Berlin, Germany
January 27, 2004
Anlässlich der Präsentation eines
Einspruchs gegen das Patent EP 445 929, das der Firma Monsanto
das alleinige Nutzungsrecht für einen Weizen mit besonderer
Backqualität bis hin zu daraus hergestellten Erzeugnissen (zum
Beispiel Kekse) überträgt, bekräftigt der
Deutsche Bauernverband
(DBV) seine grundsätzliche Ablehnung von Patenten auf Pflanzen.
Im vorliegenden Fall handelt es
sich um den indischen Weizen Nap Hal, bei dem ein bestimmter
Anteil von Eiweiß in den Körnern reduziert ist. Diese besondere
Backqualitäten hervorrufenden Eigenschaften sind das Ergebnis
konventioneller züchterischer Arbeit und seit langem bekannt.
Gleichwohl ist im Mai 2003 Monsanto ein Patent auf jeden
weichmahlenden Weizen zugesprochen worden, der diese
Eigenschaften aufweist. Dabei erstreckt sich das Patent nicht
nur auf Pflanzen mit dieser Genkombination, sondern auch auf den
weiteren Produktionsprozess bis hin zum Keks.
Der DBV erhebt schwere Zweifel, ob
ein derartiger Patentschutz auf Verarbeitungsergebnisse haltbar
ist.
Vor dem Hintergrund dieser Patentgenehmigung mahnt der DBV
erneut eine Initiative der Bundesregierung zur Überarbeitung der
Bio-Patentrichtlinie der EU an, auf die sich das Europäische
Patentamt bei der Vergabe von Patenten stützt. Im Bundestag wird
derzeit die Umsetzung dieser umstrittenen Richtlinie aus dem
Jahr 1998 beraten. In der jetzt vorliegenden Form dürfe der
Bundestag dieses Gesetzesvorhaben nicht umsetzen, so der DBV. |