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Gesetzliche Aufzeichnungspflicht im Pflanzenschutz nicht zielführend
Berlin, Germany
December 22, 2004

DBV kritisiert Bundesrats-Entscheidung zur Dokumentationspflicht

Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisierte die Entscheidung des Bundesrates, der dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflanzenschutz zustimmte. Die Betriebe sollen demnach in Zukunft per Gesetz verpflichtet sein, die eingesetzten Pflanzenschutzmittel zu dokumentieren. Demgegenüber sei nach Ansicht des DBV zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes eine Dokumentationspflicht im Rahmen der guten fachlichen Praxis vollkommen ausreichend. Dies habe auch das kürzlich von der Bundesregierung vorgestellte Pflanzenschutz-Reduktionsprogramm vorgesehen. Die plötzliche Kehrtwende der Bundesregierung sei nicht akzeptabel und würde die langwierigen und konsensorientierten Beratungen zum Reduktionsprogramm infrage stel-len, mahnte der DBV an. Der Deutsche Bundestag sei nun aufgefordert, wieder auf die Basis des Pflanzenschutz-Reduktionsprogamms zurückzukehren. Dabei gelte es, die Verpflichtung zur schlagbezogenen Aufzeichnung aus dem Gesetz zu streichen und die Regelun g allenfalls im Rahmen der guten fachlichen Praxis zu verankern.

Im Vorfeld der Entscheidung der Bundesländer im Bundesrat hatte DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born in einem Schreiben an die Landwirtschaftsminister der Länder davor gewarnt, dass Deutschland mit der Vorgabe zur Dokumentation ohne erkennbaren Umweltvorteil einen nationalen Alleingang gehen würde. Dadurch würden neuerliche Wettbewerbsverzerrungen für die deutsche Landwirtschaft entstehen, die durch Cross Compliance im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik zementiert würden.

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