February 2, 2004
Der Deutsche Bauernverband
(DBV) kann bei der derzeitig vorgesehenen Ausgestaltung der
Haftung keinem Landwirt den Anbau von gentechnisch veränderten
Pflanzen empfehlen, zumal die Versicherungswirtschaft bereits
erklärt hat, dass sie Landwirte für Schadensersatz bei Einträgen
von gentechnisch veränderten Pflanzen auf benachbarten
Flurstücken nicht versichern will. Dies betonte der DBV auf der
heutigen Anhörung zum Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts
im
Bundeslandwirtschaftsministerium.
Der DBV schlug dagegen eine
spezifische verschuldensabhängige Haftung vor. Nur wenn
nachweislich gegen die Anforderungen der guten fachlichen Praxis
rechtswidrig verstoßen werde, solle eine unmittelbare Haftung
des Landwirts, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut,
bestehen. Sollte es trotz Einhalten aller Anforderungen der
guten fachlichen Praxis jedoch zu Einträgen in benachbarte Äcker
kommen und Schäden entstehen, müsse diese Haftungslücke
geschlossen werden. Dabei könne auch ein e Fondslösung in
Betracht gezogen werden. Für die Finanzierung dieses Fonds käme
nach Vorstellungen des Bauernverbandes neben den Herstellern und
Inverkehrbringern von gentechnisch veränderten Pflanzen auch
eine staatliche Mitfinanzierung in Frage.
Für den DBV ist die im Entwurf des Gentechnikgesetzes
vorgesehene Haftung nicht akzeptabel, da eine
verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung für den Landwirt
eingeführt werden soll, der gentechnisch veränderte Pflanzen
anbaut. Verschärft wird diese verschuldensunabhängige Haftung
noch durch die vom Gesetzgeber vorgesehene gesamtschuldnerische
Haftung. Denn damit wäre jeder Landwirt, der die Gentechnik auf
seinen Feldern nutzt, für eventuell auftretende Schäden haftbar
zu machen, auch wenn er sich gesetzeskonform verhalten und alle
Auflagen der guten fachlichen Praxis eingehalten habe.
In der Expertenanhörung hat der DBV erneut unterstrichen, dass
die Frage der Koexistenz der zentrale Aspekt in der Diskussion
zur Grünen Gentechnik sei. Es müsse gelingen, das konfliktfreie
Neben- und Miteinander von konventionellem Ackerbau ohne
Gentechnik, konventionellem Anbau unter Einsatz genetisch
veränderter Pflanzen und ökologischem Anbau ohne Verwendung von
Gentechnik zu gewährleisten und damit die Wahlfreiheit von
Erzeugern und Verbrauchern sicherzustellen.
Leider wurde es in Deutschland versäumt, die wissenschaftliche
und praktische Forschungsgrundlage zu notwendigen Regelungen für
die Koexistenz zu schaffen. Der DBV plädierte dafür, diese
Grundlagen in gezieltem Erprobungsanbau unter Einbeziehung aller
betroffenen Kreise zu ermitteln. Im Gesetzgebungsverfahren muss
somit vorgesehen werden, dass die erlassenen Rechtstexte neuen
Erkenntnissen umgehend angepasst werden.
Außerdem sei sicherzustellen, dass die geplanten Verordnungen
zeitgleich zum Gentechnikgesetz vorgelegt und erlassen würden
sowie gleichzeitig in Kraft träten. Die ausführliche
Stellungnahme des DBV ist als Download zu dieser Datei
eingestellt. |