Termin für den
Anbau nachwachsender Rohstoffe beachten - Verträge für die
Herbstaussaat müssen bis Ende Januar 2005 vorgelegt werden |
Brrlin, Geramny
December 16, 2004
Die Verträge für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen auf
Stilllegungsflächen und für die Gewährung der
Energiepflanzenprämie für die Winteraussaaten 2004 müssen in den
nächsten Wochen abgeschlossen werden. Wie
der Deutsche Bauernverband
(DBV) erklärte, müssen die Vertragspartner der Landwirte die
Verträge bis spätestens 31. Januar 2005 der Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vorlegen. Auch Landwirte, die
ihre Herbstaussaaten im eigenen Betrieb als nachwachsende
Rohstoffe beispielsweise zur Erzeugung von Biogas einsetzen,
müssen die entsprechende Anbauerklärung bis zum 31. Januar 2005
der BLE vorlegen. Für die Frühjahrsausaat gilt der 15. Mai 2005
als letzter Termin.
In diesem Zusammenhang weist der DBV darauf hin, dass es auch
künftig möglich ist, den regionalen Stilllegungssatz zu
überschreiten, ohne dass sich hieraus die Aktivierung der
Prämienrechte verändert. Zur Sicherung der vollständigen
Gewährung der Prämienzahlung kann es daher je nach betrieblicher
Situation sinnvoll sein, die Stilllegungsfläche über das
Mindestmaß des regionalen Stilllegungssatzes auszudehnen. Die
Energiepflanzenprämie beträgt 45 Euro pro Hektar und kann für
den Anbau außerhalb der Stilllegung beantragt werden.
Voraussetzung ist der Abschluss eines Anbauvertrages mit dem
Erstverarbeiter. Ein Aufkäufer muss im Namen und auf Rechnung
des Erstverarbeiters tätig werden. |
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