Berlin, Germany
June 8, 2004
Das Präsidium des
Deutschen Bauernverbandes
(DBV) hat Bundesregierung und die Bundesländer eindringlich
aufgefordert, den Anbau gentechnisch veränderten Pflanzen so zu
regeln, dass der Anbau mit und ohne Verwendung von Gentechnik in
Deutschland nicht gefährdet wird. Bei dieser Koexistenz der
Anbauformen wird keine Form der Landbewirtschaftung verhindert
oder von vornherein unmöglich gemacht. Zu einer solchen
Koexistenz gehören nach Auffassung des DBV aufeinander
abgestimmte Vorgaben zur guten fachlichen Praxis des Anbaus mit
gentechnisch veränderten Pflanzen ebenso wie eine ausgewogene
Haftungsregelung für Schäden durch unerwünschte Vermischungen
bei gentechnisch verändertem Anbau. Nur damit wird die
Wahlfreiheit für Verbraucher und Landwirte erhalten bleiben.
Das DBV-Präsidium machte deutlich, dass außer der Klärung der
Koexistenz und der Haftungsfrage sich die deutsche
Landwirtschaft auch die Option der Nutzung der Gentechnik offen
halten müsse. Die Bundesregierung stehe in der Verantwortung,
die Voraussetzungen der Koexistenz in Deutschland zu schaffen,
da sie die Freisetzungsrichtlinie mit der Novellierung des
Gentechnikgesetzes in nationales Recht umsetzen muss. Dazu
gehöre auch die Einrichtung eines für die Landwirte zugänglichen
Anbauregisters.
Die geforderte Koexistenz wird mit der im Gesetzentwurf
enthaltenen Regelung einer verschuldensunabhängigen
gesamtschuldnerischen Gefährdungshaftung bei Schäden durch
Verunreinigungen nicht gewährleistet, kritisierte der DBV. Nur
eine verschuldensabhängige Haftungsregelung, also eine Haftung
sichere die Koexistenz bei einem Verstoß gegen die gute
fachliche Praxis.
Sollten trotz Einhaltung aller Vorsorgepflichten Schäden auf
Feldern mit ökologischem oder konventionellem Anbau ohne
Gentechnik entstehen, ist durch einen Haftungsfonds zu
entschädigen, fordert der DBV. Für dessen Finanzierung sind in
erster Linie die Pflanzenzüchter heranzuziehen, die große
Verantwortung für die Entwicklung, Zulassung und
Risikoabschätzung der gentechnisch veränderten Pflanzen,
einschließlich erforderlicher Vorsorgepflichten zur Vorbeugung
von Einträgen in benachbarte Kulturen tragen. Nach Überzeugung
des DBV steht aber auch der Staat in der Verantwortung, diesen
Haftungsfonds zu ermöglichen, denn er ist für die Zulassung
solcher gentechnisch veränderter Pflanzen zuständig sowie für
die Regelung ausreichender Vorsorgepflichten und für die
Förderung des Technologiestandortes Deutschland.
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