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Germany: Haftung im Gentechnikgesetz nur bei Verstößen gegen die gute fachliche Praxis
Berlin, Germany
April 1, 2004

Deutscher Bauernverband appelliert an Bundesrat

Die im Gesetzentwurf zur Neuordnung des Gentechnikgesetzes vorgesehene verschuldensunabhängige Haftung muss durch eine spezifische verschuldensabhängige Haftung ersetzt werden. Sonst würde ein Landwirt, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut, unabhängig von der Einhaltung der Anforderungen an die gute fachliche Praxis für Auskreuzungen auf benachbarte Äcker und daraus entstehende Vermarktungsschäden haften. Der Deutsche Bauernverband (DBV) appelliert daher an den Bundesrat, in seiner morgigen Sitzung den Empfehlungen des Agrarausschusses des Bundesrates zu folgen, nach denen Landwirte nur dann haften sollen, wenn die gute fachliche Praxis zum Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen nicht eingehalten wurde. Ebenso begrüßt der DBV die Empfehlung des Agrarausschuss des Bundesrates, für Schäden, die trotz Einhaltung der guten fachlichen Praxis auftreten, einen Fonds aus Beiträgen der wirtschaftlich Interessierten und unter Einbeziehung staatlicher Zuschüsse einzurichten.

Als unverzichtbar betrachtet der DBV verlässliche und praktikable Regelungen der guten fachlichen Praxis. Der DBV fordert den Bundesrat daher auf, in diesem Punkt dem Agrarausschuss nicht zu folgen, der lediglich ein Standpunktepapier empfiehlt. Vielmehr müssen nach Meinung des DBV die Sorgfaltspflichten der Gentechnik anbauenden Landwirte in einem Mindestrahmen klar geregelt werden. Auch müssten den Landwirten, die ohne Verwendung von Gentechnik wirtschaften, die Auflagen des Gentechnik-Anbaus bekannt sein.

Massive Kritik übte der DBV an den nach wie vor ausstehenden Gentechnik-Schwellenwerten für Saatgut, für die eine EU-Vorgabe längst überfällig sei. Hier müsse Bundestag und Bundesrat Druck auf die EU ausüben, durch verbindliche EU-Regeln endlich die notwenige Rechtssicherheit für die Landwirte herzustellen. Aktuell gilt zwar eine Nulltoleranz bei Saatgut, wonach - zumindest theoretisch - kein gentechnisch verändertes Saatgut auf den Markt kommt. Widersprüchlich dazu sind aus Sicht des DBV jedoch die im letzten Jahr vom Kartellamt genehmigten „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen“, die ausdrücklich darauf hinweisen, dass das zufällige Vorhandensein von gentechnisch veränderten Organismen nicht völlig auszuschließen ist und das gelieferte Saatgut nicht frei von jeglichen Spuren von Gentechnik sein kann. 

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