Berlin, Germany
June 17, 2004
DBV fordert
Koexistenzregelungen im Einvernehmen mit Bundesländern
Mit der gestrigen Erklärung von Bundeslandwirtschaftsministerin
Renate Künast, den Entwurf des Gentechnikgesetzes in einen
zustimmungspflichtigen und einen nicht-zustimmungspflichtigen
Teil aufzusplitten, werden die wichtigen praktischen Fragen der
Koexistenz ausgeklammert. Das Durchpeitschen des
Gentechnikgesetzes mit den Mehrheiten der Regierungskoalition im
Parlament verhindert Lösungen auf breiter politischer und
gesellschaftlicher Basis auch über die ernsthaft und
nachvollziehbar vorgetragenen Bedenken des Bundesrates hinweg.
In der Anhörung im Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft in dieser Woche wurde von allen Beteiligten
ein erheblicher Änderungsbedarf eingefordert.
Der Deutsche
Bauernverband (DBV) appelliert deshalb nachhaltig an die
Regierungskoalition diesen von der Bundesministerin
eingeschlagenen Weg nicht zu folgen. Für den Bauernverband ist
die Sicherung der Koexistenz, also das Nebeneinander des Anbaus
mit und ohne gentechnisch veränderte Pflanzen, das zentrale
Anliegen. Wer in der deutschen Landwirtschaft auf die Verwendung
von gentechnisch veränderten Pflanzen verzichten wolle, müsse
ebenso eine dauerhafte Perspektive erhalten wie diejenigen, die
gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen wollten. Alle Seiten
der Koexistenz bedürfen einer breiten gesamtgesellschaftlichen
Akzeptanz und dürfen nicht auf eine Einbahnstraße für eine
bestimmte Form des Anbaus gelenkt werden.
Die im Gesetzentwurf geregelte verschuldensunabhängige
gesamtschuldnerische Gefähr¬dungshaftung für GVO-anbauende
Landwirte begründet Risiken für Bauernfamilien, die nicht
kalkulierbar und nach gegenwärtigem Stand nicht versicherbar
sind. Bliebe es dabei, müsste der Berufsstand in seiner
Verantwortung jedem Landwirt generell vom Anbau mit gentechnisch
veränderten Pflanzen abraten. Der DBV hat stets als Alternative
eine klassische verschuldensabhängige Haftungsregelung ergänzt
um eine Fondslösung vorgeschlagen - auch in Übereinstimmung mit
den Vorschlägen des Bundesrates. Dieser Lösungsansatz wurde in
der Anhörung auch von unabhängigen Sachverständigen aus der
Wissenschaft als gangbarer Weg bestätigt. Durch diese
Haftungsregelung würden die GVO-anbauenden Landwirte bei
fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstößen gegen die gute
fachliche Praxis für Schäden bei benachbarten Landwirten haften.
Über die Fondslösung würden aber auch die Landwirte geschützt,
die keine gentechnisch ver änderten Pflanzen anbauen, da
unkomplizierter Schadensausgleich gesichert wäre. Der DBV hat
immer wieder betont, dass vorrangig die am GVO-Anbau unmittelbar
wirtschaftlich interessierten Kreise – auch die Pflanzenzüchter
- zur Finanzierung einer derartigen Fondslösung - herangezogen
werden müssen. Das Gentechnikgesetz in Dänemark und auch die
Diskussionen in den Niederlanden und Großbritannien zeigen
nachhaltig, dass diese ausgewogene Koexistenzregelung ein
praktikabler Lösungsweg ist. |