Berlin, Germany
July 9, 2004
Künast: Bundesratsmehrheit
verzögert Rechtssicherheit und transparenten Umgang mit
Agro-Gentechnik
Bundesverbraucherministerin Renate Künast hat den Beschluss
der Bundesratsmehrheit, das – nicht zustimmungspflichtige –
Gentechnikgesetz an den Vermittlungsausschuss zu verweisen,
kritisiert: „Die Ländermehrheit verzögert damit Rechtssicherheit
und transparenten Umgang mit der Agro-Gentechnik“. Die Länder,
die zuvor beklagt hätten, dass die EU-Freisetzungsrichtlinie
noch nicht in deutsches Recht umgesetzt sei, verzögerten jetzt
selbst diese Umsetzung aus ideologischen Gründen.
Das
Gentechnik-Gesetz sei ein Erfolg für den Verbraucherschutz und
die Landwirte, die weiterhin ohne Gentechnik arbeiten wollten,
so Künast. Als wesentliche Kernpunkte des Gesetzes nannte sie:
Schutz der
gentechnikfreien Landwirtschaft vor schleichender Dominanz
gentechnisch veränderter Organismen.
Klare Haftungsregelung, die bei wesentlicher Beeinträchtigung
durch die Agro-Gentechnik die Durchsetzung von
Schadensersatzansprüchen erleichtert.
Ein öffentlich
zugängliches Bundesregister mit den Flächen, auf denen
gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden, schafft
vollständige Transparenz.
Verbesserte
Regelungen zum Schutz ökologisch sensibler Gebiete vor
GVO-Eintrag.
Konkrete Anforderungen zur Einhaltung der guten fachlichen
Praxis verbunden mit einer Produktinformationpflicht der
GVO-Saatgut-Anbieter schaffen Rechtssicherheit.
Künast forderte
die für die Verzögerung verantwortlichen Bundesländer auf, ihre
Hinhaltetaktik aufzugeben: „Diese Länder handeln
unverantwortlich gegenüber Verbrauchern und Landwirten. Sie
nehmen es offensichtlich billigend in Kauf, dass die
EU-Kommission demnächst gentechnisch veränderte Pflanzen zum
Anbau zulässt und in Deutschland fehlen die Regelungen für
diesen Anbau“. |