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Länderagrarminister unterstützen Bauernverband bei Grüner Gentechnik
January 8, 2004

Koexistenz und Haftung müssen vor Anbau geklärt werden

Einige Agrarminister der Länder teilen die Bedenken des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hinsichtlich der ungelösten Fragen zur Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen. Das ergaben die Antwortbriefe der Länderagrarminister an den Präsidenten des DBV, Gerd Sonnleitner. Der DBV-Präsident hatte Ende letzten Jahres in einem Schreiben darauf verwiesen, dass die drängenden Fragen der Saatgut-Schwellenwerte und der Koexistenz zwischen Produktionssystemen mit und ohne Verwendung Grüner Gentechnik einschließlich der damit verbundenen Haftungsfragen nicht geregelt seien. Zudem drückte er seine Bedenken über das Fehlen EU-weit verbindlicher Regeln für die Gewährleistung der Koexistenz aus. Außerdem sei die europäische Freisetzungsrichtlinie bisher nicht in nationales Recht umgesetzt worden. Bedenklich seien daher die Initiativen einzelner Bundesländer, Anbauversuche ohne rechtliche Absicherung der Landwirte durchzuführen.

DBV-Präsident Sonnleitner hatte daher die Länderagrarminister aufgefordert, die Verständigung von Bund und Ländern auf konkrete gemeinsame Regeln zur Koexistenz und der Haftung voranzutreiben. Außerdem müsse ein Erprobungsanbau völlig transparent für Wirtschaft und Öffentlichkeit durchgeführt und wissenschaftlich begleitet werden.

Der Staatsminister im Hessischen Ministerium für Umwelt, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Wilhelm Dietzel, betonte in seinem Antwortschreiben insbesondere, dass fehlende praktikable Regelungen der Koexistenz, der Haftung sowie der Saatgut-Schwellenwerte Unsicherheit und Zurückhaltung bis hin zur Ablehnung der Grünen Gentechnik zur Folge hätten. Dietzel verwies auch darauf, dass die B-Länder Positionierungen erarbeiteten, die einerseits einer Nutzung von Zukunftstechnologien wie der Gentechnik nicht den Weg verbauen und andererseits auch rechtlich klare und möglichst unbürokratische sowie flexible Regelungen der Grünen Gentechnik ermöglichen.

Auch der Bayerische Staatsminister für Landwirtschaft und Forsten, Josef Miller, schrieb, dass Deutschland und seine Landwirtschaft in die Lage versetzt werden müsse, das in der Grünen Gentechnik liegende positive Potenzial zu nutzen. Die Verbraucher sollten die Wahlfreiheit haben zwischen Erzeugnissen ohne Gentechnik und solchen, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden. Grundsätzlich halte er es ins-besondere in Bezug auf die Diskussion um die Grüne Gentechnik für notwendig, dass politische Entscheidungen auf der Grundlage gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse getroffen würden. 

Die Ministerin für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Bärbel Höhn, betonte ebenfalls ihre Zustimmung, dass die Festlegung verbindlicher Regeln für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und vor allem Fragen der Haftung und die Gewährleistung der Wahlfreiheit der Verbraucher und Erzeuger von einem Anbau geklärt sein müssten. Nach Ansicht Höhns müssen vor einem Erprobungsanbau die Anforderungen an die gute fachliche Praxis, die Ausgestaltung des Monitorings und die Haftungsfragen geklärt sein. Diese Fragen können nach Meinung Höhns auf der Basis bestehenden Fachwissens geklärt werden. In einem zweiten Schritt könne dann überlegt werden, inwiefern man vor einem großflächigen Anbau einen Erprobungsanbau durchführt. Der Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz, Hans-Artur Bauckhage, verwies auf die kleinräumigen Strukturen in Rheinland-Pfalz. Diese erforderten für einen Er  probungsanbau klare Voraussetzungen für Anbau, Verwertung und Haftung. Erst dann könne über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen gesprochen werden.

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