Germany
April 28, 2008
Source:
bioSicherheit / GMO Safety
Im Januar 2008 hat der
Bundestag ein neues Gentechnikgesetz verabschiedet. Es
schreibt vor, dass Landwirte, die gentechnisch veränderten
Mais anbauen, einen Mindestabstand von 150 Metern zu
konventionellen Feldern berücksichtigen müssen. Die
Abstandsregelung dient der Einhaltung des von der EU
vorgeschriebenen Kennzeichnungsschwellenwertes von 0,9
Prozent. Basis für die Festlegung der Abstände waren unter
anderem die Ergebnisse aus dem Bundesforschungsprogramm zur
Sicherung der Koexistenz des Bundesministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).
BioSicherheit sprach mit Gerhard Rühl vom Julius
Kühn-Institut (JKI) in Braunschweig, dem Koordinator des auf
mehrere Jahre angelegten Forschungsprogramms.
bioSicherheit: Gerade wurde
im Bundestag das neue Gentechnikgesetz verabschiedet. Damit gibt
es in diesem Jahr erstmals Regeln der Guten fachlichen Praxis
beim Anbau von gv-Mais. Halten Sie die dort vorgeschriebene
Abstandsregelung aufgrund Ihrer bisherigen Ergebnisse für
angemessen?
Gerhard Rühl: Bei der derzeitigen Konstellation sollte
mit einem Abstand von 150 Metern der Kennzeichnungsschwellenwert
von 0,9 Prozent, bezogen auf die Gesamternte, einzuhalten sein.
Das kann man den Daten, die wir seit 2005 gesammelt haben,
entnehmen.
bioSicherheit: Was meinen Sie mit der "derzeitigen
Konstellation"?
Gerhard Rühl: Es gibt zurzeit noch keinen Schwellenwert
für zulässige GVO -Beimischungen im Saatgut. Das heißt, wir
gehen bei unseren Empfehlungen davon aus, dass Saatgut keine
gentechnisch veränderten Anteile enthält. Sollte es in Zukunft
einen Saatgutschwellenwert geben – diskutiert wird derzeit ein
Wert zwischen 0,1 und 0,5 Prozent - würde das den Spielraum für
weitere GVO-Einträge beim Anbau natürlich einschränken. Es
dürfte dann nur noch ein bestimmter Prozentsatz dazu kommen,
damit der Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 Prozent
unterschritten wird. Unter diesen Rahmenbedingungen müssten die
Ergebnisse neu bewertet werden.
bioSicherheit: Wenn 150 Meter im konventionellen Anbau
als sicher gelten, warum schreibt die Verordnung über die Gute
fachliche Praxis dann einen Abstand von 300 Metern zu ökologisch
bewirtschafteten Feldern vor? Wird hier mit zweierlei Maß
gemessen?
Gerhard Rühl: Für die 300 Meter Abstand zu ökologisch
bewirtschafteten Flächen gibt es so gesehen keine
Gesetzesgrundlage. Es gibt nur einen
Kennzeichnungsschwellenwert, der von der EU vorgegeben wird, und
der beträgt 0,9 Prozent. Die Regelung ist daher ein Zugeständnis
an den ökologischen Landbau. Sie dürfen nicht vergessen: Der
ökologische Landbau wirbt mit Null-Toleranz für GVO-Einträge. Um
dieser möglichst nahe zu kommen, hat man die 300 Meter gewählt.
Das ist eine rein politische Entscheidung.
bioSicherheit: Ein Gutachten für das Bundesamt für
Naturschutz (BfN) vom Mai 2007 ergab, dass in einer Entfernung
von 100 Metern deutlich mehr Pollen ankommt als bisher
angenommen. Welche Rolle spielt dies für die Auskreuzung und die
Festlegung von Abstandsregelungen?
