April 16, 2004
Künast: Verbraucher haben endlich die Freiheit der Wahl
„Für die Verbraucherinnen und Verbraucher, für die
Landwirte, für uns alle ist der 18. April ein entscheidender
Tag“, erklärte Bundesverbraucherministerin Renate Künast
anlässlich des bevorstehenden Inkrafttretens der
Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel
und Futtermittel, "damit haben wir wirkliche Wahlfreiheit und
können selbst entscheiden, ob wir gentechnisch veränderte
Produkte verwenden wollen oder nicht."
Am 18. April 2004 tritt die Kennzeichnungspflicht für
gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel in allen
EU-Mitgliedsstaaten in Kraft. Gekennzeichnet werden alle
Produkte, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder
aus ihnen hergestellt sind und deren Herstellungsprozess ab dem
18.4.2004 eingeleitet wurde. Auf den Zutatenlisten und
Restaurant-Speisekarten werden solche Produkte mit den Hinweisen
„gentechnisch verändert“ oder mit „gentechnisch
veränderten…hergestellt“ gekennzeichnet. „Es gibt im Bereich der
grünen Gentechnik noch viele offene Fragen“, erklärte Künast.
Deshalb sei es wichtig, größtmögliche Transparenz und Klarheit
zu schaffen.
Künast kritisierte die Blockadehaltung der
Bundesrats-Mehrheit, die mit der taktisch motivierten Anrufung
des Vermittlungsausschusses zu verantworten habe, dass
mindestens zwei Monate lang straffrei gegen die
Kennzeichnungsverpflichtung verstoßen werden kann. Eine wirksame
Kontrolle setze die Anwendung von Sanktionsmöglichkeiten voraus.
Diese werden in dem vom Verbraucherschutzministerium vorgelegten
Gentechnik-Durchführungsgesetz geregelt.
Ab 18. April müssen gentechnisch veränderte Lebensmittel auch
auf Speisekarten gekennzeichnet werden
Gentechnisch veränderte Lebensmittel müssen auch in der
Gemeinschaftsverpflegung gekennzeichnet werden. Darauf wies der
Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Alexander
Müller, hin: „Wenn in Kantinen oder Restaurants gentechnisch
veränderte Lebensmittel verwendet werden, muss das auf der
Speisekarte oder in einem Aushang kenntlich gemacht werden. Die
Verbraucherinnen und Verbraucher haben einen Anspruch darauf.
Sie müssen sich auf eine funktionierende und transparente
Kennzeichnung verlassen können“, so Müller.
Um einen reibungslosen Start der neuen Bestimmungen zu
ermöglichen, hat das Bundesverbraucherministerium am 31. März
ein abschließendes Gespräch mit den Bundesländern und den
zuständigen Verbänden geführt. Die Bundesländer hätten die
Herausforderungen durch die neue Kennzeichnungspflicht erkannt,
so der Staatssekretär. Bereits im vergangenen Jahr habe es
vereinzelt schwerpunktmäßige Kontrollen auf
Gentechnik-Bestandteile in Lebensmitteln gegeben. „Ich gehe
davon aus, dass die Länder nach dem 18. April hier besonders
genau kontrollieren werden“, so Müller. Mit den Verbänden habe
man über letzte Details zur Auslegung der EU-Verordnungen
gesprochen: „Es ist jetzt Sache der Wirtschaft, ihren
Kennzeichnungsverpflichtungen nachzukommen.“ |