March 17, 2004
Wie weit die
Anwendung der Grünen Gentechnik in Deutschland bereits
vorangeschritten ist, werden die neuen Regeln zur Kennzeichnung
und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Lebens- und
Futtermittel ab dem 19. April zeigen. Das hob der Präsident des
Deutschen Bauernverbandes
(DBV), Gerd Sonnleitner, beim heutigen Kongress der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Grüne Gentechnik – Chance für den
Standort Deutschland“ in Berlin hervor. Ob die neuen
Kennzeichnungsvorschriften in der Praxis überhaupt handhabbar
sind, und welche Auswirkungen für die Vermarktung resultieren,
werde sich allerdings erst nach dem 19. April herausstellen. So
stünden insbesondere bei Zutaten, Zusatzstoffen und Enzymen
Durchführungsvorschriften ebenso wie grundsätzlich klare
Vorgaben für alle Probenahmen und Analysen noch aus. Zu
befürchten ist nach Ansicht Sonnleitners zudem, dass es in den
einzelnen Mitgliedstaaten zu einer unterschiedlichen Umsetzung
kommt.
Grundsätzlich
sollte sich Deutschland die Option zur Nutzung der Grünen
Gentechnik offen halten, betonte Sonnleitner. Neben der
Nahrungsmittelproduktion dürften vor allem die
Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich der nachwachsenden
Rohstoffe nicht außer Acht gelassen werden. Gerade für diesen
Wachstumsmarkt der Landwirtschaft könne die Gentechnik wichtige
Zukunftschancen beinhalten. Nicht zuletzt könnte damit der
Kohlendioxidausstoß reduziert werden, was die Lebensqualität
verbessern könnte, gab der DBV-Präsident zu bedenken.
Kritik äußerte
Sonnleitner am nach wie vor fehlenden Erprobungsanbau, den der
DBV seit Jahren fordere. Daher stünden noch immer die dringend
notwendigen wissenschaftlichen und praktischen Grundlagen zur
Regelung des Nebeneinanders aller landwirtschaftlichen
Anbauformen mit oder ohne Verwendung von Gentechnik und zur
Definition der Anforderungen der guten fachlichen Praxis aus.
Allerdings rate der DBV den Landwirten davon ab, in diesem Jahr
an einem in Sachsen-Anhalt und Bayern diskutierten
Erprobungsanbau teilzunehmen. Diese Entscheidung sei notwendig
geworden, da die Pflanzenzüchter den an einem Erprobungsanbau
teilnehmenden Landwirten keine Haftungsfreistellung für
Schadensersatzforderungen Dritter bei vertragsgemäßem Verhalten
erteilten. Ebenso bedauerlich sei es, so der DBV-Präsident, dass
die Biologische Bundesanstalt auf Weisung des
Bundeslandwirtschafsministeriums den in Sachsen-Anhalt und
Bayern geplanten Erprobungsanbau nicht wissenschaftlich
begleiten dürfe. |