January 12, 2004
Source: Deutscher Bauernverband
Sonnleitner: Praxiserfahrungen
eines kontrollierten Erprobungsanbaus fehlen
"Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast erlässt jetzt für
den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen Regelungen ohne
jegliche praktische Erfahrungen mit diesem Anbau in
Deutschland.“ Dies kritisiert der Präsident des
Deutschen Bauernverbandes
(DBV), Gerd Sonnleitner, am angekündigten Gentechnik-Gesetz, das
in dieser Woche im Kabinett verabschiedet werden soll. Völlig
unverständlich sei dieses Verhalten, da die Ministerin bereits
seit eineinhalb Jahren wisse, dass der Anbau von Genpflanzen
kommen werde. Anstatt in dieser Zeit auf der Grundlage eines
kontrollierten Erprobungsanbaus wissenschaftlich abgesicherte
Erkenntnisse in der Praxis zu sammeln, ließ das
Bundeslandwirtschaftsministerium diese Zeit untätig
verstreichen. Mit dem jetzigen Gesetz wurden stattdessen Fakten
für den Gentechnik-Anbau geschaffen, die eventuell später wieder
korrigiert werden müssten. Der Feldversuch sei unverzichtbar, da
es keine praktischen Erfahrungen in Deutschland mit der
Koexistenz von Produktionssystemen mit und ohne Verwendung von
gentechnisch veränderten Organismen gebe. Erst auf Grundlage
eines solchen Erprobungsanbaus könnten klare Regelungen
erfolgen.
"Die tatsächliche Wahlfreiheit für Verbraucher und Landwirte,
wie Ministerin Künast betont, ist entscheidend für die
Koexistenzfrage", sagte Sonnleiter. Wenn aber zum Beispiel die
Haftung - wie im Gentechnik-Gesetz geplant -
verschuldensunabhängig geregelt werde, müsse der DBV allen
Landwirten vom Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen dringend
abraten. Der Anbau staatlich zugelassener gentechnischer
Pflanzen würde trotz Einhaltung aller Regeln der guten
landwirtschaftlichen Praxis zur Vermeidung von Auskreuzungen zum
unkalkulierbaren Risiko für die Landwirte. Diese müssten
unabhängig von jeglichem Verschulden für eventuell entstehende
Vermarktungsprobleme der Nachbarn haften. Klar sei auch, so
führende Versicherungsunternehmen, dass keine Versicherung diese
Haftung übernehmen werde, obwohl auch nach Aussage von
Ministerin Künast keinerlei gesundheitliche Risiken für die
Verbraucher bestehen. Ein Anbau gentechnisch veränderter
Pflanzen werde damit auf längere Sicht eher die Ausnahme
bleiben.
Source:
www.renate-kuenast.de
Die
Abstimmung der vom Bundesministerium für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft vorgelegten Novelle des
Gentechnikgesetzes mit den übrigen Ressorts konnte jetzt
abgeschlossen werden. Das Bundeskabinett wird das Gesetz nun
voraussichtlich Mitte Februar beschließen.
Mit der Novelle des Gentechnikgesetzes kann der „Macht des
Faktischen“, einer schleichenden Einführung der grünen
Gentechnik ohne Kennzeichnung Einhalt geboten werden.
Es wird in Zukunft möglich sein, ökologischen, gentechnikfreien
konventionellen Anbau sowie den Anbau mit gentechnich
veränderten Organismen vorzunehmen. Die Zulassung des GVO-Anbaus
kommt mit oder ohne Gesetz und damit auch der Anbau und die
Produkte. Mit dem Gentechnikgesetz wird nun die Koexistenz unter
anderem durch Monitoring und Abstandsregelungen sowie durch
Haftungsregelungen gemäß dem Verursacherprinzip gewährleistet.
Der große Erfolg ist, durch die Novelle des Gentechnikgesetzes
sowie die Kennzeichnungsregelungen der EU die Wahlfreiheit der
Bäuerinnen und Bauern sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher
sichergestellt zu haben. Nun entscheidet der Markt.
