Berlin, Germany
February 11, 2004
Mit dem heutigen
Kabinettsbeschluss zum „Gesetz zur Neuordnung des
Gentechnikrechts“ wird jegliche Koexistenz von Landwirtschaft
mit und ohne Gentechnik verhindert.
Darauf verwies der
Deutsche Bauernverband
(DBV), nachdem der Gesetzentwurf trotz fundierter Kritik in
einer zuvor erfolgten Anhörung des Bundesministeriums für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft heute
unverändert im Bundeskabinett verabschiedet wurde.
Nur wenn es gelinge, das
konfliktfreie Neben- und Miteinander von konventionellem
Ackerbau ohne Gentechnik, konventionellem Anbau unter Einsatz
genetisch veränderter Pflanzen und ökologischem Anbau ohne
Verwendung von Gentechnik sicherzustellen, könne auch die
Wahlfreiheit für Verbraucher und Erzeuger gewährleistet werden.
Umso wichtiger ist es nach Ansicht des DBV, dass die dringend
notwendigen Anbauregelungen zur Koexistenz auf der Grundlage
wissenschaftlicher und praktischer Forschung definiert würden.
Diese Grundlagen seien aber
bislang nicht in eine m gezielten Erprobungsanbau unter
Einbeziehung aller betroffenen Kreise ermittelt worden,
kritisierte der DBV. Daher sei es dringend erforderlich, dass im
parlamentarischen Verfahren vorgesehen werde, die Regelungen
neuen Erkenntnissen anzupassen.
Völlig inakzeptabel sei auch die im Gesetz weiterhin vorgesehene
verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung der Landwirte, die
genetisch veränderte Pflanzen anbauen. Damit sind Landwirte
unabhängig von der Einhaltung aller Anforderungen der guten
fachlichen Praxis für eventuelle Einträge durch genetisch
veränderte Pflanzen auf benachbarte Ackerschläge
schadensersatzpflichtig.
Der DBV könne daher keinem
Landwirt zum Anbau genetisch veränderter Pflanzen raten. Vor
diesem Hintergrund haben Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern,
Brandenburg und Bayern gentechnikfreie Anbauzonen auf
freiwilliger Basis eingerichtet, Landwirte in weiteren
Bundesländern diskutieren ebenfalls darüber. Diese Initiativen
werden vom DBV unterstützt.
Aufgrund der unzureichenden
Koexistenz- und Haftungsregelungen des Entwurfs des
Gentechnikgesetzes rate der DBV Landwirten, an einem
Versuchsanbau von Saat- und Pflanzgutfirmen nur teilzunehmen,
wenn eine vom DBV erarbeitete Erklärung zur Haftungsfreistellung
z ugunsten der Landwirte unterschrieben werde.
Bestätigt sieht sich der DBV in seiner Haltung zur Haftungsfrage
durch die Versicherungswirtschaft, die erklärt habe, die durch
eine verschuldensunabhängige Haftung entstehenden Risiken nicht
zu versichern. Nach Vorstellungen des DBV können Haftungslücken
bei Einhaltung der guten fachlichen Praxis durch eine
Fondslösung geschlossen werden. Ein derartiger Fonds sollte von
den Herstellern und den Inverkehrbringern von genetisch
veränderten Pflanzen gemeinsam mit einer staatlichen Beteiligung
finanziert werden.
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