January 23, 2004
from CropBiotech Update
Germany is all set to come out with a law to
regulate the cultivation of genetically modified (GM) crops.
This was announced by Renate Kuenast, Agriculture and Consumer
Protection Minister of Germany and a member of the
pro-environmentalist Greens party. In a press conference, she
said that “with or without a law, biotechnology is on the
market.”
The law which is expected to be approved by the
Cabinet in February, is intended to put into action existing
European Union directives on what crops can be grown, where and
under what conditions, and on issues like labeling. “With this
law we will allow the coexistence of GM and non GM crops,
provide liability rules and give consumers a choice,” Kuenast
said.
The law will set clear rules and responsibilities
on growing GM crops and offer protection to farmers whose non-GM
produce might be affected by accidental contamination. It will
include measures to prevent cross pollination and allow farmers
to claim damages if their non-GM crop is cross-pollinated by GM
plants nearby.
For more information visit
http://www.gene.ch/genet/2004/Jan/msg00047.html.
Berlin, Germany
January 23, 2004
Entwurf eines Gesetzes zur
Neuordnung des Gentechnikrechts, das am 16.01.2004 an Länder und
Verbände zur Stellungnahme versandt wurde
Vorblatt
Entwurf
Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts
A. Problem und Ziel
Das deutsche Gentechnikrecht beruht im Wesentlichen auf
europäischem Gemeinschaftsrecht. Das Gemeinschaftsrecht umfasst
unter anderem die in Deutschland bislang noch nicht umgesetzte
Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch
veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der
Richtlinie 90/220/EWG des Rates (sog. Freisetzungsrichtlinie).
Sie regelt die Freisetzung (zu Erprobungs- oder
Forschungszwecken) sowie das Inverkehrbringen von gentechnisch
veränderten Organismen (GVO). Im Vergleich zur Richtlinie
90/220/EWG enthält die Richtlinie 2001/18/EG Regelungen, die das
Sicherheitsniveau deutlich erhöhen.
Die Richtlinie eröffnet den Mitgliedstaaten ferner die
Möglichkeit, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, "um das
unbeabsichtigte Vorhandensein von GVO in anderen Produkten zu
verhindern." Durch Gewährleistung der Koexistenz der Gentechnik
verwendenden Landwirtschaft mit konventioneller und ökologischer
Landwirtschaft werden das Prinzip der Wahlfreiheit für
Verbraucher und Produzenten sowohl der Landwirtschaft als auch
der Lebensmittelwirtschaft gewahrt, ob sie gentechnisch
veränderte Produkte oder Produktionsmittel kaufen, verwenden
oder erzeugen möchten oder nicht.
B. Lösung
Das Gentechnikgesetz ist zu ändern.
Gleichstellungspolitische Aspekte sind nicht betroffen.
C. Alternativen
Keine.
D. Finanzielle
Auswirkungen
Konkrete Angaben über die möglichen Kostensteigerungen von Bund,
Land und Gemeinden durch einen erhöhten Verwaltungsaufwand
können noch nicht gemacht werden. Kostensteigerungen im Bereich
des Genehmigungsverfahrens für das Inverkehrbringen
eines Produktes können beim Bund nicht ausgeschlossen, jedoch
ohne Praxiserfahrungen nicht näher konkretisiert werden. Nach
Vorliegen entsprechender Erfahrungen können tatsächlich
anfallende Kostensteigerungen durch die Anpassung der
einschlägigen Kostenverordnung aufgefangen werden.
E. Sonstige Kosten
Mehrkosten für denjenigen, der ein Produkt, das gentechnisch
veränderte Organismen enthält oder aus solchen besteht, in den
Verkehr bringt oder damit umgeht, sind auf Grund der erhöhten
Sorgfaltspflichten nicht auszuschließen. Konkrete Angaben zur
Höhe dieser Kosten können nicht gemacht werden.
Auswirkungen auf Einzelpreise und das
Einzelpreisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau,
sowie auf Lohnnebenkosten können ebenfalls nicht abgeschätzt
werden.
Entwurf
Gesetz zur
Neuordnung des Gentechnikrechts
(PDF-Datei)
Begründung
(PDF-Datei)
Kabinett
beschließt drastische Strafandrohung bei Verstößen gegen
Kennzeichnungs-pflicht bei gentechnisch veränderten Organismen
Das Bundeskabinett
hat am 14. Januar den von Bundesverbraucherministerin Renate
Künast vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung von
Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der
Gentechnik und zur Änderung der Neuartigen Lebensmittel- und
Lebensmittelzutaten-Verordnung beschlossen. Danach können
Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht bei gentechnisch
veränderten Lebens- und Futtermitteln mit Bußgeldern bis zu
50 000 Euro, Verstöße gegen andere grundlegende Verpflichtungen
aus den EU-Verordnungen mit Haftstrafen bis zu drei Jahren
geahndet werden. Künast: "Die Kennzeichnung gentechnisch
veränderter Lebens- und Futtermittel ist eine wesentliche
Voraussetzung dafür, dass Wahlfreiheit für Verbraucher und
Landwirte gesichert werden kann. Anhand der Kennzeichnung kann
sich jeder bewusst für oder gegen gentechnisch veränderte
Produkte entscheiden - im übrigen auch auf dem Wochenmarkt oder
im Restaurant. Unser Gesetzentwurf macht deutlich, dass Verstöße
gegen die Kennzeichnungspflicht schwerwiegende Konsequenzen nach
sich ziehen. Mit diesem letzten Baustein bei der Kennzeichnung
verschaffen wir dem Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher
und Landwirte auf Wahlfreiheit zum Durchbruch."
Der Gesetzentwurf
regelt die Durchführung von drei EU-Verordnungen zu gentechnisch
veränderten Lebens- und Futtermitteln. Diese Verordnungen sind
seit November 2003 in Kraft. Sie kommen jedoch erst im Laufe
dieses Jahres zur Anwendung und gelten dann in Deutschland
unmittelbar. Der Gesetzentwurf regelt die in der Sache
zuständigen Behörden und legt Sanktionen für Verstöße gegen
Vorschriften der Verordnungen fest. Das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit soll die zuständige
Behörde für die Durchführung der Verordnungen werden, soweit
nicht die Überwachung der Verordnungen betroffen ist, die
grundsätzlich den Ländern obliegt. |