January 14, 2004
Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesverbraucherministerin
Renate Künast vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur
Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf
dem Gebiet der Gentechnik und zur Änderung der Neuartigen
Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung beschlossen.
Danach können Verstöße gegen die
Kennzeichnungspflicht bei gentechnisch veränderten Lebens- und
Futtermitteln mit Bußgeldern bis zu 50.000 €, Verstöße gegen
andere grundlegende Verpflichtungen aus den EU-Verordnungen mit
Haftstrafen bis zu 3 Jahren geahndet werden.
"Die Kennzeichnung gentechnisch veränderter
Lebens- und Futtermittel ist eine wesentliche Voraussetzung
dafür, dass Wahlfreiheit für Verbraucher und Landwirte gesichert
werden kann. Anhand der Kennzeichnung kann sich jeder bewusst
für oder gegen gentechnisch veränderte Produkte entscheiden – im
übrigen auch auf dem Wochenmarkt oder im Restaurant. Unser
Gesetzentwurf macht deutlich, dass Verstöße gegen die
Kennzeichnungspflicht schwerwiegende Konsequenzen nach sich
ziehen. Mit diesem letzten Baustein bei der Kennzeichnung
verschaffen wir dem Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher
und Landwirte auf Wahlfreiheit zum Durchbruch."
Der Gesetzentwurf regelt die Durchführung von
drei EU-Verordnungen zu gentechnisch veränderten Lebens- und
Futtermitteln. Diese Verordnungen sind seit November 2003 in
Kraft. Sie kommen jedoch erst im Laufe dieses Jahres zur
Anwendung und gelten dann in Deutschland unmittelbar. Der
Gesetzentwurf regelt die in der Sache zuständigen Behörden und
legt Sanktionen für Verstöße gegen Vorschriften der Verordnungen
fest.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit soll die zuständige Behörde für die
Durchführung der Verordnungen werden, soweit nicht die
Überwachung der Verordnungen betroffen ist, die grundsätzlich
den Ländern obliegt. |