Berlin, Germany
April 2, 2004
Der Deutsche Bauernverband
(DBV) begrüßt die heutige Bundesratsentscheidung, im
Gesetzentwurf zur Neuordnung des Gentechnikrechtes eine
verschuldensabhängige Haftung zu verankern, nach der Landwirte,
die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen, nur bei Verstößen
gegen die gute fachliche Praxis haften. Nur damit kann nach
Ansicht des DBV verhindert werden, dass Haftungsrisiken trotz
Einhaltung aller Anforderungen der guten fachlichen Praxis auf
dem Rücken derjenigen Landwirte ausgetragen werden, die
gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen. Der vom Bundesrat
geforderte Ausgleichsfonds zur Deckung von Risiken aus
unbeabsichtigten technischen Verunreinigungen und Auskreuzungen
ist nach Meinung des DBV ebenfalls richtungsweisend für ein
praktikables und für die Landwirte verlässliches
Gentechnikgesetz.
Der DBV appellierte erneut an Bundestag und Bundesrat, Druck auf
die EU ausüben, um endlich Rechtssicherheit durch noch
ausstehende Gentechnik-Schwellenwerte für Saatgut zu schaffen.
Aktuell gilt zwar eine Nulltoleranz bei Saatgut, wonach -
zumindest theoretisch - kein gentechnisch verändertes Saatgut
auf den Markt kommt. Widersprüchlich dazu sind aus Sicht des DBV
jedoch die im letzten Jahr vom Kartellamt genehmigten
„Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen“, die
ausdrücklich darauf hinweisen, dass das zufällige Vorhandensein
von gentechnisch veränderten Organismen nicht völlig
auszuschließen ist und das gelieferte Saatgut nicht frei von
jeglichen Spuren von Gentechnik sein kann. |