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Wahlfreiheit bei Grüner Gentechnik erfordert klare Regeln der Koexistenz
Berlin, Germany
December 19, 2003

Bauernverband: Haftung nicht auf dem Rücken der Landwirte austragen

Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert einen kontrollierten, räumlich eingeschränkten und transparenten Erprobungsanbau mit gentechnisch veränderten Pflanzen. Auf diese im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Naturschutz aufgestellte Forderung verwies der DBV erneut beim jüngsten Fachgespräch zur ökologischen Koexistenz im Bundesumweltministerium. Ein Feldversuch sei unverzichtbar, da es keine praktische Erfahrungen in Deutschland mit der Koexistenz von Produktionssystemen mit und ohne Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen und deren Auswirkungen auf die Biodiversität gebe. Erst auf der Grundlage eines solchen Erprobungsanbaus könnten klare und praktikable Regelungen der Koexistenz erarbeitet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt müsse das EU-weite de facto-Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen aufrechterhalten werden, mahnte der DBV.

Der DBV betonte im BMU-Fachgespräch weiter, dass zum Schutz der Natur vor möglichen Schäden durch gentechnisch veränderte Organismen die Festlegung von sortenspezifischen Anwendungsbestimmungen im Rahmen ihrer Genehmigung erforderlich sei. Diese Anwendungsbestimmungen müssten neben dem allgemeinen Handlungsrahmen der guten fachlichen Praxis gelten und damit die ökologische Koexistenz sicher stellen, erklärte der DBV.

Der DBV verwies darauf, dass zwischen Bauernverband und dem Bundesamt für Naturschutz auch in der Forderung Einigkeit bestehe, dass die Haftung keinesfalls auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen werden dürfe. Völlig inakzeptabel sei es, wenn der Anbau staatlich zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen trotz Einhaltung der guten fachlichen Praxis zur Folge haben könnte, dass Landwirte unabhängig von jeglichem Verschulden für eventuell entstehende Schäden hafteten. Durch dieses unkalkulierbare Risiko einer solchen verschuldensunabhängigen Haftung werde die vom DBV geforderte Wahl-freiheit für Landwirte ausgehebelt.

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