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Gentechnisch veränderte Lebensmittel sind ab dem 18. April 2004 kennzeichnungspflichtig
April 16, 2004

Künast: Verbraucher haben endlich die Freiheit der Wahl

„Für die Verbraucherinnen und Verbraucher, für die Landwirte, für uns alle ist der 18. April ein entscheidender Tag“, erklärte Bundesverbraucherministerin Renate Künast anlässlich des bevorstehenden Inkrafttretens der  Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel, "damit haben wir wirkliche Wahlfreiheit und können selbst entscheiden, ob wir gentechnisch veränderte Produkte verwenden wollen oder nicht."

Am 18. April 2004 tritt die Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel in allen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft. Gekennzeichnet werden alle Produkte, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus ihnen hergestellt sind und deren Herstellungsprozess ab dem 18.4.2004 eingeleitet wurde. Auf den Zutatenlisten und Restaurant-Speisekarten werden solche Produkte mit den Hinweisen „gentechnisch verändert“ oder mit „gentechnisch veränderten…hergestellt“ gekennzeichnet. „Es gibt im Bereich der grünen Gentechnik noch viele offene Fragen“, erklärte Künast. Deshalb sei es wichtig, größtmögliche Transparenz und Klarheit zu schaffen.

Künast kritisierte die Blockadehaltung der Bundesrats-Mehrheit, die mit der taktisch motivierten Anrufung des Vermittlungsausschusses zu verantworten habe, dass mindestens zwei Monate lang straffrei gegen die Kennzeichnungsverpflichtung verstoßen werden kann. Eine wirksame Kontrolle setze die Anwendung von Sanktionsmöglichkeiten voraus. Diese werden in dem vom Verbraucherschutzministerium vorgelegten Gentechnik-Durchführungsgesetz geregelt.


Ab 18. April müssen gentechnisch veränderte Lebensmittel auch auf Speisekarten gekennzeichnet werden

Gentechnisch veränderte Lebensmittel müssen auch in der Gemeinschaftsverpflegung gekennzeichnet werden. Darauf wies der Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Alexander Müller, hin: „Wenn in Kantinen oder Restaurants gentechnisch veränderte Lebensmittel verwendet werden, muss das auf der Speisekarte oder in einem Aushang kenntlich gemacht werden. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben einen Anspruch darauf. Sie müssen sich auf eine funktionierende und transparente Kennzeichnung verlassen können“, so Müller.

Um einen reibungslosen Start der neuen Bestimmungen zu ermöglichen, hat das Bundesverbraucherministerium am 31. März ein abschließendes Gespräch mit den Bundesländern und den zuständigen Verbänden geführt. Die Bundesländer hätten die Herausforderungen durch die neue Kennzeichnungspflicht erkannt, so der Staatssekretär. Bereits im vergangenen Jahr habe es vereinzelt schwerpunktmäßige Kontrollen auf Gentechnik-Bestandteile in Lebensmitteln gegeben. „Ich gehe davon aus, dass die Länder nach dem 18. April hier besonders genau kontrollieren werden“, so Müller. Mit den Verbänden habe man über letzte Details zur Auslegung der EU-Verordnungen gesprochen: „Es ist jetzt Sache der Wirtschaft, ihren Kennzeichnungsverpflichtungen nachzukommen.“
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