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Überfälliges Gentechnik-Gesetz hängt in der Luft
Detaillierte Informationen zum Gesetzentwurf
Germany drafting law to regulate genetically modified crops
January 12, 2004

Source: Deutscher Bauernverband

Sonnleitner: Praxiserfahrungen eines kontrollierten Erprobungsanbaus fehlen

"Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast erlässt jetzt für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen Regelungen ohne jegliche praktische Erfahrungen mit diesem Anbau in Deutschland.“ Dies kritisiert der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, am angekündigten Gentechnik-Gesetz, das in dieser Woche im Kabinett verabschiedet werden soll. Völlig unverständlich sei dieses Verhalten, da die Ministerin bereits seit eineinhalb Jahren wisse, dass der Anbau von Genpflanzen kommen werde. Anstatt in dieser Zeit auf der Grundlage eines kontrollierten Erprobungsanbaus wissenschaftlich abgesicherte Erkenntnisse in der Praxis zu sammeln, ließ das Bundeslandwirtschaftsministerium diese Zeit untätig verstreichen. Mit dem jetzigen Gesetz wurden stattdessen Fakten für den Gentechnik-Anbau geschaffen, die eventuell später wieder korrigiert werden müssten. Der Feldversuch sei unverzichtbar, da es keine praktischen Erfahrungen in Deutschland mit der Koexistenz von Produktionssystemen mit und ohne Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen gebe. Erst auf Grundlage eines solchen Erprobungsanbaus könnten klare Regelungen erfolgen.

"Die tatsächliche Wahlfreiheit für Verbraucher und Landwirte, wie Ministerin Künast betont, ist entscheidend für die Koexistenzfrage", sagte Sonnleiter. Wenn aber zum Beispiel die Haftung - wie im Gentechnik-Gesetz geplant - verschuldensunabhängig geregelt werde, müsse der DBV allen Landwirten vom Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen dringend abraten. Der Anbau staatlich zugelassener gentechnischer Pflanzen würde trotz Einhaltung aller Regeln der guten landwirtschaftlichen Praxis zur Vermeidung von Auskreuzungen zum unkalkulierbaren Risiko für die Landwirte. Diese müssten unabhängig von jeglichem Verschulden für eventuell entstehende Vermarktungsprobleme der Nachbarn haften. Klar sei auch, so führende Versicherungsunternehmen, dass keine Versicherung diese Haftung übernehmen werde, obwohl auch nach Aussage von Ministerin Künast keinerlei gesundheitliche Risiken für die Verbraucher bestehen. Ein Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen werde damit auf längere Sicht eher die Ausnahme bleiben.


Source: www.renate-kuenast.de

Die Abstimmung der vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft vorgelegten Novelle des Gentechnikgesetzes mit den übrigen Ressorts konnte jetzt abgeschlossen werden. Das Bundeskabinett wird das Gesetz nun voraussichtlich Mitte Februar beschließen.

Mit der Novelle des Gentechnikgesetzes kann der „Macht des Faktischen“, einer schleichenden Einführung der grünen Gentechnik ohne Kennzeichnung Einhalt geboten werden.
Es wird in Zukunft möglich sein, ökologischen, gentechnikfreien konventionellen Anbau sowie den Anbau mit gentechnich veränderten Organismen vorzunehmen. Die Zulassung des GVO-Anbaus kommt mit oder ohne Gesetz und damit auch der Anbau und die Produkte. Mit dem Gentechnikgesetz wird nun die Koexistenz unter anderem durch Monitoring und Abstandsregelungen sowie durch Haftungsregelungen gemäß dem Verursacherprinzip gewährleistet.

Der große Erfolg ist, durch die Novelle des Gentechnikgesetzes sowie die Kennzeichnungsregelungen der EU die Wahlfreiheit der Bäuerinnen und Bauern sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher sichergestellt zu haben. Nun entscheidet der Markt.

