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Gentechnikgesetz: Koexistenz aller Anbauformen muss gesichert werden. DBV fordert ausgewogene Haftungsregelung
Berlin, Germany
June 8, 2004

Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat Bundesregierung und die Bundesländer eindringlich aufgefordert, den Anbau gentechnisch veränderten Pflanzen so zu regeln, dass der Anbau mit und ohne Verwendung von Gentechnik in Deutschland nicht gefährdet wird. Bei dieser Koexistenz der Anbauformen wird keine Form der Landbewirtschaftung verhindert oder von vornherein unmöglich gemacht. Zu einer solchen Koexistenz gehören nach Auffassung des DBV aufeinander abgestimmte Vorgaben zur guten fachlichen Praxis des Anbaus mit gentechnisch veränderten Pflanzen ebenso wie eine ausgewogene Haftungsregelung für Schäden durch unerwünschte Vermischungen bei gentechnisch verändertem Anbau. Nur damit wird die Wahlfreiheit für Verbraucher und Landwirte erhalten bleiben.

Das DBV-Präsidium machte deutlich, dass außer der Klärung der Koexistenz und der Haftungsfrage sich die deutsche Landwirtschaft auch die Option der Nutzung der Gentechnik offen halten müsse. Die Bundesregierung stehe in der Verantwortung, die Voraussetzungen der Koexistenz in Deutschland zu schaffen, da sie die Freisetzungsrichtlinie mit der Novellierung des Gentechnikgesetzes in nationales Recht umsetzen muss. Dazu gehöre auch die Einrichtung eines für die Landwirte zugänglichen Anbauregisters.

Die geforderte Koexistenz wird mit der im Gesetzentwurf enthaltenen Regelung einer verschuldensunabhängigen gesamtschuldnerischen Gefährdungshaftung bei Schäden durch Verunreinigungen nicht gewährleistet, kritisierte der DBV. Nur eine verschuldensabhängige Haftungsregelung, also eine Haftung sichere die Koexistenz bei einem Verstoß gegen die gute fachliche Praxis.

Sollten trotz Einhaltung aller Vorsorgepflichten Schäden auf Feldern mit ökologischem oder konventionellem Anbau ohne Gentechnik entstehen, ist durch einen Haftungsfonds zu entschädigen, fordert der DBV. Für dessen Finanzierung sind in erster Linie die Pflanzenzüchter heranzuziehen, die große Verantwortung für die Entwicklung, Zulassung und Risikoabschätzung der gentechnisch veränderten Pflanzen, einschließlich erforderlicher Vorsorgepflichten zur Vorbeugung von Einträgen in benachbarte Kulturen tragen. Nach Überzeugung des DBV steht aber auch der Staat in der Verantwortung, diesen Haftungsfonds zu ermöglichen, denn er ist für die Zulassung solcher gentechnisch veränderter Pflanzen zuständig sowie für die Regelung ausreichender Vorsorgepflichten und für die Förderung des Technologiestandortes Deutschland.
 

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