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Deutscher Bauernverband fordert Verbesserung des Gentechnikgesetzes
Berlin, Germany
June 14, 2004

Koexistenz und Haftungsfrage müssen geklärt werden

Die Sicherung der Koexistenz, also das Nebeneinander des Anbaus mit und ohne gentechnisch veränderte Pflanzen, ist das zentrale Anliegen des Deutschen Bauernverbandes (DBV). Dies unterstrich DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born, auf der heutigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages. Born plädierte engagiert dafür, den Gesetzentwurf wegen Bedenken im Bundesrat nicht aufzusplitten in einen nur vom Bundestag zu beschließenden Teil und einen Teil, dem die Bundesländer im Bundesrat zustimmen müssen. Ein solches Vorgehen würde nämlich bedeuten, dass Bund und Länder die bisher ungelösten praktischen Fragen der Koexistenz auf die lange Bank schieben. „Wir meinen es mit der Koexistenzfrage sehr ernst“, betonte Born. Denn wer in der deutschen Landwirtschaft auf die Verwendung von gentechnisch veränderten Pflanzen verzichten wolle, müsse ebenso eine dauerhafte Perspektive erhalten wie diejenigen, die gentechni sch veränderte Pflanzen anbauen wollten. Letztlich sei es die Entscheidung der Verbraucher und der Landwirte, ob die Grüne Gentechnik im Anbau in der Landwirtschaft Akzeptanz finde oder nicht.

Deutliche Kritik übte Born an der nationalen Umsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie. Man könnte in Deutschland sehr viel weiter sein. „Wenn die Bundesregierung frühzeitig unsere Forderungen nach einem kontrollierten, transparenten und wissenschaftlich begleiteten Erprobungsanbau von zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen aufgegriffen hätte, wäre viel Brisanz aus der derzeitigen öffentlichen Diskussion genommen worden.“ Ohne größere Praxiserfahrung mit der Koexistenz beider Anbauformen ließen sich die entscheidenden Fragen zur guten fachlichen Praxis, zum Anbauregister und zu Haftungsfragen bei gentechnisch verändertem Anbau nicht klären.

So habe das Bundeslandwirtschaftsministerium bei der Zulassung des versuchsweisen Anbaus von Bt-Mais nicht die Chance ergriffen, in Zusammenarbeit mit der Biologischen Bundesanstalt, dem Bundesamt für Naturschutz und den Bundesländern Erfahrungswerte zu sammeln. Die drohende Haftungsregelung nach der Novelle des Gentechnikgesetzes erschwere ein transparentes Verfahren zusätzlich. „So bleibt jetzt nur eine Novelle des Gesetzes unter strikten Vorsorgegesichtspunkten übrig, aber auch die Möglichkeit einer späteren Weiterentwicklung nach erst allmählich zu erwartenden sorten- und kulturspezifischen Erkenntnissen“, stellte Born fest. Diese Weiterentwicklung werde aber nur möglich sein, wenn die verschuldensunabhängige gesamtschuldnerische Gefährdungshaftung aus dem Gesetz gestrichen werde. Bei der verschuldensunabhängigen Haftung wären die Risiken für Landwirte, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen, unkalkulierbar und nach gegenwärtigem Stand auch nicht versicherbar. Blieb e es dabei, müsse der Bauernverband jedem Landwirt generell von jeglichem Anbau mit gentechnisch veränderten Pflanzen abraten, so dass sich auch die Koexistenzfrage damit erübrigen würde.

Als Lösung sieht Born eine klassische verschuldensabhängige Haftungsregelung ergänzt um eine Fondslösung. Der Landwirt, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbaue, müsse für Schäden Dritter haften, die er durch einen vorsätzlichen und fahrlässigen Verstoß gegen die gute fachliche Praxis beim gentechnisch veränderten Anbau verursacht habe. Komme es jedoch trotz Einhaltung der guten fachlichen Praxis zu Schäden in Nachbarbetrieben, müssten diese durch einen Haftungsfonds ausgeglichen werden. Dieser Haftungsfonds, schlug Born vor, müssten vor allem durch die Pflanzenzüchter, also die unmittelbar wirtschaftlich interessierten Kreise, finanziert werden.

Auch der Staat stehe in der Pflicht, für einen solchen Fonds eine gesetzliche und damit belastbare Grundlage zu schaffen, weil er selbst mit der amtlichen Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen Verantwortung für die konfliktträchtige Situation in der Landwirtschaft trage. Ob der Staat dazu selbst Mittel einfließen lasse, sei eine eher zweitrangige Frage, betonte Born. Dass dieser Vorschlag kein unrealistischer Lösungsansatz sei, zeige das mittlerweile in Kraft getretene Gentechnik-gesetz in Dänemark und die in die gleiche Richtung gehende parlamentarische Diskussion in den Niederlanden und Großbritannien.
 

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