Doch es gibt noch viel zu tun, so Schwellenwerte bei Saatgut an der technischen Nachweisbarkeitsgrenze für GVOs in der Saatgutrichtlinie der EU zu verankern und weitere Details für die Durchführung des Gentechnikgesetzes in einer Verordnung („Gesetz zur Durchführung von Verordnungen der EU auf dem Gebiet der Gentechnik und zur Änderung der Neuartigen Lebensmittel und Lebensmittelzutaten – Verordnung“) zu regeln.

Detaillierte Informationen zum Gesetzentwurf

Ressortabstimmung zur Novelle Gentechnikgesetz:
Renate Künast hat sich in wichtigen Punkten durchgesetzt

Von zentraler Bedeutung sind die neuen Regelungen in Bereichen, die die Freisetzung von Gentechnisch veränderten Organismen (GVO) betreffen:
Bei Vorsorgepflicht, Koexistenz und Haftung.

• Die Koexistenz wird in den Gesetzeszweck aufgenommen.
• Es wird eine Vorsorgepflicht für den Umgang mit zum Inverkehrbringen zugelassenen GVO geben. Beim Anbau bzw. bei der Haltung von GVO sind die - unter Einbindung des Öko-Instituts erarbeiteten - Regeln der guten fachlichen Praxis (gfP) einzuhalten Durch diesen Vorsorgegrundsatz wird bisher im GenTG formulierte Zweck, die Gentechnik zu fördern, um den Schutz- und Vorsorgeaspekt erweitert.
• Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die zivilrechtliche Haftung werden durch Klarstellungen in der Novelle konkretisiert, so dass in jenen Fällen ein Ausgleichsanspruch besteht, in denen ein Beeinträchtigter Erzeugnisse nicht mehr in Verkehr bringen kann oder eine Kennzeichnung nach öffentlich-rechtlichen Vorgaben erforderlich („gentechnisch verändert“) oder nicht mehr möglich ist („Bio“-Kennzeichnung nach EGÖko-VO oder „ohne Gentechnik“-Kennzeichnung nach Verordnung über neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten). Zur Beweiserleichterung greift eine gesamtschuldnerische Haftung mehrerer in Betracht kommender GVO-Anbauer.
• Bei der Ausgestaltung des Standortregisters wird nicht nur dem Monitoring, sondern auch der Koexistenz als Gesetzeszweck Rechnung getragen. Entsprechend hat ein Nachbar eines Landwirtes, der GVO anbaut, einen flurstückgenauen Auskunftsanspruch.
• Die Pflicht von Betreibern und sonstigen Beteiligten, Informationen über Risiken durch GVO den Behörden mitzuteilen, bezieht sich auch auf Risiken für das Schutzgut Koexistenz. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Behörden Erkenntnisse erlangen, die zur Fortschreibung der gfP-Regeln erforderlich sind.
• das Vorsorgeprinzip wird in den Gesetzeszweck aufgenommen und damit allgemeines Auslegungskriterium für den Umwelt- oder Gesundheitsschutz durch das Gentechnikgesetz (GenTG).
• Die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) wird als Gremium beibehalten, aber künftig in zwei Ausschüsse strukturiert: Ein Ausschuss für Arbeiten in gentechnischen Anlagen und einer für Freisetzungen und das Inverkehrbringen.
• das Verbot des Inverkehrbringens von Derivaten aus Freisetzungen wird ausdrücklich in das GenTGaufgenommen. Danach ist das Inverkehrbringen von Material, das aus freigesetzten GVO hergestellt oder gewonnen wurde, nur möglich, wenn eine Genehmigung zum Inverkehrbringen des betreffenden GVO vorliegt.
• Die Regelung der RL 2001/18/EG über die zeitliche Befristung der Verwendung möglicherweise schädlicher Antibiotikaresistenzmarkergene wird in das GenTG aufgenommen.
• Bereits bei der Genehmigung von Freisetzungen ist sicherzustellen, dass Auskreuzungen auf das unvermeidbare Maß beschränkt werden. Durch Anpassung der Begriffsbestimmung „Inverkehrbringen“ wird klargestellt, dass ein Nachbar Auskreuzungen aus GVOFreisetzungen nicht ohne zusätzliche Genehmigung in Verkehr bringen darf. Dafür erhält er einen zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch gegenüber dem GVO-Anbauer.
• Das GenTG erhält eine ausdrückliche Vorschrift über das Monitoring, die durch eine Rechtsverordnung konkretisiert wird.
• In ökologisch sensiblen Gebieten wird eine Anzeigepflicht insbesondere für die landwirtschaftliche Nutzung von GVO, aber auch für vergleichbare Nutzungsarten, eingeführt. Die Naturschutzbehörden untersagen den Umgang, wenn er den bundesnaturschutzrechtlichen Vorgaben widerspricht.
• BfN und RKI werden Einvernehmensbehörden für die Genehmigung von Freisetzungen und Inverkehrbringen durch das BVL.