Doch es gibt noch viel zu tun, so Schwellenwerte bei Saatgut an
der technischen Nachweisbarkeitsgrenze für GVOs in der
Saatgutrichtlinie der EU zu verankern und weitere Details für
die Durchführung des Gentechnikgesetzes in einer Verordnung
(„Gesetz zur Durchführung von Verordnungen der EU auf dem Gebiet
der Gentechnik und zur Änderung der Neuartigen Lebensmittel und
Lebensmittelzutaten – Verordnung“) zu regeln.
Detaillierte Informationen zum
Gesetzentwurf
Ressortabstimmung zur Novelle Gentechnikgesetz:
Renate Künast hat sich in wichtigen Punkten durchgesetzt
Von
zentraler Bedeutung sind die neuen Regelungen in Bereichen, die
die Freisetzung von Gentechnisch veränderten Organismen (GVO)
betreffen:
Bei Vorsorgepflicht, Koexistenz und Haftung.
• Die Koexistenz wird in den Gesetzeszweck aufgenommen.
• Es wird eine Vorsorgepflicht für den Umgang mit zum
Inverkehrbringen zugelassenen GVO geben. Beim Anbau bzw. bei der
Haltung von GVO sind die - unter Einbindung des Öko-Instituts
erarbeiteten - Regeln der guten fachlichen Praxis (gfP)
einzuhalten Durch diesen Vorsorgegrundsatz wird bisher im GenTG
formulierte Zweck, die Gentechnik zu fördern, um den Schutz- und
Vorsorgeaspekt erweitert.
• Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die
zivilrechtliche Haftung werden durch Klarstellungen in der
Novelle konkretisiert, so dass in jenen Fällen ein
Ausgleichsanspruch besteht, in denen ein Beeinträchtigter
Erzeugnisse nicht mehr in Verkehr bringen kann oder eine
Kennzeichnung nach öffentlich-rechtlichen Vorgaben erforderlich
(„gentechnisch verändert“) oder nicht mehr möglich ist
(„Bio“-Kennzeichnung nach EGÖko-VO oder „ohne
Gentechnik“-Kennzeichnung nach Verordnung über neuartige
Lebensmittel und Lebensmittelzutaten). Zur Beweiserleichterung
greift eine gesamtschuldnerische Haftung mehrerer in Betracht
kommender GVO-Anbauer.
• Bei der Ausgestaltung des Standortregisters wird nicht nur dem
Monitoring, sondern auch der Koexistenz als Gesetzeszweck
Rechnung getragen. Entsprechend hat ein Nachbar eines
Landwirtes, der GVO anbaut, einen flurstückgenauen
Auskunftsanspruch.
• Die Pflicht von Betreibern und sonstigen Beteiligten,
Informationen über Risiken durch GVO den Behörden mitzuteilen,
bezieht sich auch auf Risiken für das Schutzgut Koexistenz. Auf
diese Weise wird sichergestellt, dass die Behörden Erkenntnisse
erlangen, die zur Fortschreibung der gfP-Regeln erforderlich
sind.
• das Vorsorgeprinzip wird in den Gesetzeszweck aufgenommen und
damit allgemeines Auslegungskriterium für den Umwelt- oder
Gesundheitsschutz durch das Gentechnikgesetz (GenTG).
• Die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS)
wird als Gremium beibehalten, aber künftig in zwei Ausschüsse
strukturiert: Ein Ausschuss für Arbeiten in gentechnischen
Anlagen und einer für Freisetzungen und das Inverkehrbringen.
• das Verbot des Inverkehrbringens von Derivaten aus
Freisetzungen wird ausdrücklich in das GenTGaufgenommen. Danach
ist das Inverkehrbringen von Material, das aus freigesetzten GVO
hergestellt oder gewonnen wurde, nur möglich, wenn eine
Genehmigung zum Inverkehrbringen des betreffenden GVO vorliegt.
• Die Regelung der RL 2001/18/EG über die zeitliche Befristung
der Verwendung möglicherweise schädlicher
Antibiotikaresistenzmarkergene wird in das GenTG aufgenommen.
