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Deutscher Bauernverband verweist auf Kennzeichnungspflicht bei Gentechnik: Kennzeichnung muss einheitlich und eindeutig sein
Berlin, Germany
April 15, 2004

Die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln ist nach Ansicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) die entscheidende Voraussetzung, um Wahlfreiheit und Sicherheit für Verbraucher und Landwirte zu gewährleisten. Nun wird endlich ab dem 18. April 2004 durch die neuen Verordnungen zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel sowie aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellte Erzeugnisse die notwendige Transparenz geschaffen. Die Kennzeichnung sei auch für die Anbauentscheidung der Landwirte ausschlaggebend, die nur dann gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen werden, wenn die Konsumenten daraus hergestellte Lebensmittel nachfragen. Umso wichtiger sei eine einheitliche und eindeutige Kennzeichnung, so der DBV.

Kritik äußerte der DBV daran, dass bei Beginn der Kennzeichnungspflicht insbesondere für Zusatzstoffe in Futtermitteln noch die Durchführungsverordnungen ausstehen und klare Vorgaben für Probenahmen und Analysen fehlen. Zu befürchten sei zudem, dass es in den einzelnen Mitgliedstaaten zu einer unterschiedlichen Umsetzung der EU-Vorgaben komme.

Vor einer schwierigen Situation stünden die Landwirte beim Kauf von Futtermitteln. Die heimische Futtermittelversorgung und die der gesamten EU sind von einem hohen Importanteil eiweißhaltiger Futtermittel abhängig. So stammt über die Hälfte der in der Europäischen Union eingesetzten Soja-Futtermittel aus gentechnisch veränderten Sojapflanzen. Der DBV habe den Landwirten daher empfohlen, gegenüber der abnehmenden Hand grundsätzlich keine uneingeschränkten Erklärungen über die Gentechnikfreiheit ihrer Produkte abzugeben. Mögliche Garantieerklärungen dürfen und können sich nach Ansicht des DBV nur darauf beziehen, dass nach Kenntnis des Landwirts unter Einhaltung seiner Sorg¬faltspflichten für seine Produkte keine Kennzeichnungspflicht besteht.

Ein unkalkulierbares Risiko stellten für die Landwirte die fehlenden EU-Schwellenwerte für die zufälligen und technisch unvermeidbaren GVO-Spuren im Saatgut dar. Auch wenn es derzeit keine vom Bundessortenamt zugelassene GVO-Sorte gibt, könnte es in Zukunft auch zufällige Einschleppungen von GVO auf Vermehrungsflächen geben. Damit die Landwirte, die Saatgut vermehren, endlich Rechtssicherheit in Bezug auf die Kennzeichnung des Saatgutes bekommen, müsse die EU-Kommission dringend ein Schwellenwertkonzept vorlegen, forderte der DBV.

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