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Deutschland - Rücksendefrist der einmaligen Ausnahmeregelung für Auswinterungen endet am 30. Juni 2012
Bonn, Germany
June 11, 2012
Die Rücksendefrist der einmaligen Ausnahmeregelung bei Abgabe und Erwerb von Konsumgetreide zu Saatzwecken aufgrund der enormen Auswinterung von Getreide im Winter 2011/2012 (http://www.stv-bonn.de/auswinterung) endet am 30.06.2012. Den von der Auswinterung betroffenen Landwirten wird dringend empfohlen, das Angebot zur Ausnahmeregelung innerhalb der Frist anzunehmen. Ansonsten werden Schadensersatzforderungen in Höhe der vollen Z-Lizenzgebühr geltend gemacht.
Die Abgabe und der Erwerb von Konsumgetreide zu Saatzwecken stellen gravierende Rechtsverstöße dar, die den Züchtern Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der vollen Z-Lizenzgebühr gewähren. Getreidezüchter hatten im April 2012 auf die unverschuldete Notlage der Landwirte und den mangels Alternative erfolgten illegalen Einsatz von zugekauftem Konsumgetreide auf umgebrochenen Wintergetreideflächen reagiert und gemeinsam mit dem Deutschen Bauerverband e. V. (DBV) Landwirten ein einmaliges, bis zum 30.06.2012 befristete Angebot gemacht. Danach wird Landwirten, die das Angebot bis zum 30.06.2012 annehmen, nur ein Drittel der üblichen Schadensersatzforderung berechnet. Ein weiteres Drittel zahlen die Händler und das letzte Drittel tragen die Getreidezüchter selbst.
„Unser Angebot zur Drittelung der Schadensersatzforderung steht bis zum 30.06.2012. Wir empfehlen allen, dieses Angebot anzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt ansonsten die juristisch voll umfängliche Abwicklung der Rechtsverstöße“, sagt Dr. Carl Stephan Schäfer, Geschäftsführer des BDP.
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Website: http://www.bdp-online.de Published: June 11, 2012 |
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