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Deutsche Landwirtschaft braucht EU-weit einheitliche Regeln auch bei Gentechnik
Berlin, Germany
January 29, 2004

EU-Osterweiterung bringt Vorteile für Agrarstandort Deutschland

Die EU-Osterweiterung ist ein wichtiger Schritt, um Standards und Rechtssysteme in einem gemeinsamen Markt anzupassen und als starker Verhandlungspartner bei den WTO-Verhandlungen die gemeinsame Agrarpolitik zu vertreten. Dies betonte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, beim Diskussionsforum „Aufschwung (Agrar)Standort Deutschland“ des DBV und der Fördergemeinschaft Nachhaltige Landwirtschaft anlässlich der Internationalen Grünen Woche 2004 auf dem Erleb-nisBauernhof. Ein weiterer entscheidender Vorteil der EU-Osterweiterung sei das zum Teil starke Wirtschaftswachstum einiger Beitrittsländer. Zudem bevorzugten diese Länder insbesondere deutsche Produkte. So konnte Deutschland seine Exporte in diese Länder stärker ausweiten, als dies den Beitrittsländern mit ihren Importen nach Deutschland gelungen sei. Sonnleitner mahnte gleichzeitig, nur Importe zuzulassen, die den EU-Standards entsprächen.

Große Vermarktungschancen für die Landwirtschaft sah auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Peter Bleser in dem sich erweiternden EU-Binnenmarkt mit fast 500 Millionen Menschen. Chancen seien damit verbunden, dass Produkte auf den Märkten der neuen Beitrittsländer zu Preisen abgesetzt werden können, die innerhalb Deutschlands undenkbar sind, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Matthias Weisheit.

Als dringend erforderlich nannten die Podiumsgäste einheitliche Standards innerhalb der gesamten EU. „Man muss sich schon fragen, ob höhere nationale Anforderungen bei Standards in einem EU-Binnenmarkt Sinn machen“, beschrieb Hubertus Pellengahr vom Hauptverband des Deutschen Einzelhandels dieses Anliegen. Entscheidend für den Agrarstandort Deutschland ist nach Ansicht Blesers ebenso, dass die Landwirtschaft nicht ausschließlich als Rohstoffproduzent agiert. Vielmehr müssten, so auch DBV-Präsident Sonnleitner, Vermarktungsstrukturen über zum Beispiel Erzeugergemeinschaften geschaffen werden, die die beliebige Austauschbarkeit der landwirtschaftlichen Produkte verhindern.

Mit Blick auf den Einfluss der nationalen Gesetzgebung zur Grünen Gentechnik auf den Agrarstandort Deutschland forderte der Bundestagsabgeordnete Friedrich Ostendorff (Bündnis 90 /Die Grünen) die EU auf, EU-einheitliche Regeln insbesondere für das Verursacherprinzip zu erlassen. Gelungen ist es Bundesministerin Künast nach Auffassung Ostendorffs jedoch, ein Schutzgesetz anstatt ein Fördergesetz zu schaffen. Sonnleitner äußerte sich erstaunt über Aussagen der Ministerin zur Sicherheit gentechnisch veränderter Lebensmittel. Um mehr über Chancen und Risiken des Anbaus gentechnisch veränderter Sorten zu erfahren, habe der DBV bereits seit drei Jahren einen Erprobungsanbau gefordert. Da keinerlei praktische Erkenntnisse vorlägen, stehe für den DBV fest, dass den Landwirten aufgrund der geplanten verschuldensunabhängigen Haftung nicht zum Anbau von Gen-Sorten geraten werden könne. Dennoch, so Sonnleitner, sollte die Option für Grüne Gentechnik offen gehalten werden. Als eine besond ere Chance sah auch der FDP-Bundestagsabgeordnete Hans-Michael Goldmann die Grüne Gentechnik. Er unterstütze daher die Forderung des DBV nach einem Erprobungsanbau. Bleser kritisierte, dass mit dem jetzigen Gesetzentwurf der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen de facto ver-hindert werde. Weisheit indes sah mit dem jetzigen Gesetz zur Grünen Gentechnik die Möglichkeit zum Erprobungsanbau geschaffen. Auch sei die Übertragung von gentechnisch veränderten Organismen kulturabhängig gering. Nur Getreide sei problematisch.

Der Einzelhandel setzt nach Pellengahr vor allem auf die Signale der Verbraucher. Diese seien dann zu erwarten, wenn ab April gentechnisch veränderte Produkte gekennzeichnet werden müssen. Grundsätzlich würden zur Sicherstellung der Wahlfreiheit des Verbrauchers Information und Aufklärung anstelle von Warnhinweisen benötigt. Dem Verbraucher sollte auch die Entscheidung für oder gegen Gentechnik überlassen werden, wenn diese in der Produkt- oder der Prozessqualität Vorteile bietet.

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