January 8, 2004
Koexistenz und Haftung müssen vor Anbau geklärt werden
Einige Agrarminister
der Länder teilen die Bedenken des
Deutschen Bauernverbandes
(DBV) hinsichtlich der ungelösten Fragen zur Freisetzung
gentechnisch veränderter Organismen. Das ergaben die
Antwortbriefe der Länderagrarminister an den Präsidenten des
DBV, Gerd Sonnleitner. Der DBV-Präsident hatte Ende letzten
Jahres in einem Schreiben darauf verwiesen, dass die drängenden
Fragen der Saatgut-Schwellenwerte und der Koexistenz zwischen
Produktionssystemen mit und ohne Verwendung Grüner Gentechnik
einschließlich der damit verbundenen Haftungsfragen nicht
geregelt seien. Zudem
drückte er seine Bedenken über das Fehlen EU-weit verbindlicher
Regeln für die Gewährleistung der Koexistenz aus. Außerdem sei
die europäische Freisetzungsrichtlinie bisher nicht in
nationales Recht umgesetzt worden. Bedenklich seien daher die
Initiativen einzelner Bundesländer, Anbauversuche ohne
rechtliche Absicherung der Landwirte durchzuführen.
DBV-Präsident Sonnleitner hatte daher die Länderagrarminister
aufgefordert, die Verständigung von Bund und Ländern auf
konkrete gemeinsame Regeln zur Koexistenz und der Haftung
voranzutreiben. Außerdem müsse ein Erprobungsanbau völlig
transparent für Wirtschaft und Öffentlichkeit durchgeführt und
wissenschaftlich begleitet werden.
Der
Staatsminister im Hessischen Ministerium für Umwelt, Ländlichen
Raum und Verbraucherschutz, Wilhelm Dietzel, betonte in seinem
Antwortschreiben insbesondere, dass fehlende praktikable
Regelungen der Koexistenz, der Haftung sowie der
Saatgut-Schwellenwerte Unsicherheit und Zurückhaltung bis hin
zur Ablehnung der Grünen Gentechnik zur Folge hätten. Dietzel
verwies auch darauf, dass die B-Länder Positionierungen
erarbeiteten, die einerseits einer Nutzung von
Zukunftstechnologien wie der Gentechnik nicht den Weg verbauen
und andererseits auch rechtlich klare und möglichst
unbürokratische sowie flexible Regelungen der Grünen Gentechnik
ermöglichen.
Auch der
Bayerische Staatsminister für Landwirtschaft und Forsten, Josef
Miller, schrieb, dass Deutschland und seine Landwirtschaft in
die Lage versetzt werden müsse, das in der Grünen Gentechnik
liegende positive Potenzial zu nutzen. Die Verbraucher sollten
die Wahlfreiheit haben zwischen Erzeugnissen ohne Gentechnik und
solchen, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt
wurden. Grundsätzlich halte er es ins-besondere in Bezug auf die
Diskussion um die Grüne Gentechnik für notwendig, dass
politische Entscheidungen auf der Grundlage gesicherter
wissenschaftlicher Erkenntnisse getroffen würden.
Die
Ministerin für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Bärbel Höhn,
betonte ebenfalls ihre Zustimmung, dass die Festlegung
verbindlicher Regeln für den Anbau gentechnisch veränderter
Pflanzen und vor allem Fragen der Haftung und die Gewährleistung
der Wahlfreiheit der Verbraucher und Erzeuger von einem Anbau
geklärt sein müssten. Nach Ansicht Höhns müssen vor einem
Erprobungsanbau die Anforderungen an die gute fachliche Praxis,
die Ausgestaltung des Monitorings und die Haftungsfragen geklärt
sein. Diese Fragen können nach Meinung Höhns auf der Basis
bestehenden Fachwissens geklärt werden. In einem zweiten Schritt
könne dann überlegt werden, inwiefern man vor einem
großflächigen Anbau einen Erprobungsanbau durchführt. Der
Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des
Landes Rheinland-Pfalz, Hans-Artur Bauckhage, verwies auf die
kleinräumigen Strukturen in Rheinland-Pfalz. Diese erforderten
für einen Er probungsanbau klare Voraussetzungen für Anbau,
Verwertung und Haftung. Erst dann könne über den Anbau
gentechnisch veränderter Pflanzen gesprochen werden. |