• Bereits bei der Genehmigung von Freisetzungen ist
sicherzustellen, dass Auskreuzungen auf das unvermeidbare Maß
beschränkt werden. Durch Anpassung der Begriffsbestimmung
„Inverkehrbringen“ wird klargestellt, dass ein Nachbar
Auskreuzungen aus GVOFreisetzungen nicht ohne zusätzliche
Genehmigung in Verkehr bringen darf. Dafür erhält er einen
zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch gegenüber dem GVO-Anbauer.
• Das GenTG erhält eine ausdrückliche Vorschrift über das
Monitoring, die durch eine Rechtsverordnung konkretisiert wird.
• In ökologisch sensiblen Gebieten wird eine Anzeigepflicht
insbesondere für die landwirtschaftliche Nutzung von GVO, aber
auch für vergleichbare Nutzungsarten, eingeführt. Die
Naturschutzbehörden untersagen den Umgang, wenn er den
bundesnaturschutzrechtlichen Vorgaben widerspricht.
• BfN und RKI werden Einvernehmensbehörden für die Genehmigung
von Freisetzungen und Inverkehrbringen durch das BVL.
Bei den gesetzlichen Vorschriften, die den Forschungsbereich
betreffen, haben wir
bestimmte Flexibilisierungen akzeptiert:
• Für erste Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 und weitere Arbeiten
der Sicherheitsstufe 2 in geschlossenen Systemen soll statt der
Anmeldung nur noch eine Anzeige erforderlich sein.
• Es gibt die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung bestimmte
Arbeiten in gentechnischen Anlagen aus dem Anwendungsbereich des
GenTG herauszunehmen. Diese Rechtsverordnung kann ohne
Zustimmung des BMVEL nicht verabschiedet werden.
• Das „alte“ vereinfachte Verfahren für die Genehmigung von
Freisetzungen nach der Entscheidung 94/730/EWG soll nur solange
fortgelten, bis es durch ein neues Verfahren abgelöst wird. Die
Bundesregierung wird auf EU-Ebene die Initiative für die
Einführung eines neuen Verfahrens ergreifen.
Detaillierte Informationen zum Gesetzentwurf als PDF
Germany drafting law to regulate
genetically modified crops
From EUBusiness Ltd. via
Checkbiotech.org
Germany is drawing up a law to regulate cultivation of
bio-engineered crops, Consumer Minister Renate Kuenast said
Monday, admitting that the controversial technology was here to
stay.
Kuenast, a member of the pro-enviromentalist Greens party, said the
government saw no consumer health risks in genetically modified
(GM) foods.
"With or without a law, bio-technology is on the market," she told
a press conference.
The law would effectively put into action existing EU directives on
exactly what can be grown, where and under what conditions, and
on labelling.
Germany, where the pro-environmentalist Greens are a part of the
governing coalition, has long been seen as among the countries
most sceptical about the technology.
Kuenast said the law would set clear rules and responsibilities on
growing bio-crops and offer protection to those farmers whose
non-GM produce might be affected by accidental contamination.
Clear labelling would also increase consumer choice by informing
them about exactly what they were buying.
She said the bill, to be approved by the cabinet in February, was
"a great success for consumers and farmers" after months of
negotiations.
Kuenast said ground rules were needed for the cultivation of GM
crops in
Germany
because of the growing use of bio-technology worldwide. She
warned of a danger of "creeping infiltration" of such foodstuffs
into the country without any labelling if no action is taken.
The law stipulates that farmers growing GM crops must protect
neighbouring farmers growing non-GM produce, such as by erecting
hedge barriers to prevent cross-pollination.
Compensation would be paid in case of accidental contamination.
Local registers would list all bio-crop producers, who would not be
allowed to plant the seeds in or near ecologically sensitive
areas.
"The law is a breakthrough. Personally I'm very pleased with this
success. For the first time, it will give consumers freedom of
choice and farmers will have safe guidelines," she told Monday's
issue of the Berliner Zeitung daily.
The European Commission is expected later this year to lift a
four-year ban on the import of GM sweet corn, seen as a test
case that could pave the way for the authorisation of new GM
produce.
Opponents of GM technology say it is being pushed by big
corporations with little knowledge about the long-term impact on
health and the environment.
Advocates argue that the novel crops could greatly increase yields
and help alleviate global hunger, particularly if GM strains
could be developed to cope with climate change.
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