Berlin, Germany
June 18, 2004
Keinem Landwirt ist GVO-Anbau
zu empfehlen
Der Deutsche
Bauernverband (DBV) hat die Entscheidung des Bundestages,
das Gentechnikgesetz in zweiter und dritter Lesung mit den
Stimmen der Koalition zu verabschieden, kritisiert. Die
Sicherung der Koexistenz, also das Nebeneinander mit und ohne
gentechnisch veränderte Pflanzen, sei nicht erreicht worden. Der
DBV bedauert auch, dass es zu einem in der Gesellschaft
kontrovers diskutierten Thema keine Lösungen auf breiter
politischer und gesellschaftlicher Basis gegeben hat. Vielmehr
habe sich die Bundesregierung aus parteipolitischen Gründen dazu
entschieden, das Gentechnikgesetz so zu verändern, dass es durch
den Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist.
Wissenschaftler gehen sogar so weit, dass das Gesetz de facto
den Ausstieg aus der Nutzung der Grünen Gentechnik in
Deutschland bedeuten wird. Denn durch die im Gesetzentwurf
geregelte verschuldensunabhängige gesamtschuldnerische
Gefährdungshaftung für Landwirte, die gentechnisch veränderte
Pflanzen anbauen, entsteht für die Bauernfamilien ein so hohes
wirtschaftliches Risiko, dass selbst Versicherungen dies zum
gegenwärtigen Stand wegen Unkalkulierbarkeit nicht versichern.
Der DBV muss deshalb jeden Landwirt von einem Anbau mit
gentechnisch veränderten Pflanzen abraten. Besser wäre es
gewesen, wenn der Bundestag als Alternative eine klassische
verschuldensabhängige Haftungsregelung ergänzt um eine
Fondslösung verabschiedet hätte, wie dies auch der Bundesrat
gefordert hat.
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