Berlion, Germany
June 29, 2004
„Der heute in Kraft tretende
Internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für
Ernährung und Landwirtschaft der FAO leistet einen wichtigen
Beitrag zur weltweiten Sicherung der Ernährung und einer
nachhaltigen Landwirtschaft. Er schafft rechtsverbindliche
Regeln für einen erleichterten Zugang zu Saatgut und
Vermehrungsmaterial landwirtschaftlich und gartenbaulich
genutzter Pflanzen“, erklärte Bundesverbraucherministerin Renate
Künast. „Mit dem Vertrag werden nach jahrelangen Bemühungen
endlich rechtsverbindliche Grundlagen für die internationale
Zusammenarbeit geschaffen,“ erklärte die Ministerin. Das
Abkommen war über 7 Jahre im Rahmen der
Welternährungsorganisation (FAO) verhandelt worden.
Der Vertrag regelt
die
Verpflichtungen der Staaten zur Erhaltung und nachhaltigen
breiten Nutzung der biologischen Vielfalt unserer
Nutzpflanzen in der Forschung, Züchtung und im Anbau,
die
Zusammenarbeit der Staatengemeinschaft bei diesen Aufgaben,
die Beziehungen zwischen den Staaten beim Zugang zu den
genetischen Ressourcen landwirtschaftlich und gartenbaulich
genutzter Pflanzen
und ein
multilaterales System des Vorteilsausgleichs zwischen
Ressourcengebern und Ressourcennutzern.
Den
Vorteilsausgleich haben diejenigen zu leisten, die von der
Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen aus anderen Ländern
profitieren. Der Vertrag schreibt fest, dass die Empfänger für
Material, das sie aus dem multilateralen System erhalten haben,
keine Rechte des geistigen Eigentums beanspruchen können, was
den erleichterten Zugang für Dritte zu den Ressourcen
einschränken würde. Werden Produkte aus dem Material durch
geistige Eigentumsrechte so geschützt, dass sie für die
Forschung und Züchtung nicht mehr frei zur Verfügung stehen,
muss ein finanzieller Ausgleich gezahlt werden. Darüber hinaus
bestehen Verpflichtungen zur Bereitstellung von Informationen
über genetische Ressourcen, zum Technologietransfer und zur
Stärkung von Einrichtungen im Bereich der Erhaltung und
Erforschung von genetischen Ressourcen sowie der Beratung und
Wissensvermittlung. Schwerpunktmäßig sollen mit den
Ausgleichszahlungen Projekte zugunsten von Kleinbauern
durchgeführt werden. Sie sollen mit den Geldern beispielsweise
mit standortgerechtem Saatgut versorgt werden.
Die
Vertragsstaaten haben sich verpflichtet, das traditionelle
Wissen von Bauern bezüglich pflanzengenetischem Material zu
schützen und ihnen Rechte zur Mitwirkung bei politischen
Entscheidungen zu gewähren. „Der vorgesehene Austausch von
Wissen und Informationen, der Technologietransfer und der
Ausgleich wirtschaftlicher Vorteile wird ebenso wie die Stärkung
der Rechte der Bauern mit dazu beitragen, ländliche Armut,
Hunger und Unterernährung zu überwinden“, so Künast.
„Wichtig ist nun,
dass die FAO umgehend die Durchführung des Vertrages in Angriff
nimmt und zum Beispiel eine standardisierte
Materialübergabevereinbarung schafft. Dazu scheint sie derzeit
aufgrund fehlender finanzieller Mittel jedoch nicht in der Lage
zu sein“, so Künast.
Die Ministerin hat
deshalb in einem Schreiben an ihre Amtskolleginnen und -kollegen
in den EU-Mitgliedsstaaten und der Kommission appelliert, die
FAO mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu
unterstützen, damit die notwendigen Vorbereitungsarbeiten
durchgeführt werden können. „Europa muss ein besonderes
Interesse daran haben, die internationale Zusammenarbeit,
insbesondere mit den Entwicklungsländern, bei der Erhaltung und
nachhaltigen Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen für auf
eine neue, verlässliche und gerechte Grundlage zu stellen. Nur
so können angesichts der wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen
den Industrie- und Entwicklungsländern sowie der geschichtlichen
Herkunft und heutigen weltweiten Verbreitung unserer
Kulturpflanzen die Voraussetzungen für eine weltweit nachhaltige
Entwicklung und die Erhaltung der biologischen Vielfalt
gewährleistet werden.“ |