vom Anbau mit gentechnisch veränderten Pflanzen abraten. Selbst Landwirte, die gar nicht für GVO-Einträge bei Nachbarn verantwortlich sind, würden über die gesamtschuldnerische Haftung Risiken ausgesetzt sein.
Der DBV hat daher stets als Alternative eine klassische verschuldensabhängige Haftungsregelung, ergänzt um eine Fondslösung, eingefordert. Durch diese Haftungsregelung würden die GVO-anbauenden Landwirte bei fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstößen gegen die gute fachliche Praxis für Schäden bei benachbarten Landwirten haften. Über die Fondslösung würden aber auch die Landwirte gegen mögliche GVO-Einträge abgesichert, die auch ungeachtet der Einhaltung der guten fachlichen Praxis nicht hundertprozentig auszuschließen sind.

Der DBV hat immer wieder betont, dass vorrangig die an GVO-Anbau unmittelbar wirtschaftlich interessierten Kreise – auch die Pflanzenzüchter – zur Finanzierung einer derartigen Fondslösung herangezogen werden müssten.

Der DBV appelliert deshalb noch einmal an den Bundesrat und die Fraktionen des Bundestages, den Diskurs zum Gentechnik-Gesetz nicht zu beenden, sondern vielmehr unter Beachtung auch der Kritikpunkte der EU-Kommission gemeinsam nach praktikablen Lösungswegen für eine Koexistenzregelung aller Anbauformen zu suchen.

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