Berlin, Germany
December 22, 2004
DBV kritisiert
Bundesrats-Entscheidung zur Dokumentationspflicht
Der Deutsche Bauernverband
(DBV) kritisierte die Entscheidung des Bundesrates, der dem
Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflanzenschutz zustimmte.
Die Betriebe sollen demnach in Zukunft per Gesetz verpflichtet
sein, die eingesetzten Pflanzenschutzmittel zu dokumentieren.
Demgegenüber sei nach Ansicht des DBV zur Umsetzung der Vorgaben
des Bundesnaturschutzgesetzes eine Dokumentationspflicht im
Rahmen der guten fachlichen Praxis vollkommen ausreichend. Dies
habe auch das kürzlich von der Bundesregierung vorgestellte
Pflanzenschutz-Reduktionsprogramm vorgesehen. Die plötzliche
Kehrtwende der Bundesregierung sei nicht akzeptabel und würde
die langwierigen und konsensorientierten Beratungen zum
Reduktionsprogramm infrage stel-len, mahnte der DBV an. Der
Deutsche Bundestag sei nun aufgefordert, wieder auf die Basis
des Pflanzenschutz-Reduktionsprogamms zurückzukehren. Dabei
gelte es, die Verpflichtung zur schlagbezogenen Aufzeichnung aus
dem Gesetz zu streichen und die Regelun g allenfalls im Rahmen
der guten fachlichen Praxis zu verankern.
Im Vorfeld der Entscheidung der Bundesländer im Bundesrat hatte
DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born in einem Schreiben an die
Landwirtschaftsminister der Länder davor gewarnt, dass
Deutschland mit der Vorgabe zur Dokumentation ohne erkennbaren
Umweltvorteil einen nationalen Alleingang gehen würde. Dadurch
würden neuerliche Wettbewerbsverzerrungen für die deutsche
Landwirtschaft entstehen, die durch Cross Compliance im Rahmen
der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik zementiert würden. |