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Bundesverbraucherschutzministerin begrüßt Entscheidung des Bundestages zum Gentechnikgesetz
Berlin, Germany
June 18, 2004

Künast: Gentechnikgesetz schafft Planungs- und Rechtssicherheit

„Das Gesetz ist ein Erfolg für den Verbraucherschutz und für die Landwirte, die weiterhin GVO-frei anbauen wollen. Mit dem heute im Bundestag beschlossenen Gentechnikgesetz schaffen wir endlich Planungs- und Rechtssicherheit für die Landwirte in Deutschland.“, erklärte Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast nach der heutigen Entscheidung des Bundestages. „Damit ist Deutschland eines der ersten EU-Länder, das einen gesetzlichen Rahmen für den Schutz des gentechnikfreien Anbaus schafft.“

Die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten am Dienstag dieser Woche beschlossen, den bislang zustimmungspflichtigen Entwurf für ein neues Gentechnikgesetz in ein zustimmungsfreies Gesetz zu ändern. Das Gesetz wurde heute im Bundestag in 2. und 3. Lesung beraten.

„Das Gentechnikgesetz fügt sich ein in eine Reihe von Regelungen, die wir treffen, um die Existenz von gentechnikfreier Landwirtschaft und gentechnikfreien Lebensmitteln zu sichern. Ich bin sehr froh darüber, dass wir das Gesetz so zügig zur Verabschiedung gebracht haben, denn es war Eile geboten“, erklärte die Ministerin. „Nachdem die EU-Kommission das de facto-Moratorium für das Inverkehrbringen von GVO in der EU aufgehoben hat, brauchten wir dringend Regelungen, um die gentechnikfreie Landwirtschaft vor wesentlichen Beeinträchtigungen durch Auskreuzungen, Beimischungen und sonstige Einträge von GVO zu schützen. Genau dies leistet das neue Gentechnikgesetz“

Wesentliche Elemente des heute verabschiedeten Gesetzes sind

    der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft: Ökolandbau-Betriebe und gentechnikfreie konventionelle Betriebe werden gegen schleichende Dominanz von GVO geschützt,

    die Regelung der Haftung: Landwirte, die Gentechnik anwenden, müssen gesamtschuldnerisch für GVO-Verunreinigungen in gentechnikfreien Betrieben haften. Dies gilt auch verschuldensunabhängig.

    Das Standortregister: Öffentlich zugängliches Bundesregister mit grundstücksgenauen Angaben der Flächen, auf denen GVO angebaut werden.

    Eine verlängerte Speicherfrist: Die Daten müssen aus Sicherheitsgründen bis zu 15 Jahre aufbewahrt werden.

    Den
    Schutz ökologisch sensibler Gebiete
    : Änderung das  Bundesnaturschutzgesetz: § 34 a regelt, dass die Naturschutzbehörden  direkt eingreifen können, um den Schutz ökologisch sensibler Gebiete vor GVO-Verunreinigung zu gewährleisten.

    Benehmensregelung: Das Bundesamt für Naturschutz (BfN), das Robert-Koch-Institut (RKI) und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sind bei Inverkehrbringen und Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen zu beteiligen. Bei einem Dissens zwischen den beteiligten Behörden kann das Bundesverbraucherschutzministerium durch Anweisung Klarheit schaffen.

    Die gute fachliche Praxis: Es wurden konkrete Anforderungen verankert wie z. B. Mindestabstände, Aufzeichnungspflichten, Regeln zum Ausbringen von GVO-enthaltenden Düngemitteln.

    Die Produktinformationspflicht: GVO-Inverkehrbringer sind nun verpflichtet, in einem „Beipackzettel“ darzulegen, wie die Anforderungen zur guten fachlichen Praxis eingehalten werden. Bei fehlerhaften Produktinformationen machen sie sich haftbar.

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