Berlin, Germany
December 19, 2003
Bauernverband: Haftung nicht auf
dem Rücken der Landwirte austragen
Der Deutsche Bauernverband
(DBV) fordert einen kontrollierten, räumlich eingeschränkten und
transparenten Erprobungsanbau mit gentechnisch veränderten
Pflanzen. Auf diese im Einvernehmen mit dem Bundesamt für
Naturschutz aufgestellte Forderung verwies der DBV erneut beim
jüngsten Fachgespräch zur ökologischen Koexistenz im
Bundesumweltministerium. Ein Feldversuch sei unverzichtbar, da
es keine praktische Erfahrungen in Deutschland mit der
Koexistenz von Produktionssystemen mit und ohne Verwendung von
gentechnisch veränderten Organismen und deren Auswirkungen auf
die Biodiversität gebe. Erst auf der Grundlage eines solchen
Erprobungsanbaus könnten klare und praktikable Regelungen der
Koexistenz erarbeitet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt müsse das
EU-weite de facto-Moratorium für den Anbau gentechnisch
veränderter Pflanzen aufrechterhalten werden, mahnte der DBV.
Der DBV betonte im BMU-Fachgespräch weiter, dass zum Schutz der
Natur vor möglichen Schäden durch gentechnisch veränderte
Organismen die Festlegung von sortenspezifischen
Anwendungsbestimmungen im Rahmen ihrer Genehmigung erforderlich
sei. Diese Anwendungsbestimmungen müssten neben dem allgemeinen
Handlungsrahmen der guten fachlichen Praxis gelten und damit die
ökologische Koexistenz sicher stellen, erklärte der DBV.
Der DBV verwies darauf, dass zwischen Bauernverband und dem
Bundesamt für Naturschutz auch in der Forderung Einigkeit
bestehe, dass die Haftung keinesfalls auf dem Rücken der
Landwirte ausgetragen werden dürfe. Völlig inakzeptabel sei es,
wenn der Anbau staatlich zugelassener gentechnisch veränderter
Pflanzen trotz Einhaltung der guten fachlichen Praxis zur Folge
haben könnte, dass Landwirte unabhängig von jeglichem
Verschulden für eventuell entstehende Schäden hafteten. Durch
dieses unkalkulierbare Risiko einer solchen
verschuldensunabhängigen Haftung werde die vom DBV geforderte
Wahl-freiheit für Landwirte ausgehebelt. |