Berlin, Germany
May 20, 2004
Mit der Zulassung des gentechnisch
veränderten Süßmais „Bt11“ für den Import durch die
EU-Kommission am 19. Mai 2004 ist das seit 1998 bestehende
Moratorium für die Zulassung von gentechnisch veränderten Lebens-
und Futtermitteln in der EU beendet. Das teilte der
Deutsche Bauernverband
(DBV) mit, der darauf verwies, dass sich für die Landwirtschaft
selbst dadurch nichts geändert habe. So finde auch weiterhin in
Deutschland kein kommerzieller Anbau gentechnisch veränderter
Pflanzen statt. Durch die Importzulassung habe sich lediglich
die Situation für den Lebensmittelhandel und die Verbraucher
geändert. Die Kennzeichnungspflicht gentechnisch veränderter
Lebens- und Futtermittel seit dem 18 April d.J. gelte auch für
diesen nun zugelassenen Gemüsemais. Dadurch werde die notwendige
Wahlfreiheit für den Konsumenten geschaffen. Überdies werde die
Kennzeichnung verdeutlichen, in wie weit Gentechnik bereits im
Lebensmittelangebot zum Beispiel über Enzyme oder
Lebensmittelzusatzstoffe Einzug gehalten habe.
Kritik äußerte der DBV daran, dass das Gentechnik-Gesetz selbst
bislang nicht beschlossen sei. Weitere Rechtsunsicherheit
resultiere für die Landwirte aus den nach wie vor ausstehenden
Schwellenwerten für gentechnisch verändertes Saatgut seitens der
EU-Kommission, so der DBV.
Die Entscheidung über die Zulassung des gentechnisch veränderten
BT11-Mais der Firma Syngenta oblag der EU-Kommission, nachdem
sich der Agrarrat im April - mit Enthaltung Deutschlands - nicht
auf ein einheitliches Votum verständigen konnte. Die Zulassung
gilt für einen Zeitraum von zehn Jahren und erstreckt sich
ausschließlich auf den Import von Dosenware für den menschlichen
Verzehr. Derzeit liegen der Kommission weitere neun Anträge auf
Zulassung von GVO-Lebensmitteln zur Entscheidung vor. Ein Antrag
auf Zulassung der Aussaat von „Bt11“-Mais liegt der Kommission
ebenfalls vor, eine Entscheidung hierüber steht aber noch aus. |