Lochow-Petkus begrüßt EuGH-Urteil - Urteil des Europäischen Gerichtshofes über die Auskunftspflicht von Landwirten legt die Grundlage für nachhaltige Zukunftsinvestitionen

Wohlde, Germany
April 11, 2003

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Erhebung von Nachbaugebühren wird durch das Bergener Züchtungsunternehmen begrüßt. Durch die Nachbauregelung wird es unserem Unternehmen ermöglicht, von Landwirten Nachbaugebühren zu erheben, wenn sie Saatgut unserer Sorten im eigenen Betrieb vermehrt und verwendet haben. Aus Sicht der Lochow-Petkus GmbH wird in der Auflage des Gerichtes, dass zumindest ein Anhaltspunkt über das Verhalten des Landwirtes vorliegen muss, zwar als zusätzliche Bürokratie im Einzelfall gesehen, die jedoch das grundsätzliche Verfahren der Gebührenerhebung nicht gefährden kann. Anhaltspunkte über das Verhalten der Landwirte sind regional sehr vielfältig.

Lochow-Petkus sieht sich bestätigt, dass die hohen Investitionen in die Entwicklung neuer Sorten damit auch nachhaltig gesichert werden und für die Zukunft der Landwirtschaft auch weiterhin ständig verbesserte Sorten angeboten werden können. Dies dient letztlich nicht nur der Züchtung, sondern der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte.


Für das Unternehmen steht auch in Zukunft wie auch für alle anderen Pflanzenzuchtunternehmen in Deutschland im Mittelpunkt, die Gebührenerhebung im Einvernehmen zwischen Landwirten und Züchtern zu erzielen. Wir sehen in diesem Zusammenhang große Chancen gerade in der neuen, zwischen Bauernverband und Züchterverband weitgehend ausgehandelten "Rahmenregelung Saat- und Pflanzgut".

News release
5676c

OTHER RELEASES FROM THIS SOURCE

The news release or news item on this page is copyright © 2003 by the organization where it originated.
The content of the SeedQuest website is copyright © 2003 by SeedQuest - All rights reserved
Fair Use Notice