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Bundesverbraucherministerin Künast begrüßt internationale Vereinbarungen zur Grünen Gentechnik
Berlin, Germany
March 1, 2004

EU-Ansatz bei Haftung und Kennzeichnung setzt sich durch

Als „wichtigen Schritt in die richtige Richtung“ hat Bundesverbraucherministerin Renate Künast die bei der ersten Vertragsstaatenkonferenz zum internationalen Biosicherheitsprotokoll in Kuala Lumpur erreichten Vereinbarungen zur Grünen Gentechnik bezeichnet. Bei der starken internationalen Verflechtung des Handels mit gentechnisch veränderten Organismen insbesondere im Lebens- und Futtermittelbereich seien verbindliche internationale Regeln unabdingbar, um den Umwelt und Gesundheitsschutz zu gewährleisten und die für Verbraucher notwendige Transparenz zu ermöglichen, so die Ministerin.

Besonders begrüßte Künast den Fortschritt bei den Verhandlungen über Begleitdokumente beim internationalen Warenverkehr. Es wurde eine Einigung über die Auslegung des Protokolls erzielt. Bezüglich einzelner noch offener Punkte soll bis Ende 2005 eine Lösung gefunden werden. Noch 2004 wird eine Konferenz der Vertragsstaaten über die Begleitdokumente in Deutschland stattfinden

Darüber hinaus ist es nach Auffassung der Ministerin ein entscheidender Fortschritt, dass die EU ihr Konzept durchsetzen konnte, wie bei Verstößen gegen das Protokoll durch die Mitgliedstaaten zu verfahren ist. Zu diesem Zweck wird es einen Ausschuss geben, der bei Verstößen bestimmte Maßnahmen beschließen kann. „Eine kontinuierliche Begleitung der nationalen Umsetzungsschritte kann wesentlich zum Erfolg des Protokolls beitragen“, so Künast.

Als Erfolg bewertete die Ministerin auch, dass eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden sei, die in den kommenden Jahren über die Einführung internationaler Haftungsregeln entscheiden soll: „Die Beeinträchtigungen durch gentechnisch veränderte Organismen machen an der Grenze nicht halt. Dem müssen auch die Haftungsregeln Rechnung tragen.“

Das im September 2003 in Kraft getretene Biosicherheitsprotokoll regelt die grenzüberschreitende Verbringung gentechnisch veränderter Organismen. Zu einigen Teilbereichen, vor allem den Regelungen über Begleitdokumente, Haftung und Verstöße, sieht das Protokoll Folgeverhandlungen vor, die Gegenstand der Konferenz in Kuala Lumpur waren, die am Freitag letzter Woche zu Ende ging.

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