Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Erhebung
von Nachbaugebühren wird durch das Bergener Züchtungsunternehmen
begrüßt. Durch die Nachbauregelung wird es unserem Unternehmen
ermöglicht, von Landwirten Nachbaugebühren zu erheben, wenn sie
Saatgut unserer Sorten im eigenen Betrieb vermehrt und verwendet
haben. Aus Sicht der Lochow-Petkus GmbH wird in der Auflage des
Gerichtes, dass zumindest ein Anhaltspunkt über das Verhalten
des Landwirtes vorliegen muss, zwar als zusätzliche Bürokratie
im Einzelfall gesehen, die jedoch das grundsätzliche Verfahren
der Gebührenerhebung nicht gefährden kann. Anhaltspunkte über
das Verhalten der Landwirte sind regional sehr vielfältig.
Lochow-Petkus sieht
sich bestätigt, dass die hohen Investitionen in die Entwicklung
neuer Sorten damit auch nachhaltig gesichert werden und für die
Zukunft der Landwirtschaft auch weiterhin ständig verbesserte
Sorten angeboten werden können. Dies dient letztlich nicht nur
der Züchtung, sondern der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte.
Für das Unternehmen steht auch in Zukunft wie auch für alle
anderen Pflanzenzuchtunternehmen in Deutschland im Mittelpunkt,
die Gebührenerhebung im Einvernehmen zwischen Landwirten und
Züchtern zu erzielen. Wir sehen in diesem Zusammenhang große
Chancen gerade in der neuen, zwischen Bauernverband und
Züchterverband weitgehend ausgehandelten "Rahmenregelung Saat-
und Pflanzgut".