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Termin für den Anbau nachwachsender Rohstoffe beachten - Verträge für die Herbstaussaat müssen bis Ende Januar 2005 vorgelegt werden
Brrlin, Geramny
December 16, 2004

Die Verträge für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen auf Stilllegungsflächen und für die Gewährung der Energiepflanzenprämie für die Winteraussaaten 2004 müssen in den nächsten Wochen abgeschlossen werden. Wie der Deutsche Bauernverband (DBV) erklärte, müssen die Vertragspartner der Landwirte die Verträge bis spätestens 31. Januar 2005 der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vorlegen. Auch Landwirte, die ihre Herbstaussaaten im eigenen Betrieb als nachwachsende Rohstoffe beispielsweise zur Erzeugung von Biogas einsetzen, müssen die entsprechende Anbauerklärung bis zum 31. Januar 2005 der BLE vorlegen. Für die Frühjahrsausaat gilt der 15. Mai 2005 als letzter Termin.

In diesem Zusammenhang weist der DBV darauf hin, dass es auch künftig möglich ist, den regionalen Stilllegungssatz zu überschreiten, ohne dass sich hieraus die Aktivierung der Prämienrechte verändert. Zur Sicherung der vollständigen Gewährung der Prämienzahlung kann es daher je nach betrieblicher Situation sinnvoll sein, die Stilllegungsfläche über das Mindestmaß des regionalen Stilllegungssatzes auszudehnen. Die Energiepflanzenprämie beträgt 45 Euro pro Hektar und kann für den Anbau außerhalb der Stilllegung beantragt werden. Voraussetzung ist der Abschluss eines Anbauvertrages mit dem Erstverarbeiter. Ein Aufkäufer muss im Namen und auf Rechnung des Erstverarbeiters tätig werden.
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