Berlin, Germany
March 9, 2004
DBV-Präsidium lehnt Haftung zu
Lasten der Landwirte ab
Der Deutsche Bauernverband
(DBV) rät allen Landwirten davon ab, sich im laufenden Jahr an
einem Erprobungsanbau mit Bt-Mais zu beteiligen. Das hat das
Präsidium des DBV auf seiner heutigen Sitzung in Bonn
beschlossen, nachdem die Verhandlungen des DBV mit dem
Bundesverband der Deutschen Pflanzenzüchter und den beteiligten
Zuchtunternehmen zum Erprobungsanbau in den entscheidenden
Punkten – vor allem der Haftungsfreistellung – erfolglos
geblieben sind.
Der DBV hatte angesichts der verschuldensunabhängigen
Haftungsregelung des Gesetzentwurfes zur Grünen Gentechnik als
Voraussetzung für die Teilnahme von Landwirten an einem
Erprobungsanbau bei vertragsgemäßem Verhalten die
Haftungsfreistellung durch die Pflanzenzüchter für
Schadensersatzforderungen Dritter gefordert. Erreicht wurde
jedoch nur für das Land Sachsen-Anhalt über die am
Erprobungsanbau beteiligte Bio-Mitteldeutschland GmbH, dass
diese den Landwirten im Rahmen einer Obergrenze von 240.000 Euro
eine maximale Übernahme von 80 Prozent berechtigter
Schadensersatzansprüche zusichern würde. Für das weiterhin bei
den anbauenden Landwirten auch bei Einhaltung der
Vorsorgepflichten verbleibende Haftungsrisiko haben die Züchter
jedoch eine vertragliche Haftungsfreistellung für Sachsen-Anhalt
abgelehnt. Hinzu komme, so das DBV-Präsidium, dass sie jegliche
Haftungsfreistellung der anbauenden Landwirte auch in anderen
Bundesländern ablehnten.
Weiterhin fehlt nach Einschätzung des DBV-Präsidiums für die
rechtliche Ausgestaltung des Gesetzentwurfs der dringend
notwendige wissenschaftliche und praktische Erkenntnisgewinn,
nachdem die Biologische Bundesanstalt den Erprobungsanbau nicht
wissenschaftlich begleiten wird. Zudem hatte der DBV einen
bundesweiten Erprobungsanbau unter Einbeziehung aller
Betroffenen gefordert, während die Pflanzenzüchter nun
bundesländerspezifisch vorgehen, stellte das DBV-Präsidium fest. |