Bei den gesetzlichen Vorschriften, die den Forschungsbereich betreffen, haben wir
bestimmte Flexibilisierungen akzeptiert:

• Für erste Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 und weitere Arbeiten der Sicherheitsstufe 2 in geschlossenen Systemen soll statt der Anmeldung nur noch eine Anzeige erforderlich sein.
• Es gibt die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung bestimmte Arbeiten in gentechnischen Anlagen aus dem Anwendungsbereich des GenTG herauszunehmen. Diese Rechtsverordnung kann ohne Zustimmung des BMVEL nicht verabschiedet werden.
• Das „alte“ vereinfachte Verfahren für die Genehmigung von Freisetzungen nach der Entscheidung 94/730/EWG soll nur solange fortgelten, bis es durch ein neues Verfahren abgelöst wird. Die Bundesregierung wird auf EU-Ebene die Initiative für die Einführung eines neuen Verfahrens ergreifen.

Detaillierte Informationen zum Gesetzentwurf als PDF


Germany drafting law to regulate genetically modified crops

From EUBusiness Ltd. via Checkbiotech.org

Germany is drawing up a law to regulate cultivation of bio-engineered crops, Consumer Minister Renate Kuenast said Monday, admitting that the controversial technology was here to stay.

Kuenast, a member of the pro-enviromentalist Greens party, said the government saw no consumer health risks in genetically modified (GM) foods.

"With or without a law, bio-technology is on the market," she told a press conference.

The law would effectively put into action existing EU directives on exactly what can be grown, where and under what conditions, and on labelling.

Germany, where the pro-environmentalist Greens are a part of the governing coalition, has long been seen as among the countries most sceptical about the technology.

Kuenast said the law would set clear rules and responsibilities on growing bio-crops and offer protection to those farmers whose non-GM produce might be affected by accidental contamination.

Clear labelling would also increase consumer choice by informing them about exactly what they were buying.

She said the bill, to be approved by the cabinet in February, was "a great success for consumers and farmers" after months of negotiations.

Kuenast said ground rules were needed for the cultivation of GM crops in Germany because of the growing use of bio-technology worldwide. She warned of a danger of "creeping infiltration" of such foodstuffs into the country without any labelling if no action is taken.

The law stipulates that farmers growing GM crops must protect neighbouring farmers growing non-GM produce, such as by erecting hedge barriers to prevent cross-pollination.

Compensation would be paid in case of accidental contamination.

Local registers would list all bio-crop producers, who would not be allowed to plant the seeds in or near ecologically sensitive areas.

"The law is a breakthrough. Personally I'm very pleased with this success. For the first time, it will give consumers freedom of choice and farmers will have safe guidelines," she told Monday's issue of the Berliner Zeitung daily.

The European Commission is expected later this year to lift a four-year ban on the import of GM sweet corn, seen as a test case that could pave the way for the authorisation of new GM produce.

Opponents of GM technology say it is being pushed by big corporations with little knowledge about the long-term impact on health and the environment.

Advocates argue that the novel crops could greatly increase yields and help alleviate global hunger, particularly if GM strains could be developed to cope with climate change.

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