Berlin, Germany
April 15, 2004
Die Kennzeichnung von gentechnisch
veränderten Lebens- und Futtermitteln ist nach Ansicht des
Deutschen Bauernverbandes
(DBV) die entscheidende Voraussetzung, um Wahlfreiheit und
Sicherheit für Verbraucher und Landwirte zu gewährleisten. Nun
wird endlich ab dem 18. April 2004 durch die neuen Verordnungen
zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit genetisch veränderter
Lebens- und Futtermittel sowie aus gentechnisch veränderten
Organismen hergestellte Erzeugnisse die notwendige Transparenz
geschaffen. Die Kennzeichnung sei auch für die Anbauentscheidung
der Landwirte ausschlaggebend, die nur dann gentechnisch
veränderte Pflanzen anbauen werden, wenn die Konsumenten daraus
hergestellte Lebensmittel nachfragen. Umso wichtiger sei eine
einheitliche und eindeutige Kennzeichnung, so der DBV.
Kritik äußerte der DBV daran, dass bei Beginn der
Kennzeichnungspflicht insbesondere für Zusatzstoffe in
Futtermitteln noch die Durchführungsverordnungen ausstehen und
klare Vorgaben für Probenahmen und Analysen fehlen. Zu
befürchten sei zudem, dass es in den einzelnen Mitgliedstaaten
zu einer unterschiedlichen Umsetzung der EU-Vorgaben komme.
Vor einer schwierigen Situation stünden die Landwirte beim Kauf
von Futtermitteln. Die heimische Futtermittelversorgung und die
der gesamten EU sind von einem hohen Importanteil eiweißhaltiger
Futtermittel abhängig. So stammt über die Hälfte der in der
Europäischen Union eingesetzten Soja-Futtermittel aus
gentechnisch veränderten Sojapflanzen. Der DBV habe den
Landwirten daher empfohlen, gegenüber der abnehmenden Hand
grundsätzlich keine uneingeschränkten Erklärungen über die
Gentechnikfreiheit ihrer Produkte abzugeben. Mögliche
Garantieerklärungen dürfen und können sich nach Ansicht des DBV
nur darauf beziehen, dass nach Kenntnis des Landwirts unter
Einhaltung seiner Sorg¬faltspflichten für seine Produkte keine
Kennzeichnungspflicht besteht.
Ein unkalkulierbares Risiko stellten für die Landwirte die
fehlenden EU-Schwellenwerte für die zufälligen und technisch
unvermeidbaren GVO-Spuren im Saatgut dar. Auch wenn es derzeit
keine vom Bundessortenamt zugelassene GVO-Sorte gibt, könnte es
in Zukunft auch zufällige Einschleppungen von GVO auf
Vermehrungsflächen geben. Damit die Landwirte, die Saatgut
vermehren, endlich Rechtssicherheit in Bezug auf die
Kennzeichnung des Saatgutes bekommen, müsse die EU-Kommission
dringend ein Schwellenwertkonzept vorlegen, forderte der DBV. |