News section
Germany to approve GM crops
- Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts, das am 16.01.2004 an Länder und Verbände zur Stellungnahme versandt wurde
- Kabinett beschließt drastische Strafandrohung bei Verstößen gegen Kennzeichnungs-pflicht bei gentechnisch veränderten Organismen
January 23, 2004

from CropBiotech Update

Germany is all set to come out with a law to regulate the cultivation of genetically modified (GM) crops. This was announced by Renate Kuenast, Agriculture and Consumer Protection Minister of Germany and a member of the pro-environmentalist Greens party. In a press conference, she said that “with or without a law, biotechnology is on the market.”

The law which is expected to be approved by the Cabinet in February, is intended to put into action existing European Union directives on what crops can be grown, where and under what conditions, and on issues like labeling. “With this law we will allow the coexistence of GM and non GM crops, provide liability rules and give consumers a choice,” Kuenast said.

The law will set clear rules and responsibilities on growing GM crops and offer protection to farmers whose non-GM produce might be affected by accidental contamination. It will include measures to prevent cross pollination and allow farmers to claim damages if their non-GM crop is cross-pollinated by GM plants nearby.

For more information visit http://www.gene.ch/genet/2004/Jan/msg00047.html.


Berlin, Germany
January 23, 2004

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts, das am 16.01.2004 an Länder und Verbände zur Stellungnahme versandt wurde

Vorblatt

Entwurf

Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts

A. Problem und Ziel

Das deutsche Gentechnikrecht beruht im Wesentlichen auf europäischem Gemeinschaftsrecht. Das Gemeinschaftsrecht umfasst unter anderem die in Deutschland bislang noch nicht umgesetzte Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates (sog. Freisetzungsrichtlinie). Sie regelt die Freisetzung (zu Erprobungs- oder Forschungszwecken) sowie das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Im Vergleich zur Richtlinie 90/220/EWG enthält die Richtlinie 2001/18/EG Regelungen, die das Sicherheitsniveau deutlich erhöhen.

Die Richtlinie eröffnet den Mitgliedstaaten ferner die Möglichkeit, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, "um das unbeabsichtigte Vorhandensein von GVO in anderen Produkten zu verhindern." Durch Gewährleistung der Koexistenz der Gentechnik verwendenden Landwirtschaft mit konventioneller und ökologischer Landwirtschaft werden das Prinzip der Wahlfreiheit für Verbraucher und Produzenten sowohl der Landwirtschaft als auch der Lebensmittelwirtschaft gewahrt, ob sie gentechnisch veränderte Produkte oder Produktionsmittel kaufen, verwenden oder erzeugen möchten oder nicht.

B. Lösung

Das Gentechnikgesetz ist zu ändern.

Gleichstellungspolitische Aspekte sind nicht betroffen.

C. Alternativen

Keine.

D. Finanzielle Auswirkungen

Konkrete Angaben über die möglichen Kostensteigerungen von Bund, Land und Gemeinden durch einen erhöhten Verwaltungsaufwand können noch nicht gemacht werden. Kostensteigerungen im Bereich des Genehmigungsverfahrens für das Inverkehrbringen

eines Produktes können beim Bund nicht ausgeschlossen, jedoch ohne Praxiserfahrungen nicht näher konkretisiert werden. Nach Vorliegen entsprechender Erfahrungen können tatsächlich anfallende Kostensteigerungen durch die Anpassung der einschlägigen Kostenverordnung aufgefangen werden.

E. Sonstige Kosten

Mehrkosten für denjenigen, der ein Produkt, das gentechnisch veränderte Organismen enthält oder aus solchen besteht, in den Verkehr bringt oder damit umgeht, sind auf Grund der erhöhten Sorgfaltspflichten nicht auszuschließen. Konkrete Angaben zur Höhe dieser Kosten können nicht gemacht werden.

Auswirkungen auf Einzelpreise und das Einzelpreisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sowie auf Lohnnebenkosten können ebenfalls nicht abgeschätzt werden.

Entwurf
Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts

(PDF-Datei)

Begründung
(PDF-Datei)


Kabinett beschließt drastische Strafandrohung bei Verstößen gegen Kennzeichnungs-pflicht bei gentechnisch veränderten Organismen

Das Bundeskabinett hat am 14. Januar den von Bundesverbraucherministerin Renate Künast vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gentechnik und zur Änderung der Neuartigen Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung beschlossen. Danach können Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht bei gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln mit Bußgeldern bis zu 50 000 Euro, Verstöße gegen andere grundlegende Verpflichtungen aus den EU-Verordnungen mit Haftstrafen bis zu drei Jahren geahndet werden. Künast: "Die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Wahlfreiheit für Verbraucher und Landwirte gesichert werden kann. Anhand der Kennzeichnung kann sich jeder bewusst für oder gegen gentechnisch veränderte Produkte entscheiden - im übrigen auch auf dem Wochenmarkt oder im Restaurant. Unser Gesetzentwurf macht deutlich, dass Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Mit diesem letzten Baustein bei der Kennzeichnung verschaffen wir dem Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher und Landwirte auf Wahlfreiheit zum Durchbruch."

Der Gesetzentwurf regelt die Durchführung von drei EU-Verordnungen zu gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln. Diese Verordnungen sind seit November 2003 in Kraft. Sie kommen jedoch erst im Laufe dieses Jahres zur Anwendung und gelten dann in Deutschland unmittelbar. Der Gesetzentwurf regelt die in der Sache zuständigen Behörden und legt Sanktionen für Verstöße gegen Vorschriften der Verordnungen fest. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit soll die zuständige Behörde für die Durchführung der Verordnungen werden, soweit nicht die Überwachung der Verordnungen betroffen ist, die grundsätzlich den Ländern obliegt.

News release

Other releases from this source

7578

Back to main news page

The news release or news item on this page is copyright © 2004 by the organization where it originated.
The content of the SeedQuest website is copyright © 1992-2004 by
SeedQuest - All rights reserved
Fair Use Notice