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Gentechnikgesetz ist fundierter zu gestalten
January 14, 2004

Sonnleitner: Bundesweiter Erprobungsanbau notwendig

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, hat auf der Eröffnungspressekonferenz der Internationalen Grünen Woche in Berlin der Bundesregierung erneut vorgeschlagen, das angekündigte Gentechnikgesetz in seinen Verordnungen erst dann im Detail auszubauen, wenn praxisrelevante Erfahrungswerte nach einem bundesweiten Erprobungsanbau vorliegen. Ansonsten sieht Sonnleitner große Schwierigkeiten, die Koexistenz der Grünen Gentechnik für die Bauern befriedigend zu regeln. Nachdem die EU sich in dieser Frage gedrückt habe, dürften jetzt nicht unter dem Verweis auf das Haftungsrecht Unsicherheiten bei den Bauern zum Beispiel bei den Abstandsregelungen abgeladen werden.

Sonnleitner betonte, dass die Verbraucher derzeit skeptisch bis ablehnend gegenüber der Gentechnik eingestellt seien. Diese Verbraucherhaltung würde von den Bauern voll respektiert. Wenn der Kunde keine Gentechnik wünsche, würden die Bauern auch keine anwenden. Bundesregierung und Bundeslandwirtschaftsministerium hätten diese verfahrene Situation in Deutschland jedoch selbst verschuldet. Man habe über Jahre hinweg die weltweite und europäische Entwicklung nicht wahrhaben wollen. So habe sich weltweit der Anbau mit gentechnisch veränderten Pflanzen auf 59 Millionen Hektar ausgebreitet, was dem Anderthalbfachen der Gesamtfläche Deutschlands entspricht. Ab April 2004 gelte die Kennzeichnung der Lebensmittel und man werde schnell erkennen, wie verbreitet die Anwendung der Grünen Gentechnik mittlerweile schon sei.

Für eine Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzensorten zum Anbau auf den heimischen Äckern sei die Koexistenzfrage in Deutschland zufriedenstellend zu regeln, forderte Sonnleitner. Dies sei bisher nicht geschehen. Seit drei Jahren würde der Bauernverband darauf drängen, durch einen transparenten und kontrollierten Erprobungsanbau bisher fehlende Erfahrungswerte in Deutschland zu sammeln. Wenn man gar nicht wisse, über welche Entfernung oder unter welchen Anbaubedingungen zum Beispiel Raps, Weizen oder Mais durch Pollenflug beeinflusst werde, könne man auch nicht in einem Gesetz oder in einer Verordnung das Nebeneinander von gentechnikfreier und gentechnikhaltiger Produktion regeln. Um diese Unsicherheit zu kaschieren, versuche die Bundesregierung nun offensichtlich, mit den im Gesetzentwurf vorgesehenen Haftungsregelungen einen "Sperrvermerk" gegen die Grüne Gentechnik zu erreichen. Denn mit der anvisierten gesamtschuldnerischen Haftung laufe jeder Landwirt Gefahr, für Ve  rmarktungsprobleme seines Nachbarn gerade stehen zu müssen, obwohl er selbst die gute fachliche Praxis in der landwirtschaftlichen Produktion einhalten würde. "Dies ist für die Bauern schlicht und einfach nicht akzeptabel", erklärte Sonnleitner.

Kritik übte Sonnleitner an der Aufklärung und Information zur Grünen Gentechnik durch Behörden und Wirtschaft. Die Gentechnik-Diskussion werde nicht erst jetzt begonnen und müsse stets in vollem Bewusstsein der Verantwortung für die Verbraucher und die Umwelt geführt werden. Man müsse nicht nur über Risiken sprechen, sondern dem Verbraucher auch aufzeigen, welche Vorteile Gentechnik haben könne und dass gesundheitliche Schäden bisher nicht belegt seien. Es sei falsch, von vornherein sich die Option zu verbauen, mit der Grünen Gentechnik Produkte zu verbessern. Wenn die Lebensmittelprodukte einen echten Verbrauchernutzen beinhalteten, etwa durch höherwertige Inhaltsstoffe, würde die Skepsis der Verbraucher sehr schnell umschlagen in eine entsprechende Nachfrage. Dies habe man bei der Roten Gentechnik erlebt, die die Bevölkerung voll akzeptiere.

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