Gerhard Rühl: Im Gutachten wurde der Pollenflug in den
Vordergrund gestellt. Pollenflug ist natürlich die Grundlage für
eine Auskreuzung. Was man bei der Interpretation von
Pollenflugdaten hinsichtlich möglicher Auskreuzungsereignisse
aber nicht vergessen darf, ist die Bedeutung der "Fitness" des
Pollens sowie die Konkurrenz zwischen lokal produziertem und
fremdem Pollen (Pollenkonkurrenz). Ein Pollen, der lange Zeit
unterwegs ist, ist nicht mehr so konkurrenzstark wie ein frisch
geschütteter Pollen, eventuell ist er auch gar nicht mehr
befruchtungsfähig und wird daher seltener zu einem
Einkreuzungsereignis führen. Deswegen haben wir bei der
Konzeption der Versuche entschieden: so interessant es ist,
zusätzlich zu wissen, wie weit der Pollen fliegt – es ist aus
der Sicht der Koexistenz nur von theoretischem Interesse. Wir
müssen die tatsächliche Auskreuzung ermitteln. Für die Frage der
Koexistenz ist lediglich entscheidend, ob ein Pollenkorn
tatsächlich auf einer Maisblüte landet und dort erfolgreich zu
einer Befruchtung führt. Das ist letztlich auch die Basis für
eine mögliche Haftung gegenüber benachbarten Betrieben, die
durch die Koexistenzregelungen möglichst ausgeschlossen werden
soll.
bioSicherheit: Wie berücksichtigen Sie die Abhängigkeit
des Pollenflugs von klimatischen Gegebenheiten bei der
Überprüfung von Abstandsregelungen?
Gerhard Rühl: Wir machen unsere Untersuchungen zur
Auskreuzung unter so genannten "worst-case"-Bedingungen. Das
heißt, die Felder sind in Hauptwindrichtung angelegt und wir
verwenden immer Sortenpaare, die fast synchron blühen. Diese
Konstellation wird in der Praxis natürlich nicht so oft
auftreten. Da es aber das Ziel von Koexistenzmaßnahmen ist,
generell ein verträgliches Nebeneinander der verschiedenen
Anbauformen zu gewährleisten, werden die Feldversuche unter
möglichst "ungünstigen" Bedingungen durchgeführt. Wir haben das
große Glück, dass der Deutsche Wetterdienst an jedem unserer
Felder eine Wetterstation aufbaut und betreut. Dort werden
Windrichtung, Windgeschwindigkeit, Temperatur, Luftfeuchte,
Niederschlag und Einstrahlung während der Blühperiode gemessen.
Das ist für uns für die Aus- und Bewertung der Versuche immens
wichtig. Wir müssen die klimatischen Bedingungen direkt am Feld
kennen. Im Jahr 2005 hatten wir extreme Windverhältnisse, also
konstant und mit entsprechender Stärke aus der "gewünschten"
Richtung. In diesem ersten Versuchsjahr ließ sich eine recht
hohe Einkreuzung bis tief in den Bestand hinein nachweisen. Das
hat uns schon überrascht, denn damit hatten wir nach
Literaturdatenlage nicht gerechnet. Aber das ist genau der
Grund, warum man Feldversuche mehrjährig und an mehreren Orten
anlegt, damit man solche "Extrembedingungen" einfängt und die
Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens abschätzen und bei der
Formulierung der Guten fachliche Praxis berücksichtigen kann.
bioSicherheit: Vielen Dank für das Gespräch
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Dr. Gerhard Rühl, Koordinator
des BMVEL- Forschungsprogramms
zur Sicherung der Koexistenz
gentechnikfreier und Gentechnik
verwendender Landwirtschaft und
Schutz der Biodiversität;
Institut für Pflanzenbau und
Grünlandwirtschaft, FAL
Braunschweig

Das Versuchsfeld in
Rheinstetten-Forchheim wurde
Ende April von
Gentechnik-Gegnern besetzt. Sie
errichteten auf dem Acker einen
zehn Meter hohen Turm und ein
Zeltdorf, um die Maisaussaat zu
verhindern. Das Feld wurde von
der Polizei geräumt.
Bereits 2006 und 2007 waren auf
der Versuchsfläche
Bt-Maispflanzen zerstört worden.
Foto: projektwerkstatt.de |
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